Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 12.03.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09   

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https://dejure.org/2009,4360
OLG München, 25.08.2009 - 32 W 2033/09 (https://dejure.org/2009,4360)
OLG München, Entscheidung vom 25.08.2009 - 32 W 2033/09 (https://dejure.org/2009,4360)
OLG München, Entscheidung vom 25. August 2009 - 32 W 2033/09 (https://dejure.org/2009,4360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwertbemessung im Streit um die Beendigung des Verwaltervertrags und die Abberufung des Verwalters

  • Deutsches Notarinstitut

    GKG § 49a
    Gegenstandswert bei Streitigkeiten der Verwalterabberufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert bei Streitigkeiten über die Beendigung des Verwaltervertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert bei Abberufung des Verwalters

  • Judicialis

    GKG § 49a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49a
    Gegenstandswert bei Streitigkeiten über die Beendigung des Verwaltervertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung des Verwalters: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwertfestsetzung: Vorzeitige Beendigung der Verwalterstellung (IMR 2009, 404)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1615
  • NZM 2009, 788
  • NZM 2010, 246
  • ZMR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Dieser wird teils einfach (OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f.; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 49a GKG Rn. 19), teils zweifach (LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f.) oder sogar dreifach unter Hinweis auf den andernfalls zu niedrigen Streitwert (OLG Schleswig, Beschluss vom 21. November 2011 - 3 W 75/11, juris Rn. 23) herangezogen.
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 292/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Gegenstandswerts bei Klage auf Abberufung

    Zwar wird, worauf die Klägerin zutreffend hinweist, die Auffassung vertreten, dass bei der Festsetzung des Gegenstandswertes im Falle einer Verbindung der Anträge nur von der noch zu zahlenden Verwaltervergütung für die Restlaufzeit des Verwaltervertrages auszugehen ist (OLG München, NJW-RR 2009, 1615, 1616).
  • LG Frankfurt/Main, 08.03.2022 - 9 S 45/21

    Streitwert für Anfechtung eines Beschlusses über die Jahresabrechnung?

    Hinsichtlich des Antrages zu 1) ist Bemessungsgrundlage für die Bewertung des Einzelinteresses des Klägers an der Anfechtung der Verwalterbestellung der zweifache Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der Verwaltervergütung (abweichend von OLG München, ZMR 2010, 138 und OLG Celle NJW 2010, 1154; ZWE 2010, 409 beck-online), mithin auf 1.512,00 ? netto bzw. 1.799,28 ? brutto.
  • OLG Schleswig, 21.11.2011 - 3 W 75/11

    Streitwert einer Klage gegen die Ablehnung der Abberufung des Verwalters durch

    Auf Gehörsrüge der Klägerin gem. § 69 a GKG , mit der auf eine abweichende Entscheidung des OLG München NJW-RR 2009, 1615 f hingewiesen worden ist, die die vom LG zitierte Entscheidung des LG München I geändert hatte, hat die Einzelrichterin des Landgerichts ihren Beschluss mit weiterem Beschluss vom 27. Mai 2011 teilweise geändert, nämlich die weitere Beschwerde zugelassen.

    Richtigerweise sei der Entscheidung des OLG München NJW-RR 2009, 1615 f zu folgen.

    Insoweit besteht noch Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur darüber, dass für die Anfechtung eines Beschlusses betreffend die beantragte Abberufung eines Verwalters auf die Gesamtvergütung abzustellen ist, die dieser Verwalter noch für die Restlaufzeit seiner Bestellung beziehen würde (vgl. OLG München, NJW-RR 2009, 1615 f, bei juris Rnr. 11; LG Karlsruhe, ZWE 2010, 409 f, bei juris Rnr. 9; Monschau in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl. 2011, Rnr. 6274 f.).

  • KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer

    Nach einer Auffassung ist auch in dieser Konstellation der Betrag des auf den Kläger entfallenden Kostenanteils am Verwalterhonorar maßgeblich (Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 49 a GKG, Rn. 19; OLG München NJW-RR 2009, 1615; LG Nürnberg-Fürth Beschluss vom 13. April 2010 - 14 T 2469/100 WEG - a. A. aber noch die selbe Kammer zwei Monate früher in ZWE 2010, 281).
  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

    Das Einzelinteresse des Klägers (§ 49a I 2 GKG) bei der Anfechtung der Verwalterbestellung bemisst sich nach dem zweifachen Betrag des auf ihn entfallenden Anteils an der (Rest-)Verwaltervergütung (Abgrenzung zu OLG München, NJW-RR 2009, 1615 und OLG Celle, NJW 2010, 1154).

    Für die Anfechtung eines Beschlusses über die (Wieder-)Wahl eines Verwalters ist danach auf die Vergütung, die der Verwalter für die Zeit seiner Bestellung bezieht, abzustellen (OLG München, ZMR 2010, 138; BayObLG WuM 1991, 633, 634; ZMR 2001, 127, 128; Niedenführ, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 25; Abramenko, a.a.O., Anhang zu § 50 Rn. 4; Suilmann, a.a.O., § 49 a GKG Rn. 19; ebenso bei Verwalterabberufung auf die Restlaufzeit abstellend BGH NJW 2002, 3704, 3708).

