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   OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98   

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https://dejure.org/1998,6572
OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 1998 - 2 WF 25/98 (https://dejure.org/1998,6572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sachverständigengutachten; Zugewinnausgleich; Kosten, notwendige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 85
  • FamRZ 1999, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.02.1995 - 11 W 689/95

    Voraussetzungen der Erstattung von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98
    Zumindest für den vorliegenden Fall kann der Auffassung des OLG München (NJW-RR 1995, 1470, 1471) nicht gefolgt werden, wonach das Privatgutachten vollständig in dem Rechtsstreit vorzulegen sei, da nicht von einer Notwendigkeit im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO im Kostenfestsetzungsverfahren ausgegangen werden könne, wenn die Partei selbst nicht die vollständige Vorlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens im Rahmen ihres Sachvortrags für notwendig halte.
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1989 - 2 WF 172/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.1998 - 2 WF 25/98
    Die Erhebung eines Privatgutachtens ist nur dann erforderlich, wenn entweder der Kläger mangels eigener Sachkenntnis die Prozeßaussichten anders nicht beurteilen und die seinen Klageanspruch begründenden Tatsachen nicht schlüssig darlegen und seine Forderung beziffern kann, oder der Beklagte sich gegen den Anspruch nicht sachgerecht zu verteidigen vermag (Senat, FamRZ 1989, 773).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Die aus der Sicht einer wirtschaftlich denkenden Partei nicht als erforderlich erscheinenden Aufwendungen sind dagegen grundsätzlich nicht zu erstatten (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 85).
  • OLG Bamberg, 02.04.2024 - 1 W 12/24

    Prozeßbevollmächtigter, Dokumentenpauschale, Sofortige Beschwerde,

    Die aus der Sicht einer wirtschaftlich denkenden Partei nicht als erforderlich erscheinenden Aufwendungen sind dagegen grundsätzlich nicht zu erstatten (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 85).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2006 - 9 WF 349/05

    Privatgutachterkosten: Keine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Insoweit war die Klägerin verpflichtet, zunächst die entsprechenden Angaben des Beklagten abzuwarten, diese sodann gegebenenfalls zu bestreiten und die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens auf Antrag des darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten abzuwarten (vgl. auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 175, 176 am Ende).
  • BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 24.01.2011 - 17 W 11/11

    Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr

    Dies ergibt sich aus dem auch im Kostenfestsetzungsverfahren anwendbaren Rechtsgedanken von Treu und Glauben, § 242 BGB, und der Pflicht zur Schadensminderung, § 254 Abs. 2 BGB (OLG Schleswig JB 1983, 1089; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 175).
  • BPatG, 08.09.2022 - 6 Ni 26/16
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
  • BPatG, 22.08.2022 - 6 Ni 19/16
    Die aus dem Prozessrechtsverhältnis ausfließende Pflicht, die Prozesskosten niedrig zu halten, beruht letztlich auf Treu und Glauben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 1998 - 2 WF 25/98, FamRZ 1999, 175, Rdnr. 7).
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