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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,907
BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78 (https://dejure.org/1978,907)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1978 - 7 B 180.78 (https://dejure.org/1978,907)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1978 - 7 B 180.78 (https://dejure.org/1978,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schulorganisatorische Maßnahme - Folgewirkungen - Schulweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Berücksichtigung gefährlichen Schulwegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 29.9.1978)

    Einsame Birgit - Eltern erzwingen eine ganze Schule für ihr Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 176
  • MDR 1978, 1051
  • DVBl 1978, 920
  • DÖV 1978, 842
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 56.65
    Auszug aus BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
    Diese Rechtsauffassung stimmt überein mit der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 18, 40 ff.; Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966 S. 862] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - [DVBl. 1969 S. 930]).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt wesentlich von dem in dem Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - (DVBl. 1966 S. 862), in dem es hauptsächlich darum ging, Mängel eines bereits bestehenden Schulomnibusbetriebes zu beseitigen und mit Hilfe entsprechender Anträge von der Schulbehörde Abhilfe zu verlangen.

  • BVerwG, 06.12.1968 - VII C 4.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
    Diese Rechtsauffassung stimmt überein mit der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 18, 40 ff.; Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966 S. 862] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - [DVBl. 1969 S. 930]).

    Im Urteil vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - (DVBl. 1969 S. 930) ist der Senat hingegen ebenfalls - wie im vorliegenden Fall - davon ausgegangen, daß die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte.

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62

    Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1978 - 7 B 180.78
    Diese Rechtsauffassung stimmt überein mit der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 18, 40 ff.; Urteile vom 8. Juli 1966 - BVerwG 7 C 56.65 - [DVBl. 1966 S. 862] und vom 6. Dezember 1968 - BVerwG 7 C 4.68 - [DVBl. 1969 S. 930]).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur …

    Voraussetzung für die Entstehung des pauschalen Vergütungsanspruchs des Betreuers nach § 2 VBVG ist deshalb, ebenso wie für die den Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB auslösende Entstehung des Anspruchs, dass der Anspruch geltend gemacht werden kann (für die Verjährung: BGHZ 55, 340 = WM 1971, 385; 73, 363 = NJW 1979, 1550; 79, 176 = NJW 1981, 814;… Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 461/11 - FamRZ 2012, 627 Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 23.10.1978 - 7 CB 75.78

    Schulorganisatorische Maßnahme - Schließung einer Schule - Schulanfänger - …

    Zwar berührt die Schließung einer Schule, der hier die Änderung von Schulbezirken entspricht (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 5. September 1978 - BVerwG 7 B 180.78 -), nach dem von der Beschwerde zutreffend angeführten Urteil des beschließenden Senats vom 31. Januar 1964 (BVerwGE 18, 40 [42]) unmittelbar auch die Rechtsstellung derjenigen Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, sowie die Rechtsstellung der betroffenen Kinder.

    Das kann zwar dazu führen, daß sich - wie in der bereits erwähnten Parallelsache OVG II BA .15/78 (Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 7 B 180.78 -) - für einen bestimmten Schüler der Schulweg als unzumutbar herausstellen kann mit der Folge, daß der betroffene Schüler und seine Eltern die Aufhebung der schulorganisatorischen Maßnahme, soweit sie betroffen sind, zumindest solange verlangen können, bis zumutbare Verhältnisse geschaffen sind (z.B. durch Einrichtung eines Schulbusses, eines Erwachsenen-Lotsendienstes, Verdichtung der Verkehrsfolgen eines öffentlichen Verkehrsmittels usw.).

  • OVG Sachsen, 03.11.2005 - 2 BS 247/05

    Schulschließung, Mitwirkungswiderruf, zumutbare Schulwegentfernung, …

    Bestehen jedoch nach Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr noch keine den vorgenannten Kriterien entsprechenden Verbindungen und macht der Landkreis substantiiert geltend, hierzu nicht willens oder nicht in der Lage zu sein, so dass nicht damit zu rechnen ist, dass alsbald Abhilfe geschaffen wird, kann der Schulträger die Aussetzung der schulorganisatorischen Maßnahme jedenfalls bis zur Schaffung zumutbarer Verhältnisse verlangen; denn bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme müssen damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 und Beschl. v. 5.9.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 sowie Niehues, Schulrecht, 3. Aufl., RdNr. 172, jeweils zu Ansprüchen von Schülern und deren Eltern).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1986 - 7 B 15/86
    Die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte - Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen besondere Gefahren eines Schulwegs auszuschließen, reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme zu bestätigen, die mit unzumutbaren Schulwegen verbunden ist (vgl. BVerwG, NJW 1979, S. 176/177.

    Generell ist es notwendig, zumindest grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder auszuschließen und dies nicht erst in einem späteren Zeitpunkt zu tun, wenn die Betroffenen möglicherweise bereits längere Zeit unter diesen Folgen gelitten haben (vgl. BVerwG, NJW 1979, S. 176/177.

  • VG Koblenz, 30.07.2018 - 4 L 658/18

    Grundschulstandort Kirchen-Herkersdorf darf vorerst nicht geschlossen werden

    Die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im Einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte - Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen besondere Gefahren eines Schulwegs auszuschließen, reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme zu bestätigen, die mit unzumutbaren Schulwegen verbunden ist (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).

    möglicherweise bereits längere Zeit unter diesen Folgen gelitten haben (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).".

  • VG Koblenz, 28.08.2017 - 4 L 808/17

    Grundschule Klotten bleibt vorerst geschlossen

    Die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im Einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte - Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen besondere Gefahren eines Schulwegs auszuschließen, reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme zu bestätigen, die mit unzumutbaren Schulwegen verbunden ist (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).

    möglicherweise bereits längere Zeit unter diesen Folgen gelitten haben (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).".

