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| OLG Hamm, 19.01.1962 - 8 U 259/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 679
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.02.1964 - IV ZR 56/63
Rechtsmittel
Es läßt sich jedoch nicht schlechthin ausschließen, daß der Tatrichter auch in solchen Fällen auf Grund eines erbbiologischen Gutachtens zu der Überzeugung gelangen kann, daß ein bestimmter Mann der Erzeuger sei oder als Erzeuger auszuschließen sei (vgl. RGZ 160, 61, 63; BGHZ 7, 116, 118 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]; NJW 1954, 83 f; OLG Karlsruhe, Amtsvormund XXXI, 179; OLG Hamm, NJW 62, 679; Landgericht Stuttgart; Amtsvormund XXIX, 251; ferner Urteil des Senats LM Nr. 14 zu § 286 B ZPO = DRiZ 1961, 258, sowie Urteil vom 13. November 1963 - IV ZR 65/63 -, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
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