Rechtsprechung
| BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 256 Abs. 1 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Feststellungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deren Auflösung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 256 Abs 1 ZPO, § 734 BGB
Feststellungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach deren Auflösung - IWW
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Schutzwürdiges Interesse an der Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer GbR nach deren Auflösung
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Auseinandersetzung und Erstellung einer Schlussabrechnung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 256 Abs. 1
Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Auseinandersetzung und Erstellung einer Schlussabrechnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Klage auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Feststellungsinteresse bei Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer GbR nach Auflösung der Gesellschaft
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Feststellungsinteresse für einen Antrag auf Feststellung einer Gewinnbeteiligung an einer GbR nach deren Auflösung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellungsinteresse eines Gesellschafters nach Auflösung der Gesellschaft
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
BGH lässt bei GbR Klage auf Feststellung der Gewinnverteilung nach Auflösung zu
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Feststellungsklage auf Gewinnbeteiligung an einer GbR ist auch nach Auflösung zulässig
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Feststellungsinteresse nach der Auflösung
Besprechungen u.ä. (3)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Feststellungsinteresse bei GbR-Auseinandersetzung
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Feststellung der Gewinnbeteiligung bei Auflösung einer GbR
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Feststellung der Gewinnbeteiligung bei Auflösung einer GbR
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.04.2014 - 329 O 335/11
- OLG Hamburg, 24.01.2018 - 3 U 88/14
- BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1002
- ZIP 2019, 414
- MDR 2019, 429
- WM 2019, 402
- BB 2019, 457
- DB 2019, 485
- NZG 2019, 383
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.2017 - II ZR 235/15
Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage bei Beteiligung eines …
Auszug aus BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18
Rn. 12 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, ZIP 2017, 1902 Rn. 16;… Urteil vom 28. April 2015 - II ZR 63/14, ZIP 2015, 1220 Rn. 20).Eine solche Gefahr besteht in der Regel schon dann, wenn der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, ZIP 2017, 1902 Rn. 16; Urteil vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02, ZIP 2005, 42, 44).
- BGH, 28.04.2015 - II ZR 63/14
Aktiengesellschaft: Kompetenz zum Abschluss eines entgeltlichen …
Auszug aus BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18
Rn. 12 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH…, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, ZIP 2017, 1902 Rn. 16; Urteil vom 28. April 2015 - II ZR 63/14, ZIP 2015, 1220 Rn. 20). - BGH, 07.04.2008 - II ZR 181/04
Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel; Wirksamkeit der …
Auszug aus BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18
An dessen Feststellung ist dem Kläger schon deshalb ein schutzwürdiges Interesse zuzubilligen, weil die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Auseinandersetzung der Gesellschaft und Erstellung einer Schlussabrechnung (§ 734 BGB) nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2008 - II ZR 181/04, ZIP 2008, 1276 Rn. 14). - BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in …
Auszug aus BGH, 22.01.2019 - II ZR 59/18
Eine solche Gefahr besteht in der Regel schon dann, wenn der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH…, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, ZIP 2017, 1902 Rn. 16; Urteil vom 25. Oktober 2004 - II ZR 413/02, ZIP 2005, 42, 44).
- BGH, 27.04.2022 - IV ZR 344/20
Richten einer isolierten Drittwiderklage auf die Feststellung des Nichtbestehens …
Rn. 10 Das Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO setzt grundsätzlich voraus, dass dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, NJW 2019, 1002 Rn. 12;… vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317 Rn. 16 m.w.N.). - BGH, 17.01.2023 - II ZR 76/21
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Ausschluss eines Gesellschafters von der …
Eine solche Gefahr besteht in der Regel schon dann, wenn der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, ZIP 2019, 414 Rn. 12 mwN). - OLG Brandenburg, 12.06.2019 - 7 U 258/14
Auseinandersetzungsrechnung für ein Kapitalkonto einer allgemeinmedizinischen …
Eines entsprechenden ausdrücklichen Hilfsantrages der klagenden Partei bedarf es hierzu nicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1992 - II ZR 195/90; vom 15. Mai 2000 - II ZR 6/99; vom 18. März 2002 - II ZR 103/01; vom 22. Mai 2012 - II ZR 1/11 und vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, m.w.N., zit. jeweils nach juris).Das erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben,weil die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs mangels Erstellung einer Auseinandersetzungsrechnung nicht vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18 zit. nach juris) und zwischen den Parteien Streit besteht über den im Rahmen einer Auseinandersetzungsrechnung einzustellenden Stand des Kapitalkontos der Klägerin.
