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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,110
BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13 (https://dejure.org/2014,110)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13 (https://dejure.org/2014,110)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - VIII ZR 111/13 (https://dejure.org/2014,110)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AVBFernwärmeV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 3, § 32 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Vertragseinbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Kündigungsfrist für Verträge auf unbestimmte Zeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AVBFernwärmeV, § 2 Abs 2 AVBFernwärmeV, § 2 Abs 3 AVBFernwärmeV, § 32 Abs 1 AVBFernwärmeV, § 305 Abs 2 BGB
    Fernwärmeversorgungsvertrag: Vertragseinbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Kündigungsfrist für Verträge auf unbestimmte Zeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fernwärmeunternehmens in einen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Fernwärmeunternehmens müssen in den vertrag mit einbezogen werden; §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 3, 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVBFernwärmeV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 3, § 32 Abs. 1
    Einbeziehung von AGBs bei konkludent geschlossenem Fernwärmevertrag

  • Betriebs-Berater

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AVBFernwärmeV § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, 3, § 1 Abs. 32
    Keine Einbeziehung von AGB (u.a. Laufzeit, Kündigungsfrist) bei durch Abnahme konkludent geschlossenem Fernwärmelieferungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVBFernwärmeV § 32 Abs. 1 S. 2
    Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fernwärmeunternehmens in einen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fernwärme: Keine automatische Geltung von AGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei einem stillschweigend geschlossenen Vertrag über Fernwärmeversorgung werden die AGB des Versorgers nicht automatisch mit einbezogen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Branchenüblichkeit reicht auch im kaufmännischen Verkehr nicht zur wirksamen Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen aus - Fernwärmeversorgungsvertrag

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einbeziehung von AGB bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geltung von AGB - Keine Einbeziehung kraft Branchenüblichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der konkludent geschlossene Fernwärmeversorgungsvertrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen - und die Vertragslaufzeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsfristen in der Fernwärmeversorgung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Einbeziehung von AGB bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei konkludent geschlossenen Verträgen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fernwärme - Keine Vertragslaufzeit ohne Vereinbarung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fernwärme - Keine Vertragslaufzeit ohne Vereinbarung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundstücksrecht: Vertragsbedingungen der Fernwärmeversorgung

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Vertragsbedingungen in der Fernwärmeversorgung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kündigungsfristen von Fernwärmeverträgen gelten nach Auszug des Mieters nicht gegenüber dem Vermieter

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Einbeziehung von AGB bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fernwärme: Keine automatische Geltung von AGB ohne Vereinbarung der Einbeziehung! (IMR 2014, 1097)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1296
  • MDR 2014, 331
  • NZM 2014, 207
  • WM 2014, 1246
  • BB 2014, 385
  • BB 2014, 785
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    "erste Bestellung" von Rohrteilen - §§ 2, 24 Abs. 1 Satz 1 AGBG (jetzt §§ 305 …

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
    Entgegen der Auffassung der Revision fehlt es aber an einer - auch im kaufmännischen Verkehr erforderlichen - rechtsgeschäftlichen Vereinbarung über die Geltung der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 84/91, BGHZ 117, 190, 194 ff.; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 104/00, NJW-RR 2003, 754 unter II 2 b aa).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
    Entgegen der Auffassung der Revision fehlt es aber an einer - auch im kaufmännischen Verkehr erforderlichen - rechtsgeschäftlichen Vereinbarung über die Geltung der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1992 - VIII ZR 84/91, BGHZ 117, 190, 194 ff.; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - I ZR 104/00, NJW-RR 2003, 754 unter II 2 b aa).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 292/11

    Fernwärmeversorgung: Begriff der gleichartigen Versorgungsverhältnisse; …

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
    Rn. 24 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen des Senats zu § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV im Urteil vom 17. Oktober 2012 (VIII ZR 292/11, BGHZ 195, 144).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 105/90

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Ausrüstung und Färbung von Stoffen

    Auszug aus BGH, 15.01.2014 - VIII ZR 111/13
    Branchenüblichkeit allein reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Beachtlichkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht aus (BGH, Urteil vom 4. Februar 1992 - X ZR 105/90, WM 1992, 916 unter II. 2).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen …

    Ratensenkungen sind bis zur Mindestrate von 25 EUR möglich" handelt es sich jedoch um eine Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 305 Abs. 1 BGB, die nur dann Vertragsbestandteil wird, wenn deren Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB vereinbart ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - XI ZR 363/04 WM 2005, 1567; BGH, Urteil vom 15. Januar 2014 - VIII ZR 111/13 AVB FernwärmeV § 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 48/15

