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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 13.07.1987 - 9 Qs 125/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5626
LG Koblenz, 13.07.1987 - 9 Qs 125/87 (https://dejure.org/1987,5626)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13.07.1987 - 9 Qs 125/87 (https://dejure.org/1987,5626)
LG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juli 1987 - 9 Qs 125/87 (https://dejure.org/1987,5626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2828
  • NJW 1990, 2776 (Ls.)
  • StV 1987, 443
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert …

    Mit der Aushändigung werden die Bögen den Empfängern nicht übereignet, sondern - entsprechend ihrer Zweckbestimmung - nur für einen kurzen Zeitraum zur Ausfüllung überlassen ( OLG Celle Urteil vom 20.1.88 - 3 Ss 214/87 ; LG Bonn NJW 87, 2825; LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443; LG Trier NJW 87, 2826, 2827; LG Osnabrück StrVert 87, 398, 399; LG Lübeck StrVert 87, 298; Engelage NJW 87, 2801).

    Bei dieser Fallkonstellation konzentriert sich der Streit auf die Frage, ob "leeren" Volkszählungsbögen ein Gebrauchswert zukommt (so Engelage NJW 87, 2801, 2802; LG Bonn NJW 87, 2825, 2826; LG Trier NJW 87, 2826, 2827; im Ergebnis ebenso OLG Celle Urteil vom 20.1.88 - 3 Ss 214/87 ) oder ob sie in jeder Hinsicht völlig wertlos sind und damit aus dem Schutzbereich des § 303 StGB herausfallen (so LG Lübeck StrVert 87, 298; LG Osnabrück StrVert 87, 398, 399; LG Göttingen NStZ 87, 557, 558; LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443; AG Hannover StrVert 87, 444, 445).

    Ihr abweichendes Ergebnis begründet sie im wesentlichen mit der Erwägung, ein Interesse der Verwaltungsbehörde am Erhalt eines "leeren" Bogen bestehe nicht (LG Lübeck StrVert 87, 298; LG Osnabrück StrVert 87, 398, 399; AG Hannover StrVert 87, 444, 445; LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443; LG Göttingen NStZ 87, 557, 558).

    Wenn der Adressat nicht gewillt sei, die erforderlichen Angaben zu machen, werde der Funktionswert des Bogens "nicht erst durch das Abtrennen der Kennnummer, sondern bereits durch den Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach § 12 Volkszählungsgesetz beseitigt" (LG Göttingen NStZ 87, 558; ähnlich LG Koblenz NJW 87, 2828 = StrVert 87, 443).

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