Rechtsprechung
BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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ZPO § 91a Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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- Wolters Kluwer
Abstellen auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei bei der Prüfung des Übersteigens einer Berufungssumme durch einen Streitwert in der Hauptsache; Berücksichtigung der Kostenverteilung durch ein Gericht für die Bemessung des Streitgegenstands
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Beschwerdewert bei Erledigung
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ZPO § 91a Abs. 2 Satz 2
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ZPO § 91a Abs. 2 S. 2
Ermittlung der Berufungsbeschwer - datenbank.nwb.de
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Verfahrensrecht - Beschwerde gegen Beschluss: Erreichen der Berufungssumme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1504
- MDR 2004, 45
- NZM 2003, 798
- FamRZ 2003, 1650
- BB 2003, 2093 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62
Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung
Auszug aus BGH, 29.07.2003 - VIII ZB 55/03
Mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist dann nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91a ZPO beruht (BGHZ 40, 265); im übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO (…Musielak/Wolst aaO Rdnr. 53;… Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 91a Rdnr. 55).
- BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …
Dies gilt auch dann, wenn eine solche Entscheidung als Teil einer Kostenmischentscheidung in einem Urteil getroffen worden ist (BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265, 269 ff.; Beschlüsse vom 19. Oktober 2000 - I ZR 176/00, NJW 2001, 230 unter II; vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03, NJW-RR 2003, 1504 unter II 2 a). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …
Im Rahmen von Kostenentscheidungen nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen gemäß § 91a ZPO ist die Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde allgemein anerkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2002 - VIII ZB 66/02 - ZMR 2003, 333 unter II 1; 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03 - NJW-RR 2003, 1504 unter II 2; 29. Juli 2003 - VIII ZB 59/03 - WuM 2003, 637 unter II; 11. September 2003 - XII ZB 188/02 - WuM 2003, 709 unter II 1; 24. September 2003 - IV ZB 8/03 - unter II 1; 20. Oktober 2003 - II ZB 27/02 - unter II 1, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; 22. Dezember 2003 - VIII ZB 94/03 - unter II, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Musielak/Wolst, ZPO 3. Aufl. § 91a Rdn. 26;… Thomas/Putzo, ZPO 25. Aufl. § 91a Rdn. 52;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 62. Aufl. § 91a Rdn. 156). - OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16
Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur …
Dies gilt auch dann, wenn und soweit eine solche Entscheidung - wie hier im Urteil des Landgerichts vom 4. Mai 2016 - als Teil einer Kostenmischentscheidung in einem Urteil getroffen worden ist (BGHZ 40, 265, 269 ff.; BGH NJW-RR 2003, 1504, 1505;… NJW 2013, 2362, 2363 Rn. 19).Mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist dann nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91a ZPO beruht; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO (BGH NJW-RR 2003, 1504, 1505).
Bei der Prüfung der Frage, ob der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme übersteigt, ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist (BGH NJW-RR 2003, 1504, 1505).
- OLG Stuttgart, 26.04.2010 - 3 W 15/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Veranlassung zur Erhebung einer Klage auf …
Die in I. Instanz ergangene gemischte Kostenentscheidung kann isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGHZ 40, 265; BGH NJW-RR 2003, 1504; 2007, 1586). - OLG Saarbrücken, 25.09.2017 - 4 W 18/17
Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Verkehrsunfallklage: Vorzeitige …
Die in diesen Fällen vorgesehene sofortige Beschwerde ist auch bei sogenannten Kostenmischentscheidungen zulässig; allerdings kann hier lediglich die auf dem nicht streitig entschiedenen Teil beruhende Kostenentscheidung angegriffen werden; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265; Beschluss vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03, NJW-RR 2003, 1504; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697).Bei der Prüfung der Frage, ob der Streitwert der Hauptsache die Berufungssumme übersteigt, ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03, NJW-RR 2003, 1504; Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 4 W 19/16, NJW-RR 2017, 697).
