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   AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06   

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https://dejure.org/2006,27134
AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06 (https://dejure.org/2006,27134)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 26.06.2006 - 316 C 163/06 (https://dejure.org/2006,27134)
AG Hamburg-Altona, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 316 C 163/06 (https://dejure.org/2006,27134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme auf Räumung von Wohnraum und Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten; Kündigung als anspruchsbegründende Voraussetzung für einen Herausgabeanspruch als Gegenstand des Räumungsprozesses; Zahlungsantrag als "minus" zum Freistellungsantrag; Kündigung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 14
  • NZM 2006, 774
  • ZMR 2007, 279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Mönchengladbach, 30.09.2005 - 2 S 83/05

    Mieter müssen bei fristloser Kündigung die Folgekosten übernehmen

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Die Klägerin ist unter Bezugnahme auf drei Entscheidungen des OLG Köln (MDR 2004, 178), des LG Mönchengladbach (ZMR 2005, 957) und des AG Hamburg-St. Georg (ohne Fundstellenangabe) der Auffassung, die Kosten der fristlosen Kündigung seien von der Beklagten als Verzugsschaden zu erstatten und auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nicht anzurechnen.

    Zwar will Rechtsanwalt Schneider, auf den die Auffassung, Kündigung und Räumung bildeten zwei verschiedene Gegenstände, im Wesentlichen zurückgeht, glauben machen, der der Entscheidung des OLG Frankfurt zugrundeliegende Sachverhalt betreffe eine andere Fallkonstellation (so in NZM 2006, S. 252 [LG Mönchengladbach 30.09.2005 - 2 S 83/05] ).

    In die gleiche Richtung argumentiert auch das LG Mönchengladbach (Urt. v. 30.9.2005, NZM 2006, S. 174 [LG Mönchengladbach 30.09.2005 - 2 S 83/05] ).

    Das LG Mönchengladbach ist in seinem Urteil vom 30.9.2005 (a.a.O.) der Auffassung, der Streit sei nunmehr im Sinne Schneiders und des OLG Köln geklärt, nachdem das RVG die Anrechnung des Honorars "wegen desselben Gegenstandes" vorschreibe.

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Dabei liegt auf der Hand, daß § 118 Abs. 2 BRAGO darauf abstellte, ob dieselbe Angelegenheit vorlag und erst bei der Berechnung des anzurechnenden Betrages weiter zu differenzieren war, ob die einzelnen Gegenstände sowohl vorgerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren betroffen waren (vgl. dazu mit einem Rechenbeispiel BGH, Urt. v. 26.4.1990, I ZR 127/88 , zitiert nach juris).
  • BGH, 17.11.1983 - III ZR 193/82

    Berechnung der Höhe von Rechtsvertretungskosten und Gebühren mehrerer

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Ihr Inhalt bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen sich die anwaltliche Tätigkeit abspielt Demgegenüber bedeutet der "Gegenstand" das konkrete Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die anwaltliche Tätigkeit bezieht (BGH, Urt. v. 17.11.1983, MDR 1984, S. 561 m. w. Nachw., zitiert nach juris).
  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Durch das Kostenrechtsmodemisierungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I, S. 718) hat sich hieran dem Grunde nach nichts geändert (KG, B. v. 20.7.2005, JurBüro 2006, S. 202, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit von Ankündigungs-, Mietvorauszahlungs- und

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Das Gericht teilt die Argumentation des OLG Frankfurt, wonach auch die Kündigung als anspruchsbegründende Voraussetzung für den Herausgabeanspruch Gegenstand des Räumungsprozesses ist und Kündigung und Räumungsklage daher bei wertender Betrachtung eine Einheit bilden, was der Annahme entgegensteht, daß es sich gebührenrechtlich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (Urt. v. 22.12.2004, NZM 2005, S. 359).
  • OLG Köln, 09.12.2003 - 22 U 85/03

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung einer Mietsache; Weigerung des Vermieters zur

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Die Klägerin ist unter Bezugnahme auf drei Entscheidungen des OLG Köln (MDR 2004, 178), des LG Mönchengladbach (ZMR 2005, 957) und des AG Hamburg-St. Georg (ohne Fundstellenangabe) der Auffassung, die Kosten der fristlosen Kündigung seien von der Beklagten als Verzugsschaden zu erstatten und auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nicht anzurechnen.
  • OLG Frankfurt, 27.06.1989 - 3 UF 274/88

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Verweisung auf die Aufnahme einer

    Auszug aus AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06
    Denn im Zahlungsantrag ist als "minus" der Freistellungsantrag enthalten (OLG Frankfurt, Urt. v. 27.6.1989, NJW-RR 1990, S. 711, 712) [OLG Frankfurt am Main 27.06.1989 - 3 UF 274/88] .
  • OLG Naumburg, 15.06.2012 - 10 U 47/11

    Frachtvertrag: Anwendbare Vorschriften bei Überschreitung der Ladefrist

    Eine Hinweispflicht besteht dann, wenn eine Partei die Rechtslage falsch beurteilt (BGH NJW-RR 2007, 14) oder eine mangelnde Substantiiertheit einer Forderung vorliegt (Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 139, Rn 17; BGH NJW-2008, 1742; OLG München NJW-RR 1997, 944).
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