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   OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 1 U 2428/00   

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https://dejure.org/2001,7767
OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 1 U 2428/00 (https://dejure.org/2001,7767)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.01.2001 - 1 U 2428/00 (https://dejure.org/2001,7767)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 1 U 2428/00 (https://dejure.org/2001,7767)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    C.i.c.; Culpa in contrahendo; Hinweispflicht des Verkäufers; Unsichere Rechtslage ; Verwendung der Kaufsache; Krankenfahrstuhl; Verschulden bei Vertragsschluß; Haftungsbegründendes Verhalten

  • Judicialis

    BGB § 459 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 459 ff.
    Vorvertragliches Verkäuferverschulden - Hinweispflicht - als Krankenfahrstuhl zugelassenes Kleinstkraftfahrzeug - Vermögensschaden - Brauchbarkeit der Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 459 ff; c.i.c.
    Kaufrecht - Hinweis auf unsichere Zulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 1 U 2428/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Aufklärungspflichten im Vorfeld des Vertragsabschlusses die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückabwicklung des Kaufvertrages begründen (BGH NJW 1962, 1196; 1985, 1771; 1993, 2107; 1998, 302).

    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zur strafrechtlichen Bewertung solcher Konstellationen im Rahmen des Betrugstatbestandes (BGH NJW 1998, 302, 304).

  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 1 U 2428/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Aufklärungspflichten im Vorfeld des Vertragsabschlusses die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückabwicklung des Kaufvertrages begründen (BGH NJW 1962, 1196; 1985, 1771; 1993, 2107; 1998, 302).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.01.2001 - 1 U 2428/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Aufklärungspflichten im Vorfeld des Vertragsabschlusses die Verpflichtung des Verkäufers zur Rückabwicklung des Kaufvertrages begründen (BGH NJW 1962, 1196; 1985, 1771; 1993, 2107; 1998, 302).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 478/02

    Vermittelter Eigentumswohnungskauf zur Kapitalanlage: Haftung des Verkäufers für

    Auf Grund des Anspruchs aus c. i. c. können die Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung bereits erbrachter Leistungen verlangen (vgl. BGH, NJW 1962, 1196; NJW 1985, 1769 (1771); NJW 1993, 2107; NJW 1998, 302 (303); OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267; Staudinger-Honsell, aaO., Vorbem. zu §§ 459 ff BGB, Rdnr. 76; MünchKomm(BGB)-Westermann, aaO., § 459 BGB, Rdnr. 89).

    Es muss darüber hinaus ein Vermögensschaden vorliegen (vgl. BGH, NJW 1998, 302 (303)), was nach der Differenzhypothese zu beurteilen ist, d. h. durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eintretenden Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 98, 212 (217); BGH, NJW 1981, 976; NJW 1998, 302 (304); offen gelassen von OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267 (268)).

    Wird jemand durch Verletzung vorvertraglicher Verpflichtungen zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht oder nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, NJW 1994, 663 (664); NJW 1998, 302 (304); OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267 (268); Staudinger-Medicus, aaO., § 249 BGB, Rdnr. 9).

    Insoweit besteht eine Vergleichbarkeit zur strafrechtlichen Bewertung solcher Konstellationen im Rahmen des Betrugstatbestandes (subjektiver Schadenseinschlag - vgl. BGH, NJW 1998, 302 (304); BGHSt 16, 321 (325 ff); OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267 (268)).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiver, willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (vgl. BGH, NJW 1998, 302 (304); OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 267 (268)).

  • LG Dortmund, 11.11.2020 - 10 O 4/20

    Elektrodurchlauferhitzer, Vorenthalten einer wesentlichen Information

    So hat das OLG Nürnberg (NJW-RR 2002, 267) eine Aufklärungspflicht des Verkäufers bejaht, über den Umstand, dass rechtlich streitig war, ob ein als Krankenfahrstuhl zugelassenes Kleinstfahrzeug fahrerlaubnisfrei gefahren werden dürfe.
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