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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2379
BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 (https://dejure.org/2011,2379)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 (https://dejure.org/2011,2379)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 1 BvR 2394/10 (https://dejure.org/2011,2379)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Koppelungsverbot des Art 10 § 3 MietRVerbG mit Berufsfreiheit vereinbar - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit eines Architekten durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 134 BGB, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Koppelungsverbot des Art 10 § 3 MietRVerbG mit Berufsfreiheit vereinbar - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit eines Architekten durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 134 BGB, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Koppelungsverbot des Art 10 § 3 MietRVerbG mit Berufsfreiheit vereinbar - Eingriff in Berufsausübungsfreiheit eines Architekten durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt - teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1 S. 2, Art. 3 Abs. 1; BGB § 134; BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92; MietRVerbG Art. 10 § 3
    Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbots für Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichtigkeit des zugrunde liegenden Architektenvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot aus Art. 10 § 3 MRVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVG Art. 10 § 3
    Nichtzulassung einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichtigkeit des zugrunde liegenden Architektenvertrags aufgrund eines Verstoßes gegen das Koppelungsverbot aus Art. 10 § 3 MRVG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kopplungsverbot ist nicht verfassungswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Koppelung von Grundstückskaufvertrag und Architektenvertrag bleibt unwirksam

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Koppelungsverbot ist nicht verfassungswidrig

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Das Koppelungsverbot ist nicht verfassungswidrig

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Das Koppelungsverbot ist nicht verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Koppelung von Grundstückskaufvertrag und Architektenvertrag bleibt unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlusspunkt: Das Kopplungsverbot ist nicht verfassungswidrig! (IBR 2011, 591)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 492
  • NJW 2011, 2782
  • NZBau 2011, 563
  • WM 2011, 1948
  • BauR 2011, 1837
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 29.04.1993 - 1 BvR 738/88

    Abgrenzung von freiberuflicher und baugewerblicher Betätigung von Architekten

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
    Bei Tätigkeiten, die nur als Bestandteil eines umfassenderen Berufs oder als Erweiterung eines anderen Berufs ausgeübt werden und deren Regelung die eigentliche Berufstätigkeit als Grundlage der Lebensführung unberührt lässt, kann von einem selbständigen Beruf keine Rede sein (vgl. BVerfGE 68, 272 ; zum Beruf des Architekten vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 1993 - 1 BvR 738/88 -, NVwZ-RR 1994, S. 153).

    Entscheidet sich ein Bauherr für die Beauftragung eines "freien" Architekten, dann sollen bei der Planung und Durchführung des von ihm gewünschten Bauwerks seine Interessen im Vordergrund stehen; der Architekt soll insoweit eine Sachwalterfunktion wahrnehmen (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 1993 - 1 BvR 738/88 -, a.a.O., S. 153).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kann zwar je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen durchaus eine strenge Bindung des Gesetzgebers an Verhältnismäßigkeitserfordernisse folgen (vgl. BVerfGE 124, 199 m.w.N.), so dass es zu einer wechselseitigen Verschränkung von Gleichheits- und Freiheitsschutz kommen kann (vgl. beispielsweise BVerfGE 109, 96 ; 111, 10 ; 118, 1 ;… vgl. auch Osterloh, in: Sachs, GG, 5. Aufl. 2009, Art. 3 Rn. 18 ff.).

    Anknüpfungspunkt für die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz muss aber gerade der Differenzierungsgrund sein (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 29 ).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Koppelungsverbotes

    Auszug aus BVerfG, 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2010 - VII ZR 144/09 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Juni 2009 - I-21 U 239/06 -, c) das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 5. Oktober 2006 - 19 O 29/06 -, 2. mittelbar.

    Rn. 4 Die Revision des Beschwerdeführers gegen dieses Urteil wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. Juli 2010 (veröffentlicht in BGHZ 186, 314) zurück, wobei er insbesondere ausführte, dass das Koppelungsverbot nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16 …

    Liegen ausreichende Gründe für die erfolgte Ausübung des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums vor, ist verfassungsrechtlich unerheblich, ob sich alle in der Gesetzesbegründung angeführten Überlegungen in der Praxis bewahrheitet haben (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 - WM 2011, 1948).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver …

    Rn. 45 Die Vorschrift ist mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbar und damit trotz einer langjährigen seit Inkrafttreten der Vorschrift im Jahr 1971 andauernden Diskussion verfassungsgemäß (BVerfG NJW 2011, 2782).
  • BAG, 19.12.2024 - 6 AZR 209/23

    Hauptstadtzulage - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Insbesondere liegt kein Eingriff in deren Berufswahlfreiheit (…vgl. hierzu BVerfG 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 ua. - Rn. 120, BVerfGE 145, 20; 16. Juni 2011 - 1 BvR 2394/10 - Rn. 9) vor, weil die Beschränkung nicht den Zugang zum Beruf betrifft.

