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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.05.2010 - I-16 W 6/10   

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OLG Köln, 03.05.2010 - I-16 W 6/10 (https://dejure.org/2010,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.05.2010 - I-16 W 6/10 (https://dejure.org/2010,2978)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - I-16 W 6/10 (https://dejure.org/2010,2978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 71; ZPO § 101; ZPO § 295
    Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten eines beigetretenen Streitverkündungsempfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des im Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers (IBR 2010, 1328)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1679
  • BauR 2010, 1643
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Wenn jedoch - wie vorliegend - ein Antragsteller Klage gegen einen Antragsgegner erhoben hat, ist auch über die Kosten der Streithilfe im Hauptsacheverfahren zu entscheiden (BGH NJW 2009, 3240).

    Schon wegen des Grundsatzes der Kostenparallelität (dazu BGH NJW 2009, 3240) kann insoweit nichts anderes gelten als für die Kosten der Hauptparteien.

    Der Senat ist daher mit der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass auch ohne Beteiligung am Hauptverfahren bereits der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren Grundlage zur Erwirkung einer Kostenentscheidung nach § 101 Abs. 1 ZPO sein kann (OLG Celle NJW-RR 2003, 618; Prütting/Gehrlein/ Schneider , ZPO, § 101 Rz. 2; Stein/Jonas/ Bork , ZPO 22. Auflage, § 101 Rz. 4; Kießling NJW 2001, 3668 [3669 f.]; Ulrich , Selbständiges Beweisverfahren, IBR-Reihe [ibr-online.de] 5.14; a. A. Zöller/ Herget a. a. O. § 101 Rz. 2; offen gelassen in BGH NJW 2009, 3240).

    Die Kosten der Streithilfe sind demnach in dem gleichen Maßstab zu verteilen, wie die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zwischen den Hauptparteien (BGH NJW 2009, 3240).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00

    Präzisionsmessgeräte

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Die sofortige Beschwerde des Streithelfers ist zulässig; insbesondere findet § 99 Abs. 1 ZPO, wonach die Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung ohne Rechtsmittel in der Hauptsache nicht statthaft ist, keine Anwendung, wenn das Gericht den Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt (vgl. z. B. OLG Celle NJW-RR 2003, 618 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat ist daher mit der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur der Auffassung, dass auch ohne Beteiligung am Hauptverfahren bereits der Beitritt im selbständigen Beweisverfahren Grundlage zur Erwirkung einer Kostenentscheidung nach § 101 Abs. 1 ZPO sein kann (OLG Celle NJW-RR 2003, 618; Prütting/Gehrlein/ Schneider , ZPO, § 101 Rz. 2; Stein/Jonas/ Bork , ZPO 22. Auflage, § 101 Rz. 4; Kießling NJW 2001, 3668 [3669 f.]; Ulrich , Selbständiges Beweisverfahren, IBR-Reihe [ibr-online.de] 5.14; a. A. Zöller/ Herget a. a. O. § 101 Rz. 2; offen gelassen in BGH NJW 2009, 3240).

  • LG Hannover, 20.08.2008 - 6 OH 11/07
    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Hierbei kann es offen bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Beitritt zulässig ist, wenn ein Streitverkündungsempfänger nicht dem Streitverkündenden bzw. - wie hier - nach einer Streitverkündungskette demjenigen beitritt, der ursprünglich den Streit verkündet hat, sondern ein Verfahren auf Seiten des Gegners betreibt (verneinend OLG Dresden IBR 2004, 175; grundsätzlich bejahend z. B. OLG Nürnberg BauR 2008, 570; differenzierend LG Hannover BauR 2009, 687; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 74 Rz. 1).

    Eine solche Prüfung setzt nach § 71 ZPO eine Rüge voraus (OLG Köln - 22. ZS - OLGReport 2005, 219; LG Hannover BauR 2009, 687).

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Streitverkündung und der Streithilfe in einem selbständigen Beweisverfahren (dazu BGH NJW 1997, 859) hat die Folge, dass über eine entsprechende Anwendung der §§ 66 ff. ZPO eine Konzentration auf dieses Verfahren erfolgt und demzufolge auch Fälle zweifelhafter Zulässigkeit möglichst frühzeitig im Wege eines Zwischenstreits gem. §§ 71 Abs. 1, 74 Abs. 1 ZPO im selbständigen Beweisverfahren geklärt werden.
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sind vielmehr Kosten des Hauptsacheverfahrens, über die grundsätzlich in diesem entschieden wird (BGH in st. Rspr., z. B. BGH NJW 2004, 3121).
  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Eine solche Prüfung setzt nach § 71 ZPO eine Rüge voraus (OLG Köln - 22. ZS - OLGReport 2005, 219; LG Hannover BauR 2009, 687).
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Dabei kann es offen bleiben, ob hierzu auch im Beweisverfahren eine mündliche Verhandlung erforderlich ist, wie das Landgericht vorliegend gemeint hat, oder ob diese entbehrlich ist (so OLG Köln - 9. ZS - BauR 2010, 250 mit zustimmender Anm. Schwenker IBR 2010, 2607).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 2 U 210/07