- BGH, 30.11.2021 - II ZR 8/21
Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die mit einer Pflichtverletzung des …
Rn. 25 Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH…, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08, NJW 2010, 1877 Rn. 12; Urteil vom 22. Januar 2019- II ZR 59/18, ZIP 2019, 414 Rn. 12 mwN). - OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18
VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit; …
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, NJW 2019, 1002, 1003 Rn. 12; BGH…, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317, 1318 Rn. 16, jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 30.09.2019 - 10 U 107/19
Innenausgleich zwischen Gesamtschuldnern wegen Rissen im Bauwerk
Ein allgemeines Klärungsinteresse reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 Rn. 12 m.w.N.;… Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 Rn. 29;… Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15 Rn. 16; Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18 Rn. 12).In der Regel besteht eine Gefahr der Unsicherheit, wenn der Beklagte das Recht ernstlich bestreitet (BGH…, Urteil vom 25. Juli 2017 - II ZR 235/15 Rn. 16; Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18 Rn. 12).
- OLG München, 15.10.2020 - 23 U 2640/19
Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz wegen des Erwerbs (unmittelbar von …
Rn. 40 Ein Feststellungsinteresse setzt voraus, dass einem Recht oder einer Rechtsposition eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil dazu geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2019, S. 1002 Tz. 12;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 256 Rn. 13). - BGH, 11.03.2021 - IX ZR 266/18
Antrag eines Insolvenzverwalters auf Feststellung von Mitgliedschafts- und …
Eine solche Gefahr besteht in der Regel, wenn die beklagte Partei das Recht des Klägers ernsthaft bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18, NJW 2019, 1002 Rn. 12 mwN). - OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Eine solche von der Beklagten veranlasste Unsicherheit besteht hier jedoch gerade nicht, die Beklagte hat sich weder im 1. Rechtszug noch im 2. Rechtszug dagegen gewandt, dass die hier geltend gemachten Forderungen für den Fall, dass sie bestehen, Forderungen im Sinne von § 102 Nr. 4 BinSchG sind und den Klägerinnen dann ein Pfandrecht nach § 103 Abs. 1 BinSchG an dem Tankmotorschiffes "A." zusteht (vgl. zu diesem Anknüpfungspunkt für ein rechtliches Interesse BGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - II ZR 59/18 - [juris Rn. 12]). - OLG München, 15.10.2020 - 23 U 2839/19
Anspruch auf Schadensersatz bei Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen …
Rn. 33 Ein solches setzt voraus, dass einem Recht oder einer Rechtsposition eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil dazu geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2019, 1002 Tz. 12;… Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 256 Rn. 13). - OLG Frankfurt, 20.06.2023 - 23 U 239/21
Partnerschaftsgesellschaft: Einberufung der Gesellschafterversammlung durch …
- LG Essen, 31.01.2025 - 2 O 234/23
Abberufung, Vorstand, Verband
- OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 16 U 4/21
- LG Köln, 18.07.2024 - 6 S 99/23
Fiktive Dauerkleingärten sind unkündbar!
- LG Bonn, 14.12.2022 - 1 O 425/19
Klinikbetrieb - Universitätsklinikum - Konkurrenz
- OLG Naumburg, 01.02.2022 - 1 U 26/21
Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität und …
- OLG Schleswig, 20.10.2021 - 9 U 246/19
- OLG Celle, 12.12.2023 - 13 U 58/22
KWK-Anlage; KWK-Bonus; Netzklausel; Nutzwärmebedarf; Trocknungsanlagen
- OLG Schleswig, 20.01.2021 - 9 U 246/19
Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Gemeinschaftspraxis von Ärzten …
- LG Frankfurt/Main, 10.01.2025 - 31 O 97/22
Kein Vorschuss nach Abschluss der Mängelbeseitigung!
- LG Frankfurt/Main, 01.04.2022 - 5 O 406/18
- OLG Celle, 28.10.2020 - 7 U 215/19
Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Abschaltvorrichtung in VW …
- LG Duisburg, 01.06.2022 - 10 O 178/20
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