Rechtsprechung
| BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1; Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 § 1
Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im Sinne von § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung; Gebot der Sachlichkeit im Prüfungsverfahren.; - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1
Begründung von Prüfungsbewertungen; Gebot der Sachlichkeit im Prüfungsverfahren; Notenstufe "ungenügend" im Sinne von § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung; Prüfungsrecht - rechtsinformationen.bund.de
Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend"; Gebot der Sachlichkeit im Prüfungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 S 1 GG, § 1 JurPrNotSkV
Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend"; Gebot der Sachlichkeit im Prüfungsverfahren - Wolters Kluwer
Auswirkungen einzelner positiver Elemente gegenüber der Bewertung einer Prüfungsleistung als "ungenügend" i.S.v. § 1 JuPrüfNotenV; Reichweite gerichtlicher Überprüfbarkeit einer mit der Note "ungenügend" bewerteten Prüfungsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auswirkungen einzelner positiver Elemente gegenüber der Bewertung einer Prüfungsleistung als "ungenügend" i.S.v. § 1 JuPrüfNotenV; Reichweite gerichtlicher Überprüfbarkeit einer mit der Note "ungenügend" bewerteten Prüfungsleistung
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Notenbildung - Bewertung als »ungenügend«
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Begründung von Prüfungsentscheidungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Staatsexamen "ungenügend"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechtfertigung der Note ungenügend auch bei positiver Bewertung des Korrektors?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2054
Wird zitiert von ... (106) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992 (BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 227 ff.) die Anforderungen an die Begründung der Bewertung von schriftlichen Prüfungsleistungen unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in folgende Grundsätze gefasst: Der Prüfer hat bei schriftlichen Prüfungsarbeiten die tragenden Erwägungen darzulegen, die zur Bewertung der Prüfungsleistung geführt haben.Die Begründung muss daher so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens Einwände gegen die Bewertung wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie sein Recht auf wirksame gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 227, 230).
- Auch an diesen Maßgaben ist unverändert festzuhalten, desgleichen daran, dass die Begründungspflicht eine weitere Zweckbestimmung darin findet, dass mit ihr eine Garantie- und Klarstellungsfunktion für den Prüfer verbunden ist, dessen Selbstkontrolle sie in besonderem Maße fördert (Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 230; ansatzweise bereits Beschluss vom 12. November 1971 - BVerwG 7 B 71.70 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 45 S. 39), und die bei Bestimmung von Inhalt und Umfang der gebotenen Begründung im Einzelfall gleichfalls berücksichtigt werden muss.
Die in der Beschwerdebegründung unter Nr. 3 angesprochene Frage, ob rechtlich verlangt sei, dass die Prüfer ihre Abwägungsentscheidung zumindest "in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten" in der Bewertungsbegründung niederlegen (S. 12 der Beschwerdebegründung), ist durch die vorstehend dargelegte Rechtsprechung des Senats insofern bereits beantwortet, als sich aus dieser ergibt, dass der Prüfer die "tragenden Erwägungen" darzulegen hat, "die zur Bewertung der Prüfungsleistung geführt haben" (Urteil vom 9. Dezember 1992 a.a.O. S 265 bzw. S. 227).
Ob und ggfs. in welchem Umfang ein Prüfer bei seiner Begründung allgemein oder zumindest speziell bei Vergabe der Note "ungenügend" auf die jeweilige Gewichtung und sich hieran anschließende Abwägung positiver und negativer Einzelelemente der Prüfungsleistung einzugehen hat, hängt davon ab, ob und ggfs. inwieweit dies unter den gegebenen Umständen erforderlich ist, um den Prüfling - insbesondere mit Blick auf ein etwa angestrebtes Rechtsschutzverfahren - in die Lage zu versetzen, "die grundlegenden Gedankengänge nachzuvollziehen, die den Prüfer zu der abschließenden Entscheidung veranlasst haben" (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 307 S. 230).
