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   LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05   

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https://dejure.org/2005,28608
LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05 (https://dejure.org/2005,28608)
LG FLensburg, Entscheidung vom 14.07.2005 - 5 T 199/05 (https://dejure.org/2005,28608)
LG FLensburg, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 5 T 199/05 (https://dejure.org/2005,28608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Erbbaurechts ins Grundbuch; Nichtigkeit eines Erbbaurechts mit dem Inhalt, ein Gebäude nur zum Teil auf dem Erbbaugrundstück zu errichten; Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 Erbbauverordnung (EbbauVO); Definition des Gebäudebegriffs; Windenergieanlage als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1610
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1986 - V ZR 17/85

    Neigung der Grenzmauer

    Auszug aus LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05
    Zwar liegt ein Überbau im Sinne von § 912 BGB auch dann vor, wenn die Grenze im Luftraum überschritten wird (arg. e. § 905 Satz 1 BGB ), so dass grundsätzlich jedes Hineinragen des Gebäudes im Luftraum den Tatbestand des Überbaus erfüllt (BGHZ 97, 292 [294]).
  • BGH, 22.09.1972 - V ZR 8/71

    Gebäude i. S. § 912; Duldungspflicht bei nachbarlichem Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05
    Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umfriedung Schutz gewährt und den Eintritt von Menschen gestattet (BGH DB 1972, 2298; von Oefele, in: MünchKomm zum BGB, 4. Aufl., 2004, § 1 ErbbauVO, Rn. 9).
  • BGH, 22.06.1973 - V ZR 160/71

    Gültigkeitsbedenken gegenüber einer schuldrechtlichen Erbbaurechtsabrede -

    Auszug aus LG FLensburg, 14.07.2005 - 5 T 199/05
    Nach einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 22.06.1973; NJW 1973, 1656; WM 1973 999) ist ein Erbbaurecht mit dem ursprünglich vereinbarten Inhalt, ein Gebäude nur zum Teil auf dem Erbbaugrundstück zu errichten, wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 ErbbauVO nichtig (vgl. auch Stürner, in: Soergel, BGB , 12. Aufl., 1989, § 1 ErbbauVO Rn.16, Maaß, in: Bauer/von Oefele, Kommentar zur Grundbuchordnung, AT VI Rn. 274).
  • LG Flensburg, 30.08.2019 - 2 O 58/18

    Beseitigungsanspruch des Nachbarn nach der Beendigung eines Nutzungsvertrags

    Ob die Anwendung von § 912 BGB bereits daran scheitert, dass eine Windenergieanlage nicht als Gebäude im Sinne des § 912 BGB anzusehen ist (so LG Flensburg NJW-RR 2005, 1610), kann dahinstehen.
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