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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3906
OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,3906)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,3906)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 1986 - 2 U 57/86 (https://dejure.org/1986,3906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Konkursverwalters gegen einen Gesellschafter auf Zahlung der Stammeinlage; Einordnung einer Zahlung als Einzahlung der Stammeinlage oder Gewährung eines Gesellschafterdarlehens; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung der Gesellschaft mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1032
  • NJW-RR 1987, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 208/76

    Erteilung der Befugnis zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86
    Erst wenn dieser Nachweis geglückt ist, muß der Schuldner seinerseits dartun, warum gerade die streitige Forderung getilgt sein soll (BGH WM 1978, 1046;… Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, Band I, § 366 BGB Rn. 1).
  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 236/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86
    Die Berufung des Klägers auf die Unwirksamkeit der Aufrechnung würde auch nicht gegen § 242 BGB verstoßen (BGH WM 1982, 1200).
  • BGH, 13.10.1954 - II ZR 182/53

    Aufrechnung gegen und mit Einlageforderung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.1986 - 2 U 57/86
    Eine Aufrechnung der Gesellschaft mit einer Forderung auf die Stammeinlage gegen einen Gesellschafter ist ebenso wie eine Aufrechnungsvereinbarung mit dem gleichen Inhalt nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Gesellschafters im Zeitpunkt der Aufrechnung fällig, liquide und vollwertig ist (BGHZ 15, 52, 57 [BGH 13.10.1954 - II ZR 182/53] ;… Rowedder, GmbHG, § 19 Rn. 25;… Schneider/Scholz, GmbHG, 7. Aufl., § 19 Rn. 57 ff).
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