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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25915
VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250 (https://dejure.org/2011,25915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250 (https://dejure.org/2011,25915)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - 22 ZB 11.1250 (https://dejure.org/2011,25915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer - unvorhersehbaren - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten und einer daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Nachweis einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten bzgl. einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis einer Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten bzgl. einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3177
  • DVBl 2011, 1376
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.08.2000 - B 2 U 230/00 B

    Eidesstattliche Erklärung eines Rechtsanwaltes als Beweismittel, Zustellfristen …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    Im Übrigen kommt der eidesstattlichen Versicherung eines Rechtsanwalts auch keine Sonderstellung etwa dahingehend zu, dass an der Richtigkeit der Versicherung eines Rechtsanwalts als eines unabhängigen Organs der Rechtspflege (§ 1 BRAO) nicht gezweifelt werden dürfte (vgl. BSG vom 21.8.2000 NZA-RR 2001, 493 m.w.N.;… BGH vom 17.5.2004, a.a.O., zur "anwaltlichen Versicherung").

    Der Beweiswert einer solchen Erklärung kann bei starken Eigeninteressen gemindert sein, etwa wenn ohne Abgabe einer solchen Erklärung möglicherweise Regressforderungen eines Mandanten drohen (BSG vom 21.8.2000 a.a.O.).

  • BFH, 03.02.1993 - IX R 95/92
    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    7 Eine Erkrankung und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Wiedereinsetzungsgrund kann nämlich in der Regel nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08;… Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, RdNr. 76 zu § 60).

    Auch wenn die Migräneanfälle - nach den Ausführungen im "Attest" der Ehefrau - letztlich durch "bewährte" Medikamente in den Griff zu bekommen waren, ändert dies nichts an der Obliegenheit des Bevollmächtigten der Klägerin, zu einem Arzt zu gehen, um den vorgetragenen Wiedereinsetzungsgrund durch das Attest eines solchen glaubhaft zu machen (vgl. BFH vom 3.2.1993 a.a.O.).

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    In einem solchen Fall kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH vom 17.5.2004 MDR 2004, 1195).
  • BFH, 08.02.2008 - XI B 197/07

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    Sie könnte allenfalls dann als ausreichende Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis betrachtet werden, wenn der Prozessbevollmächtigte aufgrund besonderer Umstände außer Stande gewesen wäre, sich andere Mittel der Glaubhaftmachung zu verschaffen (vgl. etwa BFH vom 8.2.2008 Az. XI B 197/07 und vom 23.10.2000 Az. VI B 45/99), wofür nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
  • BFH, 23.10.2000 - VI B 45/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    Sie könnte allenfalls dann als ausreichende Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Fristversäumnis betrachtet werden, wenn der Prozessbevollmächtigte aufgrund besonderer Umstände außer Stande gewesen wäre, sich andere Mittel der Glaubhaftmachung zu verschaffen (vgl. etwa BFH vom 8.2.2008 Az. XI B 197/07 und vom 23.10.2000 Az. VI B 45/99), wofür nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
  • BVerwG, 31.07.1997 - 8 B 156.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurechnung des …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    Vorliegend spricht bereits viel dafür, dass der Prozessbevollmächtigte der Klägerin nicht hinreichend dargelegt hat, dass es sich um eine plötzliche, für ihn unvorhersehbare Erkrankung und nicht um eine immer wiederkehrende und damit letztlich doch vorhersehbare Erkrankung gehandelt hat, für die er in besonderer Weise hätte Vorsorge treffen müssen (vgl. etwa BVerwG vom 31.7.1997 Az. 8 B 156/97 m.w.N.;… BGH vom 17.5.2004 a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 29.01.2008 - 1 U 21/08

    Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur Fristwahrung bei seiner Erkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    7 Eine Erkrankung und eine daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit als Wiedereinsetzungsgrund kann nämlich in der Regel nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH vom 3.2.1993 Az. IX R 95/92 m.w.N.; OLG Rostock vom 29.1.2008 Az. 1 U 21/08;… Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, RdNr. 76 zu § 60).
  • BGH, 05.04.1989 - VIII ZB 4/89

    Erkrankung der Partei oder ihres Vertreters als Grund für eine Wiedereinsetzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2011 - 22 ZB 11.1250
    Sie muss jedoch die Fristwahrung entweder unmöglich oder doch bei vernünftiger Betrachtung unzumutbar machen (vgl. z.B. BGH vom 5.4.1989 Az. VIII ZB 4/89).
  • VGH Bayern, 07.05.2024 - 11 B 23.1992

    Verbot des Radfahrens auf einer öffentlichen Straße

    Es muss eine Erkrankung von einiger Schwere vorliegen, die über eine bloße Unpässlichkeit hinausgeht (…Czybulka/Kluckert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 76), was grundsätzlich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen ist (…BayVGH, B.v. 3.5.2022 - 24 CS 22.884 - juris Rn. 7; B.v. 18.7.2011 - 22 ZB 11.1250 - NJW 2011, 3177 Rn. 7;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 60 VwGO Rn. 63).
  • BGH, 08.01.2014 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Entschuldigung einer Fristversäumnis wegen Krankheit bei Vorliegen einer …

    Schon im Hinblick darauf kommt auch seiner eigenen Erklärung, an einer "fiebrigen Erkältung" gelitten zu haben, kein Gewicht zu (vgl. auch BayVGH, NJW 2011, 3177, 3178 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 6 ZB 20.216

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem subventionsrechtlichen …

    Im Fall einer Verhinderung durch Krankheit ist es jedoch in der Regel erforderlich, diese durch ein ärztliches Attest glaubhaft zu machen (BayVGH, B.v. 17.7.2011 - 22 ZB 11.1250 - NJW 2011, 3177 Rn. 7 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 22 ZB 11.1900

    Unverschuldete Fristversäumnis durch unvorhersehbare Erkrankung und dadurch …

    {ABSCHNITT:Gründe} Rn. 1 Die Anhörungsrüge gegen den rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juli 2011 (Az. 22 ZB 11.1250) ist unbegründet.
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