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Denn auch diese Wertung kann nur auf Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in ein Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne weiteres isoliert, d.h. losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 67 f.;… Urteile vom 21. Oktober 1993 a.a.O. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 114).- Diese Grundsätze hat der Senat in späteren Entscheidungen bestätigt (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 107 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 S. 217).
Da das verwaltungsinterne Überdenkensverfahren anders als das Verwaltungsstreitverfahren - gerade auch zum Ausgleich der dort insoweit bestehenden Kontrollbeschränkungen - auch den Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen einschließt, dürfen aber auch diese von der Begründung der Prüfungsbewertung nicht gänzlich ausgespart werden (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 115).
Die Grundlagen, die Anknüpfungspunkte und die wesentlichen Kriterien dieser Wertungen entziehen sich aber nicht schlechthin einer Begründung (vgl. Urteil vom 6. September 1995 a.a.O S. 197 bzw. S. 114).
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - juris Rn. 4 - insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406).Denn auch diese Wertung kann nur auf Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in ein Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne weiteres isoliert, d.h. losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 67 f.;… Urteile vom 21. Oktober 1993 a.a.O. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 114).
In diesen Bereich dürfen die Gerichte nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die oben benannten Grenzen überschritten worden sind (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2004 a.a.O. S. 69; dort zur Note "mangelhaft").
Zu Recht hat das Oberverwaltungsgericht die Überprüfung der Bewertung der in Rede stehenden Klausur an den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des beschließenden Senats entwickelten Grundsätzen zur eingeschränkten richterlichen Kontrolle prüfungsspezifischer Wertungen orientiert (S. 18 UA), die der beschließende Senat zuletzt in seinem Beschluss vom 13. Mai 2004 (BVerwG 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 68 f.) zusammenfassend bekräftigt hat.
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Er hat Toleranz gegenüber anderen wissenschaftlichen Auffassungen aufzubringen (vgl. Urteile vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203 S. 217 f. und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 S. 259 f.).Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (…vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.).
Es hat sodann im Rahmen der Subsumtion die verschiedenen gerügten Bemerkungen jeweils in Bezug zu einzelnen Prüfungsfehlern gesetzt und sich auf diese Weise darüber vergewissert, dass sie im Sinne der von ihm in diesem Zusammenhang auch zitierten Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 S. 260) lediglich eine nach dem Urteil des Prüfers schlechte Leistung als solche kennzeichnen (UA S. 19).
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Er hat Toleranz gegenüber anderen wissenschaftlichen Auffassungen aufzubringen (vgl. Urteile vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203 S. 217 f. und vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 S. 259 f.).Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219…, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.).
Hieraus begründet sich keine Abweichung zu dem von der Klägerin angeführten Urteil des 7. Senats vom 20. September 1984 (BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 ff. = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203) und, anders die Klägerin im Rahmen ihrer Hilfserwägung meint, auch keine Grundsatzbedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
- BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11
Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Rn. 6 Der Senat hat in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit in früheren Entscheidungen allgemein angenommen, dass insoweit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet sei, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16., vgl. bereits Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.).In Bezug auf prüfungsspezifische Wertungen (z.B. betreffend den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, die Überzeugungskraft der Begründung, die Gewichtung von Teilleistungen und Teilaufgaben; vgl. zuletzt Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16) stoßen die Begründungsmöglichkeiten zwar ab einem bestimmten Punkt auf Grenzen der Objektivierbarkeit, die aus der Natur dieser Wertungen und aus ihrer Abhängigkeit vom Vergleichsrahmen der Prüfung folgen.
- BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93
Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
- Diese Grundsätze hat der Senat in späteren Entscheidungen bestätigt (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 107 ff.; Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 6 B 50.97 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 389 S. 217).Im Hinblick auf die gerichtliche Kontrolle muss die Begründung jedenfalls so beschaffen sein, dass im Verwaltungsstreitverfahren die Einhaltung des Bewertungsspielraums überprüft werden kann, der dem Prüfer im Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen verbleibt; ob die Grenzen des Bewertungsspielraums eingehalten wurden, kann regelmäßig nur anhand der Begründung der Prüfungsbewertung festgestellt werden (Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 11).
- BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92
Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Rn. 6 Der Senat hat in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit in früheren Entscheidungen allgemein angenommen, dass insoweit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet sei, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16., vgl. bereits Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.).Denn auch diese Wertung kann nur auf Grundlage komplexer Erwägungen vorgenommen werden, die in ein Bezugssystem eingeordnet sind, das durch die persönlichen Erfahrungen der Prüfer bei vergleichbaren Prüfungen beeinflusst wird, und die sich im Verwaltungsstreitverfahren des Prüflings nicht ohne weiteres isoliert, d.h. losgelöst vom Vergleichsrahmen der Prüfung nachvollziehen lassen (vgl. zu diesem Maßstab: Beschluss vom 13. Mai 2004 - BVerwG 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 67 f.; Urteile vom 21. Oktober 1993 a.a.O. und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 356 S. 114).
- BVerwG, 17.07.1987 - 7 C 118.86
Ein Urteil gegen Häme - Prüfungsfragen müssen fair und angemessen sein
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (…vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219…, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 3.95
Vereinbarkeit der Regelung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung mit dem …
Auszug aus BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11
Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der Prüfer sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn er mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert oder ein Ausrutscher bzw. eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (…vgl. Urteile vom 20. September 1984 a.a.O. S. 152 bzw. S. 219…, vom 24. Februar 1993 a.a.O. S. 135 bzw. S. 259 f. und vom 17. Juli 1987 - BVerwG 7 C 118.86 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 242 S. 13 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 78, 55; Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 63 f.). - BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen …
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 32.92
Prüfungsrecht - Ungewöhnliche persönliche Belastungen - Vorverfahren
- BVerwG, 20.05.1998 - 6 B 50.97
Vereidigter Buchprüfer; mündliche Prüfung; Begründung der Bewertung; …
- BVerwG, 02.06.1998 - 6 B 78.97
Bewertung einer Klausur in einer juristischen Staatsprüfung als "ungenügend" bei …
- BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Bremen, 14.08.2026 - 2 LA 182/25
Berufungszulassungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit; Chancengleichheit; …
Dieses ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2012 - 6 B 36.11, juris Rn. 16).Hingegen ist die Schwelle zu einem Rechtsverstoß noch nicht zwingend überschritten, wenn der oder die Prüfende sich einer drastischen Ausdrucksweise bedient, wenn mit deutlichen Randbemerkungen auf schlechte schriftliche Leistungen reagiert wird oder ein Ausrutscher beziehungsweise eine Entgleisung nur gelegentlich vorgekommen sind (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2012 - 6 B 36.11, juris Rn. 16 m.w.N.).
Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass vereinzelte verbale "Ausrutscher" und "Entgleisungen" der Art, dass sie zwar bei überlegter Betrachtung ungerechtfertigt, andererseits aber aus der Situation heraus, insbesondere im Hinblick auf Fehlleistungen des Prüflings, auch nicht ganz und gar unverständlich erscheinen, für sich betrachtet noch nicht den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht verletzen (…BVerwG, Urt. v. 28.04.1978 - VII C 50.75, BVerwGE 55, 355 -362 = juris Rn. 17;… Urt. v. 20.09.1984 - 7 C 57.83, BVerwGE 70, 143 -156 = juris Rn. 36; Beschl. v. 08.03.2012 - 6 B 36.11, juris Rn. 16).
- VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15
Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung; …
Demgegenüber ist es nicht erforderlich, dass die Prüfer umfassend eine ausdrückliche Gewichtung und Abwägung sämtlicher positiver und negativer Prüfungsleistungen vornehmen, eine Gesamtabwägung darstellen oder Prüfungsleistungen einzeln zu einer bestimmten Notenstufe zuordnen; ein solcher Rechtssatz besteht - unabhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls - nicht (vgl. Nds. OVG, U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 61, bestätigt durch BVerwG, B. v. 08.03.2012 - 6 B 36/11 -, juris Rn. 11 ff. m.w.N.;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., Rn. 709 m.w.N.).Bei schriftlich geäußerter Prüferkritik folgt selbst bei nur gelegentlich vorgekommenen Entgleisungen nicht zwingend eine Verletzung des Gebots der Sachlichkeit (vgl. BVerwG, B. v. 08.03.2012, a.a.O.;… U. v. 20.09.1984, a.a.O. - jeweils m.w.N.).
