Rechtsprechung
| BGH, 08.11.1979 - VII ZR 215/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Honorar wegen des Entwurfes eines Messestandes - Verjährung des Honoraranspruches - Verjährung des Anspruchs von Kaufleuten für Leistungen für den den Gewerbebetrieb des Schuldners - Anspruch auf Vergütung eines Vorentwurfes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung von Vergütungsanspruch für Planungsleistungen des Bieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 195, § 196 Abs. 1 Nr. 1, § 197, § 218
Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen eines Kaufmanns
Papierfundstellen
- NJW 1980, 447
- MDR 1980, 305
- BauR 1980, 172
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1979 - VII ZR 154/78
Vergütung der Aufwendungen für ein Angebot
Auszug aus BGH, 08.11.1979 - VII ZR 215/78
Der Werklohnanspruch dessen, der - ausnahmsweise (vgl. BGH NJW 1979, 2202) - Vergütung für Planungsarbeiten fordern kann, obwohl er den erstrebten Auftrag nicht erhalten hat, verjährt auch dann gegebenenfalls nach § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wenn die Planungsarbeiten Architektenleistungen sind.So hatte der Senat erst kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem es um erhebliche Kosten ging, die im Zusammenhang mit einem Angebot durch die Projektion einer Fußbodenheizung entstanden waren (BGH NJW 1979, 2202).
In dem bereits erwähnten Urteil NJW 1979, 2202 hat der Senat entschieden, daß der zur Abgabe eines Angebots aufgeforderte Anbieter nach Ablehnung seines Angebots regelmäßig keine Bezahlung der mit der Ausarbeitung des Angebots verbundenen Leistungen verlangen könne, und zwar auch dann nicht, wenn diese erhebliche Kosten verursacht hätten.
Dieses wird unter Beachtung der in dem Senatsurteil NJW 1979, 2202 mitgeteilten Grundsätze, zu prüfen haben, ob die Klägerin außer einem Vorentwurf auch weitere für die Ausarbeitung des Angebots erforderliche Leistungen als vertraglich geschuldet erbringen sollte.
- OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage
Rn. 54 Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist für das Architektenhonorar gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB in der vom 19. Juli 1996 bis 31. August 2001 geltenden Fassung zwei Jahre (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1979, NJW 1980, 447), d. h. die mit Rechnung vom 10. Januar 1995 gegenüber der Klägerin geltend gemachte Forderung wäre damit seit dem 1. Januar 1998 verjährt. - OLG Nürnberg, 18.02.1993 - 12 U 1663/92
Angebotskosten für Software-Entwicklungsvertrag
Bei dieser Folgerung ist der Senat sich dessen bewußt, daß grundsätzlich die Verursachung von erkennbar nennenswerten Kosten und Arbeitsleistungen für sich allein noch keine Vergütungspflicht begründet (vgl. BGH in NJW 79, 2002; 80, 447 f; 82, 765); diese Rechtsprechung kann auf den vorliegenden Fall jedoch schon deswegen nicht übertragen werden, weil die dort aufgewandten Investitionen und Leistungen vergleichsweise gering waren und insbesondere in einem entscheidend anderen Gesamtzusammenhang erbracht wurden (vgl. unten). - OLG Hamm, 13.04.1994 - 12 U 157/93
Wirkungen des Nachweises der Absendung eines Verrechnungsschecks
Es ist aber weitere gesetzliche Voraussetzung, daß sie von einem Angehörigen der in dieser Bestimmung genannten Berufsgruppen in Ausübung seines Gewerbes erbracht werden (BGH NJW 1980, 447).
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| BGH, 09.11.1979 - VII ZR 212/78 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütungsanspruch - Werklohnanspruch - Planungsarbeit - Architektenleistung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 641
Verjährung eines Werklohnanspruchs
Papierfundstellen
- NJW 1980, 447
- BauR 1980, 172
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