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OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Mindestbedarfs Unterhaltspflichtiger; Voraussetzungen für die ausnahmsweise Herabsetzung des Selbstbehalts wegen geringer Mietkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
Verfahrensgang
- AG Annaberg, 24.11.1998 - 3 F 215/97
- OLG Dresden, 11.03.1999 - 10 UF 722/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1164
- MDR 1999, 1001
- FamRZ 1999, 1522
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Jena, 17.06.1996 - WF 91/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91
Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 09.05.1989 - 16 UF 804/89
Notwendiger Selbstbehalt; Herabsetzung; Unterhaltsschuldner; Ländlicher Wohnort; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04
Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei …
Das Berufungsgericht hat es hier letztlich offen gelassen, ob der Selbstbehalt des Beklagten mit Rücksicht auf die geringe Höhe der ihm entstehenden Wohnkosten herabzusetzen ist (für eine Herabsetzung allerdings in FamRZ 1999, 1522 f.). - LSG Baden-Württemberg, 19.07.2007 - L 7 AS 5570/06
Arbeitslosengeld II - Abzweigungsentscheidung - gesteigerte Unterhaltspflicht - …
So hat beispielsweise das OLG Dresden entschieden, dass im Mangelfall der Selbstbehalt gekürzt werden könne, wenn der Wohnbedarf des Unterhaltsschuldners hinter dem im Selbstbehalt ausgewiesenen Mietanteil zurückbleibe (Urteil vom 11. März 1999 - 10 UF 722/98 - NJW-RR 1999, 1164). - OLG Brandenburg, 29.09.2002 - 9 WF 153/02
Zur Freistellungsabrede hinsichtlich der Unterhaltshöhe in der …
Da die Antragsgegnerin bislang nicht vorgetragen hat, ihr sei bei Abgabe der Erklärung zum einen der Umstand unbekannt gewesen, dass nach gängiger Rechtsprechung die Höhe des Unterhaltsanspruches auch unter Berücksichtigung der gesteigerten Erwerbsobliegenheit im Sinne von § 1603 Abs. 2 BGB bzw. nach einer eventuell zu Grunde zu legenden fiktiven Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ermittelt wird, zum anderen, dass gegebenenfalls der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners - z.B. bei Zusammenleben mit einem neuen Partner - niedriger bemessen wird (vgl. z.B. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 1164; OLG Jena, OLG-Report 1997, 183; OLG Hamm, FamRZ 2000, 311), sie darüber hinaus bislang auch keine Anfechtung der in der "Ehescheidungsfolgenvereinbarung" vom 10. Juli 1998 enthaltenen Freistellungsabrede erklärt hat, ist ihre Erklärung in der vorstehend dargestellten Weise auszulegen und sie an diese auch gebunden. - OLG Koblenz, 22.01.2002 - 11 UF 338/01
Verwandtenunterhalt - Elternunterhalt
Zwar kommt eine Herabsetzung der in den Tabellen und Leitlinien zur Bemessung des Unterhalts der Oberlandesgerichtc enthaltenen Selbstbetragsbeträge nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte dann in Betracht, wenn bei besonders engen wirtschaftlichen Verhältnissen der Unterhaltsschuldner nicht einmal in der Lage ist, den niedrigsten Betrag nach der maßgebenden Tabelle zu leisten mit der Folge, dass das Existenzminimum des Unterhaltsgläubigers gefährdet wird (vgl. OLG Dresden, FamRZ 1999, 1522 f., m. w. N.).