    Sparvertrag: Einbeziehung von Angaben aus einem Werbeflyer in die vertragliche …

    Diese wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Einbeziehung nach § 2 Abs. 1 AGB a.F. (jetzt: § 305 Abs. 2 BGB) vereinbart ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2005 - XI ZR 363/04 WM 2005, 1567; BGH, Urteil vom 15. Januar 2014 - VIII ZR 111/13 AVB FernwärmeV § 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1).
  • LG Hamburg, 29.11.2019 - 312 O 577/15

    Wettbewerbsverstoß eines Fernwärmeversorgers: Irreführung des Kunden durch …

    Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme (BGH, Urteil vom 15.1.2014, Az. VIII ZR 111/13, Leitsatz 1 und Rz 17).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2023 - 26 U 29/22

    Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf

    Bloße Branchenüblichkeit der entsprechenden Klauselwerke reicht hingegen nicht aus, zumal hieraus noch nicht mit der erforderlichen Klarheit folgt, dass der Verwender den Vertrag ausschließlich auf der Basis dieses Klauselwerkes abschließen will (vgl. BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13 -, NJW 2014, 1296 Rn. 17;… Becker, in: Hau/Poseck (Hrsg.), BeckOK BGB, 64. Edition, Stand: 01.11.2022, § 305, Rdnr. 81).
  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/14

    Bloße Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts reicht zur stillschweigenden …

    Wie er geurteilt hat (BGH-Urteil vom 4. Februar 1992 X ZR 105/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1992, 626), reicht eine Branchenüblichkeit allein für die Einbeziehung von AGB nicht aus (bestätigt durch BGH-Urteil vom 15. Januar 2014 VIII ZR 111/13, Betriebs-Berater 2014, 785).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2018 - 27 U 2/17

    Rechtsfolgen des Verstoßes einer Preisanpassungsklausel in einem …

    Der Beklagten war es zwar möglich, den auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag mit den Klägern durch Ausübung ihres Kündigungsrechts zu beenden (§ 32 ABVFernwärmeV findet auf solche Verträge keine Anwendung, vgl. BGH, Urteil v. 15.01.2014, VIII ZR 111/13, juris Rn. 27) und anschließend einen neuen Vertrag mit einer wirksamen Preisänderungsklausel schliessen oder gemäß § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV die Preisänderungsklausel im Wege der öffentlichen Bekanntmachung zu ändern (vgl. Dibbern/Wollschläger, CuR 2011, 148, 152).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 8 U 185/16

    Vorunternehmerleistung unzureichend: Aufforderung zur Mängelbeseitigung …

    Denn auch für Verträge mit Unternehmern gilt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen durch rechtsgeschäftliche Einbeziehung Vertragsinhalt geworden sein müssen, um Geltung zu beanspruchen (BGH, Urteil vom 15.01.2014 - VIII ZR 111/13).
  • OLG Schleswig, 04.07.2023 - 7 U 25/23

    Unterlassung der Einstellung der Nahwärmeversorgung bei einem durch faktische …

    Bei Verträgen, die - wie hier - weder Bestimmungen über eine feste Laufzeit noch eine konkrete Kündigungsfrist enthalten, erscheint es grundsätzlich sachgerecht, dass beide Seiten den Vertrag durch eine ordentliche Kündigung beenden können (BGH, Urteil v. 15.01.2014, VIII ZR 111/13).
  • OLG Köln, 07.06.2021 - 9 U 30/21
    Im kaufmännischen Geschäftsverkehr reicht es für die Einbeziehung der AVB jedoch regelmäßig aus, dass der Versicherer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss auf sie hinweist und der (unternehmerische) Versicherungsnehmer der Geltung nicht widerspricht (BGH NJW 2014, 1296; BGH NJW-RR 2003, 754 ; OLG Bremen NJOZ 2004, 2854;… zur Einbeziehung von ARB in der Rechtsschutzversicherung Harbauer-J., ARB, 9. Aufl. 2018, Einleitung, Rdnr. 80).
  • LG Wuppertal, 26.01.2026 - 6 O 108/25
    Rn. 53 Es kann vorliegend dahin stehen, ob die Klausel tatsächlich unwirksam ist, weil selbst für den Fall, dass die Laufzeitvereinbarung nach § 12 Abs. 1 des Vertrages nichtig wäre, wofür vieles spricht, wäre der Vertrag unbefristet geschlossen worden und wäre damit jederzeit ordentlich kündbar (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 12. November 2014 - I-5 U 28/14 -, juris Rn. 34 und Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 3 U 50/07 -, juris Rn. 19, 20 und so ähnlich BGH, Urteil vom 15. Januar 2014 - VIII ZR 111/13 -, juris Rn. 25).
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