Allerdings können "Grobheiten" Indikator mangelnder Sachlichkeit des Prüfers sein, z.B. wenn der Prüfer erkennbar seinem Ärger freien Lauf lässt, wenn er offensichtlich spöttische, höhnische, sarkastische, aggressive oder aus anderen Gründen herabsetzende Formulierungen verwendet oder wenn sich emotionale Anmerkungen häufen (vgl. BVerwG, B. v. 08.03.2012, a.a.O., Rn. 16;… OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 18.11.2013 - 14 B 1262/13 -, juris Rn. 17;… VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2010 - 9 S 591/10 -, juris Rn. 49 ff.;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 332).
- VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21
Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …
Rn. 90 (3) Hinsichtlich der Anforderungen an die Ausführlichkeit und Qualität der Begründung von schriftlichen Prüfungsentscheidungen schießt sich das Gericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an (statt vieler: Beschl. v. 8.3.2012 (6 B 36.11, juris Rn. 8 f.):.Hierbei sind die besonderen Gegebenheiten in Rechnung zu stellen, die nach dem oben Gesagten für die Begründung prüfungsspezifischer Wertungen gelten; denn diesem Bereich ist die Gewichtung und Abwägung positiver wie negativer Einzelelemente einer Prüfungsleistung zweifelsohne zuzuordnen (BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012, 6 B 36.11, juris Rn. 11).
- BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16
Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen …
Dies ist etwa der Fall, wenn ein Prüfer gegen das Gebot der Sachlichkeit verstößt, beispielsweise seiner Verärgerung über eine schwache Prüfungsleistung freien Lauf lässt (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 411 Rn. 16). - BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17
Erfolglose Rügen gegen Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung einer …
Hierzu zählen - wie bereits ausgeführt - insbesondere die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels und einzelner positiver Ausführungen im Hinblick auf die Gesamtbewertung (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1998 - 6 B 78.97 - juris Rn. 3 f., vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16 und vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 411 Rn. 6 ff.). - OVG Saarland, 31.03.2023 - 2 A 94/22
Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Verletzung des Gebots …
Rn. 18 Soweit der Kläger vorträgt, das Erfordernis der Formulierung eines "vorangestellten Erwartungshorizontes" in der Begründung der Prüfungsbewertung werde durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -[vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33][vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 18/93 -, juris, Rn. 33] sowie vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 - bestätigt, wobei das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 6.9.1995 die Begründungspflicht im Hinblick auf einen "voranzustellenden Erwartungshorizont" insoweit konkretisiert habe, dass immer ein Fehler vorliege, wenn keinerlei Erwartungshorizont beschrieben werde bzw. ersichtlich sei, sodass der Prüfling nicht wissen könne, was von ihm verlangt werde und inwiefern er von einem durchschnittlichen Bearbeiter abweiche, kann dies nicht überzeugen.Rn. 20 Nichts anderes folgt aus der durch den Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -.
Im Hinblick auf die gerichtliche Kontrolle müsse die Begründung jedenfalls so beschaffen sein, dass im Verwaltungsstreitverfahren die Einhaltung des Bewertungsspielraums überprüft werden könne, der dem Prüfer im Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen verbleibe.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -, juris, Rn. 8 - 9 (m.w.N.)][vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2012 - 6 B 36/11 -, juris, Rn. 8 - 9 (m.w.N.)].
