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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4825
BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 (https://dejure.org/2012,4825)
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Volltextveröffentlichungen (19)

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  • lexetius.com

    ZPO § 42 Abs. 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtsanwalt als Ehegatte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 42 ZPO
    Befangenheit des Richters bei Anwaltsehegatten

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn die Ehefrau des Richters Anwältin ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehefrau des Richters ist in beteiligter Anwaltskanzlei tätig: Richter befangen! (IBR 2012, 429)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1890
  • MDR 2012, 730
  • FamRZ 2012, 972
  • VersR 2012, 1057
  • AnwBl 2012, 666
  • AnwBl Online 2012, 220
  • JR 2013, 32
 
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Wird zitiert von ... (102)Zitiert selbst (13)

  • KG, 11.06.1999 - 28 W 3063/99
    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 6 b) Dem steht die Ansicht gegenüber, dass die Ehe des Richters mit einer Rechtsanwältin, die zwar Mitglied der Sozietät oder angestellte Anwältin in der den Gegner vertretenden Kanzlei, aber nicht dessen Prozessbevollmächtigte sei, nicht die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertige; es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Hamburg, OLGR 2005, 406;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 43 Rn. 9;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 4).

    Rn. 7 Umstände, welche die Besorgnis der Befangenheit in diesen Fällen rechtfertigen, werden dann angenommen, wenn es infolge der Ehe zu einem Gespräch zwischen dem Richter und dem Prozessvertreter des Gegners über den Rechtsstreit gekommen ist (vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165) oder der als Rechtsanwalt tätige Ehegatte des Richters ein besonderes wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Prozesses hat (vgl. LG Hanau, NJW-RR 2003, 1368 - Rechtsstreit über eine Honorarforderung).

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Richter über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, unvoreingenommen und objektiv zu entscheiden, ist es einer Partei nicht zuzumuten, darauf zu vertrauen, dass eine unzulässige Einflussnahme durch den Gegner unterbleiben wird, und den Richter erst dann abzulehnen, wenn dies doch geschieht und ihr das bekannt wird (zur Begründetheit einer Ablehnung in diesem Falle: vgl. KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 10 a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 …und vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 10 a) Ein Ablehnungsgrund nach § 42 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (Senat, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270 und vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2494 Rn. 26).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Dafür genügt es, dass die Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben, da es bei den Vorschriften der Befangenheit von Richtern darum geht, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfGE 108, 122, 126 = NJW 2003, 3404, 3405).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Vorschriften dienen zugleich der Verwirklichung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs der Parteien, nicht vor einem Richter stehen zu müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 89, 28, 36; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1678).
  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage …

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 3 Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht ist infolge der Zulassung durch das Oberlandesgericht als Berufungsgericht nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO statthaft (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 und vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 46 Rn. 2;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 46 Rn. 14a).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und …

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Die Vorschriften dienen zugleich der Verwirklichung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruchs der Parteien, nicht vor einem Richter stehen zu müssen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl. BVerfGE 89, 28, 36; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1678).
  • BGH, 08.11.2004 - II ZB 24/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts …

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 3 Die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Gesuchs auf Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht ist infolge der Zulassung durch das Oberlandesgericht als Berufungsgericht nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO statthaft (BGH, Beschlüsse vom 8. November 2004 - II ZB 24/03, NJW-RR 2005, 294 und vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, NJW-RR 2008, 800;… MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 46 Rn. 2;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 46 Rn. 14a).
  • OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Rn. 5 a) Nach einigen Stimmen ist das zu bejahen (OLG Schleswig OLGR 2000, 390;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rn. 13).
  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 78/97

    Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Bremen - Verwandtschaft …

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11
    Nach dieser Vorschrift konnte der Ehepartner oder ein Verwandter eines Richters in demselben Gerichtsbezirk grundsätzlich nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, womit das Ziel verfolgt wurde, den Anschein zu vermeiden, dass der Rechtsanwalt allein auf Grund der persönlichen Beziehungen zu dem Richter in der Lage sei, seinem Mandanten zu einem ungerechtfertigten Erfolg zu verhelfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 1994 - AnwZ (B) 53/94, NJW-RR 1995, 1266 und vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 78/97, NJW-RR 1999, 572).
  • OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 53/94

    Anwaltsmandat - Verwandte - Landgericht

  • LG Hanau, 15.11.2002 - 3 T 216/02
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach …

    Entscheidend ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269, 270; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10;… vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BVerfGE 88, 17, 23; jeweils mwN).
  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …

    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, BauR 2005, 1205 m.w.N.; vgl. auch zur Richterablehnung: BGH, Beschluss vom 15. März 2012- V ZB 102/11, NJW 2012, 1890).
  • BGH, 27.02.2020 - III ZB 61/19

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit durch Entscheidung des abgelehnten …

    Die Kosten eines erfolgreichen, d.h. zulässigen und begründeten Rechtsmittels wären dagegen solche des Rechtsstreits gewesen, so dass eine Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren selbst nicht veranlasst gewesen wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, juris Rn. 20 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, juris Rn. 12;… Heinrich aaO mwN).

    Die Festsetzung des Beschwerdewerts entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 aaO und vom 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796).

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