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| OLG Frankfurt, 10.06.1981 - 21 U 24/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1914
- VersR 1981, 1132
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 27.04.1987 - 4 W 17/87
Funktion einer Bankgarantie; Rückgriffsanspruch bei Auszahlung trotz …
Zahlungen auf einen Garantieanspruch, dem der Einwand der offensichtlich unzulässigen Rechtsausübung gegenübersteht, darf die garantierende Bank im Verhältnis zum Auftraggeber nicht für erforderlich halten (vgl. OLG Stuttgart a.a.O., OLG Frankfurt, 21. ZS in NJW 1981, 1914, Coing a.a.O.). - OLG Frankfurt, 03.03.1983 - 10 U 244/82
Auszahlungsverweigerung in Bezug auf abstrakte Bankgarantie bei missbräuchlicher …
Zwar ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin im vorliegenden Falle die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung nicht grundsätzlich unter Hinweis auf die in NJW 1981, 1914 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main abzulehnen, denn dieser lag ein anderer Fall zugrunde. - LG Aachen, 10.02.1987 - 41 O 251/86
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen eine Akkreditiv-Bank auf …
Nach wohl überwiegender Auffassung kommt eine derartige einstweilige Verfügung gegen die Akkreditiv-Bank generell nicht in Betracht (…vgl. Schlegelberger-Hefermehl, HGB, 5. Auflage, § 365 Anh. Rn. 229 m.w.N.;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 27. Auflage, Bankgeschäfte VII 3 C e Seite 1183; OLG Düsseldorf WM 78, 359, 360 m.w.N.; OLG Stuttgart WM 81, 631 = NJW 81, 1913 zum - hinsichtlich der Rechtsproblematik gleichgelagerten - Fall eines Garantieauftrags; OLG Frankfurt NJW 81, 1914 (ebenfalls zur Bankgarantie)). - OLG Köln, 15.03.1991 - 20 W 1/91 Dessen Interesse ist erst dann berührt, wenn die beauftragte Bank nach Zahlung der Garantiesumme gem. § 670 BGB Ersatz ihrer Aufwendungen verlangt, sein Konto entsprechend belastet oder eine gegebene Sicherheit in Anspruch nimmt (OLG Stuttgart NJW 81, 1913 = ZIP 81, 497; OLG Frankfurt NJW 81, 1914; OLG Frankfurt NJW-RR 87, 1264 = WM 88, 1480; OLG Frankfurt WM 88, 1480).
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