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1704/18
Anspruch des Prüflings auf Bestimmung des Prüfers - Begründung einer …
Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012 - 6 B 36.11 -, juris; Urteile vom 24.02.1993 - 6 C 32.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 312 S. 252, vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 329 S. 10 f. und vom 06.09.1995 - 6 C 18.93 -, BVerwGE 99, 185; Senatsbeschlüsse vom 12.12.2016 - 9 S 7/16 -, vom 12.11.2015 - 9 S 99/15 - und vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.02.2009 - 4 S 1071/08 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 709).Die Begründung muss daher so beschaffen sein, dass das Recht des Prüflings, im Rahmen eines verwaltungsinternen Überdenkensverfahrens Einwände gegen die Bewertung wirksam vorzubringen, ebenso gewährleistet ist wie sein Recht auf wirksame gerichtliche Kontrolle des Prüfungsverfahrens unter Beachtung des Bewertungsspielraums der Prüfer (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012, a.a.O.; Urteil vom 09.12.1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262).
Dessen ungeachtet lässt die Klägerin unberücksichtigt, dass der Umfang der Begründungspflicht davon abhängt, inwieweit dies unter den gegebenen Umständen erforderlich ist, um den Prüfling - insbesondere mit Blick auf ein etwa angestrebtes Rechtsschutzverfahren - in die Lage zu versetzen, die grundlegenden Gedankengänge nachzuvollziehen, die den Prüfer zu der abschließenden Entscheidung veranlasst haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012, a.a.O.; Hervorhebung nur hier).
Insoweit definitive Aussagen zu treffen, obliegt der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren
Sie sind deshalb einer allgemeinen, von den Umständen des Einzelfalls unabhängigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (vgl. BFH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VII R 1/03 - BFHE 204, 546 und zur Begründung von Prüfungsbewertungen allgemein: BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 411 Rn. 11). - BVerwG, 14.09.2012 - 6 B 35.12
Prüfungsrecht; Kausalität von Bewertungsfehlern; Heraufsetzung der Benotung im …
Im Hinblick auf prüfungsspezifische Wertungen, hinsichtlich derer jedem Prüfer nach ständiger Rechtsprechung ein nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung zugänglicher Bewertungsspielraum zusteht (…vgl. nur Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16), bestehen indes Grenzen der Objektivierbarkeit, die ihrer vollen Abbildung in der schriftlichen Bewertungsbegründung notwendig entgegenstehen (vgl. Beschluss vom 8. März 2012 - BVerwG 6 B 36.11 - NJW 2012, 2054 Rn. 9). - OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 67/17
Anfechtung der Prüfungsentscheidung einer privaten Hochschule
Dies schließt nicht aus, dass die Begründung nur kurz ausfällt, vorausgesetzt, die vorstehend dargestellten Kriterien für ein mögliches Nachvollziehen der grundlegenden Gedankengänge der Prüfer sind erfüllt (st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012 - 6 B 36/11, Rn. 6;… Urt. v. 9.12.1992 - 6 C 3/92;… vgl. Fischer in: Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., E. III., Rn. 705).Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Prüfer gerade in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet ist, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (st. Rspr.; BVerwG, Beschl. v. 8.3.2012 - 6 B 36/11, Rn. 6).
- KG, 03.03.2020 - Not 5/19
Rechtzeitige Geltendmachung von Mängeln im Verfahren der notariellen Fachprüfung
- VG Arnsberg, 07.04.2020 - 9 K 37/19
- KG, 08.06.2023 - AR 2/22
Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im …
- OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15
Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten …
- VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
Neubewertung einer Klausur im zweiten juristischen Staatsexamen; Befangenheit des …
- VG Hamburg, 13.05.2015 - 2 K 189/14
Bewertung einer Aufsichtsarbeit
- VG Braunschweig, 11.02.2014 - 6 A 50/13
Abiturprüfung; Begründung; Benotung; Bewertungsspielraum; Erwartungshorizont; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 9 S 1126/19
Fehlerhafte Bewertung einer juristischen Klausur, weil der Prüfer ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2018 - 6 B 343/18
Anspruch eines vormaligen Komissaranwärters auf erneute Ablegung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2023 - 9 S 831/22
