Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Drohung eines Rechtsanwalts mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung - Anforderungen an ein Missverhältnis zwischen dem Druck der Drohung mit einer Strafanzeige und der Erstattung eines gezahlten Anwalthonorars
Papierfundstellen
- NJW 1954, 480 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52
Ein Irrtum über den der Wertung zugrunde liegenden Sachverhalt ist nach § 59 StGB als Tatbestandsirrtum zu behandeln, der den Vorsatz ausschliesst (BGHSt 3, 105 [106]). - BGH, 19.03.1953 - 3 StR 247/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52
Wie der erkennende Senat in der Entscheidung 3 StR 247/52 vom 19. März 1953 näher dargelegt hat, ist die Drohung mit einer Strafanzeige rechtmässig, wenn der gleiche Sachverhalt, aus dem sich die Berechtigung zur Strafanzeige ergibt, auch die Grundlage des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs darstellt, dessen Erfüllung durch die Ankündigung der Strafanzeige erreicht werden soll.
- BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; …
Wäre nicht schon bei dem Sachverhalt, den der Angeklagte sich vorstellte, die Drohung mit der Strafanzeige als verwerflich anzusehen, läge letztlich ein Tatbestandsirrtum vor, der den Vorsatz ausschließt (vgl. schon BGH, Urteil vom 30. April 1953 - 3 StR 674/52, LM § 240 StGB Nr. 3;… Toepel aaO § 240 Rn. 195). - BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 480 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
Das ist der Fall, wenn sie an ihren endgültigen Bestimmungsort gelangt ist, an dem sie nach der Vorstellung der Beteiligten vor behördlichem Zugriff geschützt sein soll (BGHSt 3, 40, [44]).Hierzu sei noch auf die Entscheidungen BGHSt 3, 40 und 4, 33 verwiesen.
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 139/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
Es kann hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 414 RAbgO verwiesen werden, die in den Entscheidungen BGHSt 1, 351; [357]; 2, 311 [314]; 3, 227; 3, 355 niedergelegt ist. - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 377/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
Scheitern alle Versuche, die Frage der Beendigung der Vortat zu klären, so kommt eine Wahlfeststellung zwischen Beihilfe zur Abgabenhehlerei und Abgabenhinterziehung in Betracht (BGHSt 4, 128).
- BGH, 22.10.1953 - 4 StR 128/53
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
Selbst dann, wenn bald nach dem Erwerb des zollpflichtigen Besatzungsguts dessen Gestellung durch Zugriff der Strafverfolgungsbehörden unmöglich gemacht wird, ist die Abgabenhinterziehung rechtlich vollendet, wenn der Täter, etwa ein Beauftragter der "D." der die wäre von Angehörigen der Besatzungsmacht übernommen hat, von vornherein in der Absicht handelt, das Zollgut nicht zu gestellen (4 StR 128/53 vom 22. Oktober 1953) Auch wenn die Abgabenhinterziehung beendet war, als die Angeklagten im Falle 5) des Urteils ihre Fahrzeuge mit den Zigaretten beluden, könnte eine Beihilfe zur vollendeten Abgabenhehlerei in Betracht kommen, wenn ein Beauftragter der Haupttäter am Ladeort der Zigaretten schon die Verfügungsgewalt für die in der "D." zusammengeschlossenen Täter erlangt hatte. - RG, 23.11.1923 - IV 644/23
Wann wird eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung von dem Gehilfen seines Vorteils …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
Das Bestreben, seine Lebensverhältnisse zu verbessern muß den Beweggrund für das Handeln des Täters abgeben (RGSt 58, 15). - BGH, 02.10.1952 - 5 StR 416/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 358/53
In diesem Sinne kann auch in der Abwendung von Nachteilen, deren Eintritt nach der Lebenserfahrung wahrscheinlich ist, ein Vorteil liegen (vgl. 5 StR 416/52 vom 2. Oktober 1952; KG NJW 1953, 558 Nr. 18).
- BGH, 11.03.1954 - 3 StR 553/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 18.09.1990 - VII R 107/88
Strafbarkeit wegen Steuerhehlerei - Eigennutz des Täters als Voraussetzung
Ist der erstrebte Nutzen nicht unmittelbarer Art (z. B. Erhöhung der eigenen Einkünfte), so genügt auch ein mittelbarer Nutzen, der etwa darin liegen kann, daß der Täter zur Sicherung seines Arbeitsplatzes oder zur Erhaltung der Arbeitsbedingungen handelt (vgl. auch das in BGHSt 6, 59, 61 angeführte BGH-Urteil vom 14. Januar 1954 3 StR 358/53, Steuerrechtsprechung in Karteiform, AO, § 403 R. 10); das Bewußtsein eines Betriebsangehörigen, daß das wirtschaftliche Ergebnis des Betriebes von der Tätigkeit der Mitarbeiter abhängt, genügt nicht, um ein eigennütziges Streben nach einer günstigen Gestaltung des Arbeitsverhältnisses anzunehmen (…ähnlich Kohlmann, a. a. O. Rdnr. 76). - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79
Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur …
Denn diese beiden Delikte sind zwar beim illegalen Grenzübertritt - wie hier - bereits mit dem Verbringen der Betäubungsmittel ins Inland vollendet ( BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 4; NJW 1973, 814 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72];… Joachimski, 2. Aufl., § 11 BetMG, Anm. 3 c;… Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht, § 2 BetMG, Rdn. 17), beendet sind sie jedoch erst, wenn die Betäubungsmittel im Inland "zur Ruhe" gekommen sind, also ihrem Bestimmungsort zugeführt sind (vgl. RGSt 51, 400, 402; 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44; BGH NJW 1954, 480 [BGH 14.01.1954 - 3 StR 358/53] sowie Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 5).
- BGH, 20.01.1955 - 3 StR 578/54
Rechtsmittel
Ein Inpfandnehmen oder Aufbewahren aus Gefälligkeit wird hierzu nur ausreichen, falls er sich Hiervon irgendeinen, wenngleich mittelbaren Vorteil versprach (vgl RGSt 54, 338, 341; BGH 3 StR 358/53 vom 14. Januar 1954, NJW 1954, 480). - BGH, 06.11.1956 - 1 StR 171/56
Rechtsmittel
Daß dies - wie bei dem Mitverurteilten Marmorstein - nur mit Rücksicht auf die Schmuggelgeschäfte geschehen wäre (BGHSt 6, 59, 61 [BGH 11.03.1954 - 3 StR 553/53]; BGH 2 StR 271/54 vom 21. Juni 1955, insoweit BGHSt 8, 70 nicht abgedruckt; 3 StR 358/53 vom 14. Januar 1954 = ZfZ 1954, 311; 4StR 456/55 vom 8. Dezember 1955) oder welchen anderen Vorteil er von seiner Beteiligung an dem Schmuggel hatte, ist nicht festgestellt. - BGH, 01.04.1954 - 3 StR 678/53
Rechtsmittel
Die Bestrafung wegen Abgabenhehlerei setzt voraus, daß zuvor die Vortat der Abgabenhinterziehung beendet, d.h. daß das Schmuggelgut bereits zur Ruhe gekommen war (vgl BGHSt 3, 40 [44] und die Entscheidung des erkennenden Senats - 3 StR 358/53 - vom 14. Januar 1954, die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt ist).
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