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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1235
BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87 (https://dejure.org/1989,1235)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1989 - X ZR 108/87 (https://dejure.org/1989,1235)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - X ZR 108/87 (https://dejure.org/1989,1235)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Werkleistung - Arbeitsunfall - Werkunfall - Werkvertrag - Haftung des Unternehmers gegenüber dem Werkbesteller - PVV - PFV - Schadensersatz - Beitragsnachlaß

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Nichtgewährung eines Beitragsnachlasses der Berufsgenossenschaft als Schaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz des Unternehmers für Verursachung eines Arbeitsunfalls bei Ausführung einer Werkleistung im Betriebsbereich des Bestellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 258
  • NJW 1989, 2115
  • NJW-RR 1989, 984 (Ls.)
  • ZIP 1989, 853
  • MDR 1989, 809
  • BB 1989, 1300
  • DB 1989, 2120
  • JR 1990, 106
  • JR 1990, 109
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger …

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Verlust dieses Vermögenswertes, nämlich des Schadensfreiheitsrabatts, ein erstattungsfähiger Schaden ist (vgl. BGHZ 44, 382, 387; BGHZ 66, 398, 400; BAG NJW 1982, 846).
  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Er ist nicht die Folge einer Verkettung außergewöhnlicher Umstände (vgl. BGHZ 7, 198, 204).
  • BGH, 18.01.1966 - VI ZR 147/64

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Verlust dieses Vermögenswertes, nämlich des Schadensfreiheitsrabatts, ein erstattungsfähiger Schaden ist (vgl. BGHZ 44, 382, 387; BGHZ 66, 398, 400; BAG NJW 1982, 846).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das Bundessozialgericht im Urteil vom 5. August 1976 (BSGE 42, 129, 134) bereits zu § 725 Abs. 2 RVO in der früheren Fassung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) entschieden hat, daß bei der Auferlegung von Zuschlägen nicht die Arbeitsunfälle unberücksichtigt bleiben müssen, die sich außerhalb des vom Unternehmer zu verantwortenden Bereichs ereignet haben.
  • BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 648/79

    Kraftfahrer - Trunkenheit am Steuer - Trunkenheit im Verkehr - Unfall - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Demgemäß ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß der Verlust dieses Vermögenswertes, nämlich des Schadensfreiheitsrabatts, ein erstattungsfähiger Schaden ist (vgl. BGHZ 44, 382, 387; BGHZ 66, 398, 400; BAG NJW 1982, 846).
  • BGH, 05.07.1963 - VI ZR 218/62

    Unternehmensaufgabe wegen Unfalls - § 823 Abs. 1 BGB, Eigentumsverletzung, …

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    In der Rechtsprechung ist im übrigen anerkannt, daß der Umstand, daß auf seiten des Geschädigten eine besondere Schadensanfälligkeit bestand (…vgl. MünchKomm/Grunsky 2. Aufl. Anm. 51 und 51 a vor § 249 BGB m. w. Nachw.) und aus diesem Grund ein besonders hoher Schaden eingetreten ist, nicht zu einer Haftungsentlastung des Schädigers führt (vgl. BGH VersR 1963, 1161).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 85/69
    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Im Hinblick auf eine am Wortlaut des § 725 Abs. 2 Satz 1 RVO a. F. ausgerichtete einschränkende Auslegung des den Berufsgenossenschaften eingeräumten Regelungsumfangs zum Erlaß von Beitragssatzungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 30. November 1972 - AZ. 2 RU 43/71 - BSGE 35, 74 f., und AZ. 2 RU 23/71 sowie das Urteil vom 31. Oktober 1972 - AZ. 2 RU 85/69) hat der Gesetzgeber die Vorschrift durch § 15 Nr. 5 des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl 1, 1373) neu gefaßt, "um der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung den Spielraum zu verschaffen, den sie braucht, um das jeweils geeignetste Verfahren zu entwickeln, was im Einzelfall auch ein Festhalten an dem bislang bewährten Verfahren bedeuten kann« (BT-Drucksache 7/4951 S. 8 Buchstabe d).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 23/71
    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Im Hinblick auf eine am Wortlaut des § 725 Abs. 2 Satz 1 RVO a. F. ausgerichtete einschränkende Auslegung des den Berufsgenossenschaften eingeräumten Regelungsumfangs zum Erlaß von Beitragssatzungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 30. November 1972 - AZ. 2 RU 43/71 - BSGE 35, 74 f., und AZ. 2 RU 23/71 sowie das Urteil vom 31. Oktober 1972 - AZ. 2 RU 85/69) hat der Gesetzgeber die Vorschrift durch § 15 Nr. 5 des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl 1, 1373) neu gefaßt, "um der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung den Spielraum zu verschaffen, den sie braucht, um das jeweils geeignetste Verfahren zu entwickeln, was im Einzelfall auch ein Festhalten an dem bislang bewährten Verfahren bedeuten kann« (BT-Drucksache 7/4951 S. 8 Buchstabe d).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 43/71