Nichtbestehen der zahnärztlichen Prüfung; Ablauf des Prüfungsverfahrens
- VG Würzburg, 14.10.2020 - W 2 K 19.669
Anforderungen an die inhaltliche Überprüfung einer Prüfung (Fach Mathematik)
- VG Würzburg, 18.12.2020 - W 2 K 20.2081
Umfang und Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (1. …
- BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 5/22
Notarielle Fachprüfung: Rechtsschutzbedürfnis des Prüflings für eine …
- VG Düsseldorf, 14.08.2026 - 15 K 555/24
Erstes Staatsexamen - Zweitkorrektur: Einmal offen, immer offen
- VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069
Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses; …
- VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19
Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2018 - 6 A 179/17
Teilweise erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Klageverfahren …
- VGH Bayern, 29.11.2018 - 22 ZB 18.1464
Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16
Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 2 ME 444/20
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege; Ausbildungs- und Prüfungsverordnung …
- VG Lüneburg, 14.04.2016 - 6 A 449/14
Beurteilungsfehler; erneute Durchführung; mündliche Prüfung; Neubewertung; …
- VGH Bayern, 03.02.2014 - 7 ZB 13.2221
Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium); Notenermittlung; Bewertungsbegründung; …
- VG Berlin, 17.10.2013 - 12 K 10.11
Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung zum Wirtschaftsprüfer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - 6 A 1895/23
Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren eines Kommissaranwärters …
- VG Köln, 25.04.2012 - 10 K 3872/11
Anspruch eines Prüflings auf die Neubewertung einer Prüfungsleistung bzw. einer …
- VG Saarlouis, 29.10.2025 - 1 K 1123/24
Kein Anspruch auf Besserbewertung einer schriftlichen Ausarbeitung
- KG, 25.11.2021 - AR 2/17
Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung: …
- BVerwG, 03.09.2020 - 6 B 16.20
Juristische Staatsprüfung; Beurteilungsspielraum eines Prüfers
- VG Bayreuth, 27.05.2025 - B 5 K 23.69
Laufbahnprüfung: Nichtbestehen der Gerichtsvollzieherprüfung, Kein Anspruch auf …
- VG Magdeburg, 26.09.2019 - 7 A 704/17
Anforderung an Prüfungsbewertung; Mindestnotenanforderung für jeden von mehreren …
- VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14.644
Eine Prüfungsbewertung widerspricht anzuwendendem Recht, wenn sie negativ …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2019 - 6 A 179/17
Prüfung; Bewertung; Begründung
- VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21
Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche …
- VG Kassel, 11.10.2019 - 3 L 2202/19
Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen
- VGH Bayern, 11.12.2024 - 22 A 24.40014
Teilweise Kostentragung von Beklagtem und Beigeladenem trotz Klagerücknahme
- VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
- VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20
Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers - …
- VG Berlin, 19.03.2026 - 12 K 247.23
- VG Bayreuth, 18.03.2025 - B 5 K 23.344
Erstmaliges Nichtbestehen der Prüfung für die Laufbahn des gehobenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2020 - 19 A 4189/19
Umfang der Begründung einer Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung …
- VG Würzburg, 04.02.2015 - W 2 K 14 644
- VG Würzburg, 10.04.2019 - W 2 K 18.729
Nichtbestehen der Masterarbeit - Bewertungsspielraum
- VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881
Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2026 - 6 A 562/24
Fehlerhaftigkeit der Bewertung der Klausur ohne Berücksichtigung der …
- VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89
Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter
- VGH Hessen, 01.08.2012 - 9 A 2384/11
Besorgnis der Befangenheit im Prüfungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit im …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11
Zweite Staatsprüfung für das Amt des Studienrates; endgültiges Nichtbestehen; …
- VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2020 - 19 A 110/19
- VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16
Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten; Beurteilung einer besonderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - 14 B 1262/13