- OLG Karlsruhe, 26.10.2009 - 3 U 22/09
Geltendmachung eines nach Grund und Höhe rechtsfehlerfrei festgestellten …
Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BGH (Beschl. v. 29.07.2003, VIII ZB 55/2003 [nicht 2008]) betrifft eine anders gelagerte Frage, nämlich die nach der Bemessung des Streitwerts im Rahmen des § 91a Abs. 2 Satz 2 ZPO. - AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 183/17
Anforderungen an Mietzahlung durch Hinterlegung
Eines Tatbestandes bedarf es in dieser Sache nicht , da eine Berufung gegen dieses Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (§ 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Beachtung von § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH , Beschluss vom 29.07.2003, Az.: VIII ZB 55/03, u.a. in: NJW-RR 2003, Seiten 1504 f.;… BGH , Beschluss vom 31.10.1991, Az.: IX ZR 171/91, u.a. in: BGHR ZPO § 91a Abs. 1 S 1 Streitwert 2; BGH , Beschluss vom 28.11.1990, Az.: VIII ZB 27/90, u.a. in: NJW-RR 1991, Seiten 509 f.; KG Berlin , Beschluss vom 12.11.2009, Az.: 8 W 91/09, u.a. in: RVGreport 2010, Seiten 118 f.; LG Stendal , Beschluss vom 07.10.2005, Az.: 25 T 165/05, u.a. in: JurBüro 2006, Seite 39;… Heßler , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 511 ZPO, Rn. 27 ), weil das Gericht in diesem Rechtsstreit in der Hauptsache aufgrund der teilweisen Klagerücknahme und der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits mit dem hiesigen Urteil nur noch über den nicht berufungsfähigen restlichen Teil der Hauptsache und über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden hat, die Rechtssache im Übrigen auch keine grundsätzliche Bedeutung hat sowie die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung eines Berufungsgerichts ebenso nicht erfordert und zudem die Parteien jetzt durch das Urteil auch in der Hauptsache nicht mit mehr als 600, 00 Euro beschwert sind. - OLG Hamm, 19.10.2021 - 7 W 11/21
Prüffrist Kfz-Haftpflichtversicherer
Aus § 99 Abs. 2 Satz 2 ZPO folgt, dass, wenn die Hauptsache wegen Nichterreichung der Berufungssumme unanfechtbar ist, dies auch für die Kostenentscheidung gilt (vgl. BGH Beschl. v. 29.7.2003 - VIII ZB 55/03;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 99 ZPO, Rn. 2;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 18. Aufl. 2021 Rn. 5, ZPO § 99 Rn. 5).Da das Landgericht seine Kostenentscheidung nicht an dem voraussichtlichen Obsiegen oder Unterliegen der Parteien ausgerichtet hat, ist für die Bemessung des Beschwerdewerts der gesamte Teil des für erledigten erklärten Betrages maßgeblich (vgl. dazu BGH Beschl. v. 29.7.2003 - VIII ZB 55/03).
- LG Nürnberg-Fürth, 13.05.2019 - 2 T 7/19
Verkehrsunfall, Unfall, Nutzungsausfall, Schadensersatz
Dies gilt auch dann, wenn und soweit eine solche Entscheidung als Teil einer Kostenmischentscheidung z.B. in einem Urteil getroffen worden ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03, NJW-RR 2003, 1504; BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2362).Dabei ist grundsätzlich auf das voraussichtliche Unterliegen einer Partei abzustellen, von dem das Gericht bei seinem Kostenausspruch ausgegangen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - VIII ZB 55/03, NJW-RR 2003, 1504; vgl. dazu auch unten C.).
- OLG München, 30.09.2011 - 9 U 2138/11
Anfechtung einer Kostenmischentscheidung nach Teilerledigung der Hauptsache
Mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist dann nur der Teil der Kostenentscheidung, der auf § 91 a ZPO beruht; im Übrigen gilt das Verbot der isolierten Kostenanfechtung des § 99 Abs. 1 ZPO (BGH NJW-RR 2003, 1504; BGHZ 40, 265). - OLG Brandenburg, 29.06.2023 - 6 W 44/23
Fingierte Erledigungserklärung mangels Rückäußerung der Partei auf Anfrage des …
- OLG Bremen, 05.09.2008 - 2 W 48/08
Blickfangwerbung darf nicht objektiv falsch sein / Zur Hinweispflicht
- OLG München, 02.11.2006 - 1 W 1905/06
Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache einer zivilrechtlichen Klage auf …
- OLG Frankfurt, 05.07.2019 - 17 W 20/19
Teilerleding der Hauptsache, Anerkenntnis
- OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 22/09
Zulässigkeit der Berufung: Berücksichtigung der erstinstanzlichen Kostenlast des …
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2023 - 11 T 33/23
Zahlung aus Kulanz ist keine Zustimmung!