Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.11.1995

Rechtsprechung
   OLG München, 17.07.1995 - 11 W 1852/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4566
OLG München, 17.07.1995 - 11 W 1852/95 (https://dejure.org/1995,4566)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.1995 - 11 W 1852/95 (https://dejure.org/1995,4566)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 1995 - 11 W 1852/95 (https://dejure.org/1995,4566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kosten für eine Entscheidung des Beschwerdegerichts im Verfahren der Einstweiligen Verfügung auf Grund mündlicher Verhandlung

  • Anwaltsblatt

    § 31 BRAGebO, § 936 ZPO, § 922 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 447
  • AnwBl 1996, 173
  • Rpfleger 1996, 84
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10858
OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95 (https://dejure.org/1995,10858)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.1995 - 11 W 185/95 (https://dejure.org/1995,10858)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 1995 - 11 W 185/95 (https://dejure.org/1995,10858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 447
  • AnwBl 1996, 290
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92

    Entstehen der Vergleichsgebühr bei den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95
    Für den Prozeßbevollmächtigten der Streithelferin entsteht eine Vergleichsgebühr vielmehr nur dann, wenn dieser Vergleich auch einen seiner Auftraggeberin zuzurechnenden Gegenstand im Verhältnis zu einer der beiden Prozeßparteien regelt (OLG Hamm, JurBüro 1994, 426 = JurBüro 1995, 81 m. Anm. Mümmler und ausführlichen Nachweisen zur - soweit ersichtlich einhelligen - Ansicht in Literatur und Rechtsprechung).
  • KG, 26.02.2007 - 1 W 469/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers

    Die Vergleichsgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers richtet sich in diesem Fall nach dem Wert der dem Streithelfer bis zum Vergleichsschluss entstandenen Kosten (wie OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447).

    Das ist schon dann der Fall, wenn der Vergleich eine Kostenregelung enthält, die dem Streithelfer einen Erstattungsanspruch gegen die von ihm unterstützte Partei einräumt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447; Göttlich/Mümmler, RVG 2. Aufl., Seite 645 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 24 W 106/11

    Erfallen der Einigungsgebühr zu Gunsten des Prozessbevollmächtigten des

    Im Hinblick auf die Nebenintervention setzt dies nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Vertrag auch die Regelung eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, AGS 2008, 589 = OLGR 2009, 94; OLG Brandenburg BeckRS 2008, 11354; KG Berlin JurBüro 2007, 360; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 447; OLG Koblenz MDR 2002, 296; Göttlich/Mümmler, RVG 2. Aufl., Seite 645; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., VV Nr. 1000, Rn. 102 ; Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., VV 1000 Rn. 21).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2005 - 8 W 209/05

    Vergleichsgebühr für Streithelfer, der nicht selbst Partei ist

    a) Zwar reicht es nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum für den Anfall einer Vergleichsgebühr beim Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers nicht aus, dass der Streithelfer bei Abschluss eines Vergleichs zwischen den Parteien mitgewirkt hat (Senat, Justiz 1999, 396; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447, 448; OLG Hamm JurBüro 2002, 194; JurBüro 1990, 1449; OLG Koblenz JurBüro 2002, 193; OLG München JurBüro 1990, 1619; OLG Hamm JurBüro 1995, 426).

    Gegenstandswert des Vergleichs sind sämtliche Kosten der Streithelfer, die aus deren Sicht bis zur Protokollierung des Vergleichs geltend zu machen waren (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1996, 447, 448).

  • OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
    Das ist dann der Fall, wenn der Vergleich eine Kostenregelung enthält, die dem Streithelfer einen Erstattungsanspruch gegen die von ihm unterstützte Hauptpartei einräumt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.1.1995 - 11 W 185/95, AnwBl 1996, 290 f.), oder sonst einen von der zwischen den Hauptparteien vereinbarten Kostenquote abweichenden Kostenerstattungsanspruch.
  • AG Riesa, 20.07.2012 - 5 C 112/12
    Letzten Endes legen auch sowohl die von der Streitverkündeten zitierten Entscheidung des Kammergerichtes Berlin, als auch der 11. Zivilsenat des OLG Karlruhe in seinem Beschluss vom 24.11.1995, 11 W 185/95 und der 10. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 26.08.2008, 1.10 W 53/08, diese Rechtsauffassung zugrunde (vgl. von den beiden letzt genannten Entscheidungen die Leitsätze).
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