Anordnungsanspruch auf Wiederholung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten wegen …
- VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346
Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem …
- OVG Niedersachsen, 27.01.2021 - 2 ME 379/20
Bewertung des Prüfungsunterrichtes im Rahmen der Staatsprüfung für das Lehramt an …
- VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243
Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, …
- VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829
Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts
- VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.830
Gerichtliche Kontrolle einer Meisterprüfung für den Beruf Landwirt
- VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570
Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 14 A 1940/16
Tragung der Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung
- FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2025 - 6 K 1122/23
Zum Umfang der Überprüfung der Bewertungen von Steuerberaterprüfungen
- VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131
Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2017 - 9 S 770/16
Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien; Bewertung der Lehrprobe
- VG München, 11.04.2016 - M 3 E 15.5018
Anspruch auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abänderung eines bestandskräftigen …
- VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21
- VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650
Rüge von Mängel der Prüfung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 19 A 1929/18
Zumutbarkeit dem Prüfling einer Lehrerprüfung zur konkreten und nachvollziehbaren …
- OVG Sachsen, 22.01.2021 - 5 A 18/20
Prüfungsentscheidung; Begründungsanspruch; Schwierigkeitsgrad; Aufgabenstellung
- VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
- VG Würzburg, 05.06.2019 - W 2 K 18.260
Zum Anspruch auf Neubewertung von Prüfungsentscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - 3 S 23.19
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Änderung des Streitgegenstands; vorläufige …
- VG Bayreuth, 01.12.2025 - B 5 E 25.1127
Antrag auf vorläufige Wiederherstellung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf, …
- VG Düsseldorf, 19.01.2024 - 26 K 2072/22
- VG Düsseldorf, 05.11.2021 - 15 K 3772/19
- VG München, 27.07.2021 - M 3 E 21.1869
Erfolgloser Eilantrag auf Zulassung zu vier Modulprüfungen
- VG München, 25.01.2021 - M 3 K 20.4193
Mündliche Zusatzprüfung im Abitur
- VG München, 26.07.2022 - M 3 K 18.5567
Erfolglose Rüge gegen Bewertung juristischer Klausur
- VG München, 07.02.2022 - M 3 E 21.6375
Überspringen einer Jahrgangsstufe an der Grundschule - Aufnahme an das Gymnasium …
- VG Berlin, 12.01.2023 - 12 K 386.19
Bachelorstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst: Zusammensetzung des …
- VG München, 01.02.2018 - M 4 E 17.5572
Vorläufige Zulassung zum Bachelor-Studiengang Sportwissenschaft
- VG Gießen, 30.05.2012 - 8 K 2122/11
Prüfung im Bereich der beruflichen Bildung
- VG München, 14.09.2023 - M 3 E 23.4260
Feststellung der Eignung für das Gymnasium
- VG München, 21.09.2021 - M 3 K 18.4900
Nichtbestehen der Mittleren Reife
- VG München, 24.11.2015 - M 3 K 15.299
Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung - Fachabiturprüfung
- VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309
Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
- VG Kassel, 03.07.2024 - 7 K 1348/22
Anwendung der CoronaPHSchulV auf die (ehemalige) Hessische Hochschule für Polizei …
- VG Köln, 20.07.2021 - 6 K 624/19
- VG Würzburg, 21.02.2018 - W 2 K 17.1106
Bewertungsrüge betreffend eine Prüfungsaufgabe der Großen Forstlichen …
- VG München, 26.01.2016 - M 3 K 13.2722
Abiturprüfung, Chancengleichheit, Prüferbewertung, Bewertungsspielraum
- VG Berlin, 26.11.2025 - 12 K 295.24
- VG München, 18.06.2024 - M 3 K 21.1843
Abitur: Kolloquiumsprüfung, Englisch, Methode der Notenfestsetzung bei Inhalt und …
- VG Düsseldorf, 03.05.2024 - 15 K 3295/22
- VG Würzburg, 11.09.2013 - W 6 K 12.999
Prüfung
- VG Ansbach, 30.01.2013 - AN 2 E 13.00004
Antrag im einstweiligen Rechtsschutz; Vorwegnahme der Hauptsache; Anspruch auf …
- VG Düsseldorf, 23.03.2026 - 15 K 4404/24
- VG Düsseldorf, 01.01.1970 - 26 K 2072/22
- VG Berlin, 15.08.2012 - 3 K 144.11
Anwendung eigener Rechnungsmethoden zur Bildung einer Gesamtnote durch einen …
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