  • VG München, 24.04.2007 - M 3 K 06.3586
    Schulorganisatorische Maßnahmen von rechtserheblicher Bedeutung, wie vorliegend die Einstellung des Schulbetriebs der Realschule der Bayerischen Landesschule für Gehörlose, erfordern für die Zulässigkeitder Klage ein rechtliCh geschUtzte§!!lhdivi(jualinteresse. Allein ein persönliches Interesse an einer andersartigen Organisation der Schule kann für die Zulässigkeit der Klage nicht ausreichen. Ein geschütztes Individualinteresse ist gegeben, weil die Tochter des Klägers die Realschule der Bayerischen Landesschule bis zur Einstellung des Schulbetriebs besucht hat. Der Kläger hat somit eine Rechtsposition, die ihn in die Lage versetzt, auf schulorganisatorische Maßnahmen einzuwirken, da das zuständige Staatsministerium im Wege des Erlasses der Rechtsverordnung nach Art. 26 Abs. 1 BayEUG verpflichtet ist das öffentliche Interesse mit den privaten Belangen der betroffenen EI- tern, Schülern und Lehrer abzuwägen. Aus der Einstellung des Schulbetriebs als eine die tatsächlichen Folgen der beabsichtigten Rechtsverordnung zur Auflösung der konkreten Schule vorgreifliche Entscheidung folgt, dass die Einstellung des Schulbetriebs trotz ihres intransitiven Charakters an den gleichen materiellen Voraussetzungen wie die Auflösung der Schule gem. Art. 26 Abs. 1 BayEUG zu messen ist. Diese Beurteilung ergibt sich auch daraus, dass grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Ver- wirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schulkinder auszuschließen sind (so bereits BVerwG vom 5.9.1978 Az. 7 B 180/78 NJW 1979, 176 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 60).

    Das zuständige Staatsministerium hat aber grundsätzlich bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung einer schulorganisatorischen Maßnahme damit verbundene unzumutbare Folgewirkungen für die Schüler auszuschließen und dies nicht erst dann zu tun, wenn die Betroffenen unter den Folgen jahrelang gelitten haben (BVerwG 7 B 180/78 NJW 1979, 176 = Buchholz 421 Kultur- und Schulwe- vom 5.9.1978 Az. sen Nr. 60).

  • VG Koblenz, 05.07.2018 - 4 L 647/18

    Grundschule Lieg darf vorerst nicht geschlossen werden

    Die bloße - noch nicht näher konkretisierte und im Einzelnen auf ihre Realisierbarkeit noch nicht überprüfte - Möglichkeit, durch geeignete Maßnahmen besondere Gefahren eines Schulwegs auszuschließen, reicht nicht aus, um die Rechtmäßigkeit einer schulorganisatorischen Maßnahme zu bestätigen, die mit unzumutbaren Schulwegen verbunden ist (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).

    möglicherweise bereits längere Zeit unter diesen Folgen gelitten haben (vgl. BVerwG, NJW 1979, 176 (177)).".

  • BVerwG, 25.10.1978 - 7 B 195.78

    Gymnasialklassen - Additive Gesamtschule - Verfassungsmäßigkeit der Neugliederung

    Das widerspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wie sie nicht nur in dem von der Beschwerde zutreffend erwähnten Urteil in BVerwGE 18, 40 (41) entwickelt, sondern - in Auseinandersetzung mit der vom OVG Münster und von Niehues (Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 119 f.) vertretenen und vom Berufungsgericht jedenfalls im Ergebnis übernommenen Auffassung - bis in die jüngste Zeit aufrechterhalten und bestätigt worden ist (vgl. insbesondere Beschluß vom 24. April 1978 - BVerwG 7 B 111.77 - in DVBl. 1978, 640, vgl. ferner Beschluß vom 5. September 1978 - BVerwG 7 B 180.78 -).
  • OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02

    Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift; …

    Das gilt auch für den Fall, dass in einer Schule, für welche Eltern ihr Kind angemeldet haben, keine Eingangsklassen mehr gebildet werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.10.1978 - 7 CB 75.78 -, NJW 1979, 828 und Beschl. v. 5.7.1978 - 7 B 180.78 -, NJW 1979, 176 und Niehues, a.a.O., RdNr. 164).
  • VG Berlin, 08.08.2019 - 9 L 347.19

    Vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Grundschule

  • OVG Saarland, 31.07.1986 - 1 W 955/86
  • BVerwG, 28.11.1984 - 6 PB 27.84

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz bei Streitigkeiten aus dem …

  • BVerwG, 14.10.1980 - 7 B 181.80

    Umwandlung eines herkömmlichen Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule I - …

  • VG Leipzig, 30.07.2010 - 4 L 254/10

    Gemeinde Naundorf unterliegt im Streit um Einrichtung einer Klassenstufe 1 an der …

  • LG Kleve, 16.03.2000 - 8 O 103/99
  • OVG Bremen, 02.10.1985 - 1 B 39/85
  • BVerwG, 25.09.1978 - 7 B 185.78

    Zumutbarkeit der Schließung einer Realschule für die betroffenen Eltern und …

  • OVG Bremen, 02.06.1987 - 1 BA 49/86
  • OVG Bremen, 20.02.1980 - 1 B 1/80

    Voraussetzungen der Erhöhungsgebühr bei mehreren Auftraggebern; Auslegung und …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1979 - V B 1614/78
  • VG Gera, 29.07.2002 - 2 E 893/02

    Schulrecht; Schulrecht; Schulorganisation; Allgemeinverfügung

  • OVG Hamburg, 03.08.1981 - Bs IV 1/81
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