Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1952 - 2 StR 325/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 389
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60
Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren …
In diesem Urteil wie in dem Urteil BGH NJW 1953, 389 ging es darum, daß das erste tatrichterliche Urteil mit der Revision angefochten worden war, weil - zu Unrecht - die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung einer früher erkannten Strafe unterblieben war; nach der Revisionseinlegung war diese Strafe verbüßt. - BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82];… vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18). - BGH, 21.06.1955 - 5 StR 553/54
Rechtsmittel
Der 1., 2., 3 und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes haben zwar in den nachfolgend aufgeführten Entscheidungen grundsätzlich eine gegenteilige Auffassung vertreten (1 StR 581/51vom 13.11.1951, 1 StR 689/51 vom 21.12.1951, 1 StR 442/52 vom 28.10.1952 = BGHSt 3, 277, 1 StR 741/52 vom 21.4.1953 und 1 StR 529/53 vom 22.12.1953; 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 = NJW 1953, 389; 3StR 437/53 vom 8.10.1953; 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952 und 4 StR 398/54 vom 14.10.1954).Sie beruhte auf der Erwägung, daß hinsichtlich der Frage der Verbüßung im Beschlußverfahren der Zeitpunkt der Beschlußfassung, bei Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht dagegen gemäß der in BGH NJW 1953, 389 vertretenen Rechtsauffassung der Zeitpunkt maßgebend sei, in dem das angefochtene Urteil ergangen ist.
- BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in BGHSt 2, 230 entschieden hat, kommt es bei mehrerer tatrichterlichen Urteilen in derselben Strafsache für die Frage, wann die Strafe aus dem Urteil in einer anderen Strafsache verbüßt ist, auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung an; sie ist die "Verurteilung" im Sinne des § 79. Trotzdem hat derselbe Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1952 - 2 StR 325/52 - (NJW 1953, 389) die Auffassung vertreten, daß dann, wenn das angefochtene Urteil im Schuld- und Strafausspruch rechtlich einwandfrei und rechtsirrigerweise nur die Bildung einer Gesamtstrafe nach § 79 unterblieben ist, die Sache zur Nachholung dieser Entscheidung an den Tatrichter zurückverwiesen werden muß, und zwar auch dann, wenn zur Zeit der Festsetzung der Gesamtstrafe die rechtskräftig erkannte frühere Einzelstrafe verbüßt sein sollte. - BGH, 28.10.1958 - 5 StR 419/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …
Die von der Rechtsprechung zugelassene Ausnahme (BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389 Nr. 14) liegt hier nicht vor. - BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53
Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …
Zwar kommt die Bildung einer Gesamtstrafe infolge der zwischenzeitlichen Verbüssung der früheren Strafen jetzt nicht mehr in Frage (BGHSt 2, 230 gegen BGH NJW 1953, 389 [BGH 12.12.1952 - 2 StR 325/52]). - BGH, 07.01.1976 - 3 StR 493/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand obwohl sie selbst und ihr Verteidiger in …
Da die noch nicht erledigten Einzelstrafen (vgl. dazu auch BGHSt 4, 366, 368; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389) sämtlich Taten betreffen, die der Angeklagte vor seiner Verurteilung durch das Amtsgericht Duisburg vom 6. Februar 1973 begangen hat, wird der neue Tatrichter unter Einbeziehung auch der Sache 7 KLs 11/72 StA Duisburg eine einheitliche neue Gesamtstrafe zu bilden haben". - BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
Rechtsmittel
Es ist nicht angängig, die Entscheidung hierüber dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen (BGHSt 3, 277, 280 f; BGH NJW 1953, 389). - BGH, 10.09.1974 - 1 StR 391/74
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
Wenn sie nunmehr durch Vollstreckung erledigt sein sollte, hindert das die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht (BGHSt 4, 366, 368; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389). - BGH, 05.10.1955 - 6 StR 81/55
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75
Maßgebliche Kriterien bei der Beurteilung des Begehens einer Straftat vor einer …
- BGH, 26.05.1955 - 4 StR 136/55
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Rechtsmittel
- BGH, 06.04.1954 - 1 StR 699/53
Rechtsmittel
- BGH, 05.03.1954 - 1 StR 572/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1953 - 5 StR 290/53
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1953 - 2 StR 783/52
Rechtsmittel
- BGH, 26.06.1962 - 5 StR 232/62
Rechtsmittel
- BGH, 05.04.1956 - 4 StR 61/56
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1955 - 2 StR 424/54
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1953 - 1 StR 529/53
Rechtsmittel
- BGH, 11.05.1960 - 2 StR 643/59
Definition einer Gewaltanwendung - Entscheidung über die Bildung einer …
- BGH, 03.11.1955 - 4 StR 407/55
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1955 - 2 StR 75/55
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