  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

    Die Kammer folgt der Auffassung, dass das Einzelinteresse des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht in der Gesamtvergütung des Verwalters für den Bestellungszeitraum besteht, sondern in dem von ihm zu tragenden Anteil an den Verwalterkosten (ohne weitere Zuschläge) (vgl. OLG München, NZM 2010, 246; Kammer, Beschluss vom 15.04.2010 - 318 T 21/10 und vom 4.2.2011, 318 S 91/10).
  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines

    Die Nachprüfung der angegriffenen Wertfestsetzung durch den Senat hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob das Beschwerdegericht das ihm zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt, die gesetzlichen Grenzen eingehalten und alle wesentlichen Gesichtspunkte in einer dem Zweck der Ermächtigungsgrundlage Rechnung tragenden Weise einbezogen hat (vgl. BGH MDR 1992, 653; OLG München NJW-RR 2009, 1615 f.; Heßler in: Zöller a.a.O., § 547 Rn. 14).
  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10

    Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von

    Das Gesamtinteresse der Beteiligten gem. § 49a Abs. 1 S. 1 GKG an TOP 6.01 bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den der Verwalter weiterbestellt werden sollte (vgl. LG München I, NZM 2009, 987 ff., OLG München, NZM 2009, 788, OLG Celle, Beschluss vom 07.01.2010, Az.: 4 W 208/09 - veröffentlicht in juris).
  • AG Offenbach, 06.05.2011 - 320 C 181/09

    Zur Nichtigkeit einer Verwalterwahl wegen Verstosses gegen § 4 Abs. 1 BDSG und

    Daher ist er für die Streitwertfestsetzung maßgeblich (vgl. OLG München, NZM 2009, 788).
  • AG Bad Segeberg, 08.12.2011 - 17 C 186/10

    Eigentümer haben auch über Einzelabrechnungen abgestimmt bei Vorliegen der

  • AG Brühl, 03.09.2015 - 29 C 11/15

    Einladung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung zur Abberufung des

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10

    Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen

  • LG München I, 30.07.2020 - 1 T 7253/20

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Koblenz, 18.01.2011 - 5 W 21/11

    Verfahrensrecht - Streitwert in WEG-Sachen: "Hamburger Formel" anzuwenden!

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Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.03.2009 - 67 S 376/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20431
LG Berlin, 12.03.2009 - 67 S 376/08 (https://dejure.org/2009,20431)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2009 - 67 S 376/08 (https://dejure.org/2009,20431)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2009 - 67 S 376/08 (https://dejure.org/2009,20431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Vermieters gegenüber den Mietern auf Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete; Vorliegen einer konkludenten Zustimmung zur Mieterhöhung durch vorherige Zahlung des erhöhten Mietzinses seitens der Mieter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhung - vorbehaltslose Mietzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1615
  • NZM 2009, 699
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 21.11.2012 - 31 C 11/12
    Insofern erfolgte die hier dann mit Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 31.07.2012 erklärte Zustimmung zur Mieterhöhung verbunden mit einem Anerkenntnis des gerichtlich geltend gemachten Anspruchs - nachdem die Klägerseite hier erstmals substantiiert mit Schriftsatz vom 18.07.2012 (welcher der Beklagtenseite am 24.07.2012 zuging) dargelegt hatte, dass die Fertigstellung der Komplettsanierung dieses Gebäude erst nach dem 01.01.1995 erfolgt ist - aber unverzüglich und vor allem auch noch innerhalb der neu zu laufenden 2-Monatsfrist gemäß § 558b Abs. 3 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 558b Abs. 2 Satz 1 BGB, so dass hier auch ein "sofortiges" Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO gegeben ist ( LG Berlin , Urteil vom 12.03.2009, Az.: 67 S 376/08, u. a. in: NZM 2009, Seite 699 ) und vorliegend aus diesem Grunde auch der Kläger die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 93 ZPO zu tragen hat ( LG Berlin , Urteil vom 12.03.2009, Az.: 67 S 376/08, u. a. in: NZM 2009, Seite 699; AG Trier , WuM 2004, Seiten 343 f.; AG Bonn , WuM 1983, Seite 56; vgl. hierzu u. a. auch: Regine Paschke , Grundeigentum 2010, Seiten 1385 ff.; Regine Paschke , NZM 2008, Seiten 705 ff.; Dr. Werner Hinz , NZM 2002, Seiten 633 ff.; Dr. Alexander Scholz , NJW 1983, Seiten 1822 ff.; Schüller , Beck´scher Online-Kommentar BGB, Edition: 24, Stand: 01.08.2012, § 558b BGB, Rn. 32 ).
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