    Auch die Berufsausübungsfreiheit ist nicht beeinträchtigt, denn es sind angesichts der geringen Höhe der Zulage keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass eine sinnvolle Berufsausübung durch die mit der Entgeltgruppenbeschränkung verbundenen wirtschaftlichen Folgen in einer Weise beeinträchtigt würde, die einer Beschränkung der Berufswahlfreiheit nahekäme (vgl. BVerfG 16. Juni 2011 - 1 BvR 2394/10 - Rn. 9).

  • BVerfG, 16.10.2023 - 2 BvR 1330/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen haftgrundbezogene Beschränkungen während …

    Hierbei muss der Beschwerdeführer grundsätzlich zum Schutzbereich des als verletzt gerügten Grundrechts, zum Eingriff und zu der aus seiner Sicht fehlenden verfassungsrechtlichen Rechtfertigung Stellung nehmen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juni 2011 - 1 BvR 2394/10 -, Rn. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09

    Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller - …

    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (…so weitgehend wörtlich BVerfG, B. v. 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 - juris-Rdnr. 98. mit weiteren Nachweisen seiner Judikatur) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kann somit eine strenge Bindung des Gesetzgebers an Verhältnismäßigkeitserfordernisse folgen, so dass es zu einer wechselseitigen Verschränkung von Gleichheits- und Freiheitsschutz kommen kann (so BVerfG, B. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 -, Rdnr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung - …

    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (…so weitgehend wörtlich BVerfG, B. v. 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 - Juris-Rdnr. 98. mit weiteren Nachweisen seiner Judikatur) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kann somit eine strenge Bindung des Gesetzgebers an Verhältnismäßigkeitserfordernisse folgen, so dass es zu einer wechselseitigen Verschränkung von Gleichheits- und Freiheitsschutz kommen kann (so BVerfG, B. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 -, Rdnr. 7).
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …

    Denn es findet keine bloße Modifikation der beruflichen Tätigkeit, sondern eine Beschränkung des Zugangs zum Beruf (des Vermittlers von Sportwetten) statt (vgl. zur Abgrenzung BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2011, 1 BvR 2394/10, Rn. 9 - juris, NJW 2011, 2782).
  • OLG Köln, 30.07.2014 - 11 U 133/13

    Rechte des Auftraggebers bei Unwirksamkeit eines Architektenvertrages wegen …

    Es sollten der Leistungswettbewerb geschützt und die Wahlmöglichkeit des Hauskäufers erhalten bleiben in (…vgl. BGH NJW 2008, 3633 Rn. 13;… NJW 2010, 3154 Rn. 27, 40; BVerfG NJW 2011, 2782 Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 218/12

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Anforderungen an eine …

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kann somit eine strenge Bindung des Gesetzgebers an Verhältnismäßigkeitserfordernisse folgen, so dass es zu einer wechselseitigen Verschränkung von Gleichheits- und Freiheitsschutz kommen kann (so BVerfG, B. v. 16. Juni 2011 - 1 BvR 2394/10 -, Rdnr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2013 - L 24 KA 43/10

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Medizinproduktes in die …

    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (…so weitgehend wörtlich BVerfG, B. v. 13.02.2007 - 1 BvR 910/05, 1 BvR 1389/05 - juris-Rdnr. 98. mit weiteren Nachweisen seiner Judikatur) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kann somit eine strenge Bindung des Gesetzgebers an Verhältnismäßigkeitserfordernisse folgen, so dass es zu einer wechselseitigen Verschränkung von Gleichheits- und Freiheitsschutz kommen kann (so BVerfG, B. v. 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10 -, Rdnr. 7).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2025 - 6 U 1787/24

    Grundstücksveräußerung, Architektenbindung, Sonderkündigungsrecht, …

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