    Unternehmen - Satzungsbestimmung - Zahl und Schwere von Unfällen - …

    Auszug aus BGH, 11.05.1989 - X ZR 108/87
    Im Hinblick auf eine am Wortlaut des § 725 Abs. 2 Satz 1 RVO a. F. ausgerichtete einschränkende Auslegung des den Berufsgenossenschaften eingeräumten Regelungsumfangs zum Erlaß von Beitragssatzungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. die Urteile vom 30. November 1972 - AZ. 2 RU 43/71 - BSGE 35, 74 f., und AZ. 2 RU 23/71 sowie das Urteil vom 31. Oktober 1972 - AZ. 2 RU 85/69) hat der Gesetzgeber die Vorschrift durch § 15 Nr. 5 des Neunzehnten Rentenanpassungsgesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl 1, 1373) neu gefaßt, "um der berufsgenossenschaftlichen Selbstverwaltung den Spielraum zu verschaffen, den sie braucht, um das jeweils geeignetste Verfahren zu entwickeln, was im Einzelfall auch ein Festhalten an dem bislang bewährten Verfahren bedeuten kann« (BT-Drucksache 7/4951 S. 8 Buchstabe d).
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00

    Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen

    Der Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung erstreckt sich auf alle durch das schädigende Verhalten adäquat verursachten unmittelbaren und mittelbaren Vermögensnachteile (vgl. nur BGH 11. Mai 1989 - X ZR 108/87 - BGHZ 107, 258;… Palandt/Heinrichs BGB 60. Aufl. § 276 Rn. 123).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2001 - 7 U 91/01

    Streit um einen Anspruch auf Zahlung von Entgelt nach der Anmeldung eines …

    Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn lediglich "ungesicherte Rechtspositionen" des Geschädigten betroffen sind (vgl. BGH NJW 1989, 2115 f.; OLG Hamm VersR 1984, 1051).

    Diese Grundsätze gelten insbesondere für vertragliche Schadensersatzansprüche (BGH NJW 1989, 2115, 2116 f.;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., Rn. 63 vor § 249;… Münchner Kommentar-Emmerich, a.a.O., Rn. 279 vor § 275;… Staudinger-Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung 1996, § 249, Rn. 29).

  • OLG Stuttgart, 12.05.2011 - 7 U 133/10

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Schadensersatzanspruch des …

    Vom Schadensersatzanspruch auszunehmen sind nur Schadensfolgen, die jenseits des Schutzzwecks der verletzten Norm beziehungsweise Vertragspflicht liegen (BGHZ 107, 258 ff. [juris Rn. 24];… BGH VersR 1990, 534 f. [juris Rn. 17]).
  • OLG Köln, 07.06.1990 - 7 U 32/90

    Beitragsrückerstattung; Schadensersatz ; Körperverletzung; Art und Umfang des …

    Der BGH hat sich auch außerhalb der Kaskoversicherung in vergleichbaren Fällen stets für eine Ersatzfähigkeit der durch den Schädiger bewirkten Verschlechterung der Versicherungsbedingungen zu Lasten des Geschädigten ausgesprochen (NJW 84, 2627 [hier: I (123) 287 a]: Beitragszuschlag zur Prämie einer nach dem Unfall abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung wegen Risikoerhöhung durch Unfallfolgen; NJW 89, 2115: Nichtgewährung eines Beitragsnachlasses durch die Berufsgenossenschaft wegen Aufwendungen für einen Arbeitsunfall ..).
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