    Verfahrensrecht - Kostenerstattung bei Beitritt des Streitverkündungsempfängers?

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Hierbei kann es offen bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Beitritt zulässig ist, wenn ein Streitverkündungsempfänger nicht dem Streitverkündenden bzw. - wie hier - nach einer Streitverkündungskette demjenigen beitritt, der ursprünglich den Streit verkündet hat, sondern ein Verfahren auf Seiten des Gegners betreibt (verneinend OLG Dresden IBR 2004, 175; grundsätzlich bejahend z. B. OLG Nürnberg BauR 2008, 570; differenzierend LG Hannover BauR 2009, 687; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 74 Rz. 1).
  • LG Köln, 04.01.2010 - 4 O 524/08

    Anspruch des Streitverkündeten auf Kostenerstattung aus dem selbständigen

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Auf die sofortige Beschwerde des Streithelfers wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 04.01.2010 - 4 O 524/08 - abgeändert.
  • OLG Dresden, 09.05.2003 - 12 U 1922/01

    Verfahrensrecht - Beitritt zu Streitverkündungsgegner: Kostenerstattung?

    Auszug aus OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10
    Hierbei kann es offen bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Beitritt zulässig ist, wenn ein Streitverkündungsempfänger nicht dem Streitverkündenden bzw. - wie hier - nach einer Streitverkündungskette demjenigen beitritt, der ursprünglich den Streit verkündet hat, sondern ein Verfahren auf Seiten des Gegners betreibt (verneinend OLG Dresden IBR 2004, 175; grundsätzlich bejahend z. B. OLG Nürnberg BauR 2008, 570; differenzierend LG Hannover BauR 2009, 687; Zöller/Vollkommer a. a. O. § 74 Rz. 1).
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    Während die überwiegend vertretene Ansicht einen Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers unabhängig von seinem Beitritt auch im Hauptsacheverfahren zuerkennt (OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2009, 04787; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510; Seibel, Selbständiges Beweisverfahren, § 494a Rn. 85 ff.; MünchKommZPO/Schulz, 4. Aufl., § 101 Rn. 19; Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 101 Rn. 2; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 4; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, Stand: 1. April 2013, § 101 Rn. 25; Schneider in Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. Aufl., § 101 Rn. 2; Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, 2. Aufl., 5. Kap., Rn. 230; Mayr, IBR 2012, 1158 - nur online; Kießling, NJW 2001, 3668, 3670; Ghassemi-Tabar/Eckner, MDR 2012, 1136, 1141), hält die Gegenansicht einen Beitritt im Hauptsacheverfahren stets für erforderlich (Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 101 Rn. 2; Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl., § 101 Rn. 8; wohl auch Fischer, LMK 2009, 290816; Cuypers, MDR 2004, 314, 317).

    Er wäre gehalten, dem Hauptsacheverfahren beizutreten, selbst wenn er kein Interesse an dessen inhaltlichem Ausgang hätte (vgl. OLG Hamm, NJW 2013, 2130; OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680 f.; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1509, 1510).

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 171/21

    Unzureichende Abschlussprüfung bei betrügerischer Gesellschaft

    Hinsichtlich der Zulässigkeit des Streitbeitritts war keine Entscheidung nach § 71 ZPO veranlasst, denn nach rügeloser Verhandlung mit dem Beitretenden (§ 295 ZPO) kann dessen Zurückweisung nicht mehr beantragt werden (Althammer in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 71 Rn. 1): Ein Antrag auf Zurückweisung eines Streitbeitritts ist dann ausgeschlossen, wenn die Partei auf das Widerspruchsrecht verzichtet hat oder in Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis des Mangels in der ersten mündlichen Verhandlung, an der der Streitgehilfe teilgenommen hat, keinen Zurückweisungsantrag gestellt hat (OLG Köln, Beschluss vom 03. Mai 2010 - I-16 W 6/10 -, Rn. 12, juris).
  • LG München I, 14.07.2017 - 5 HKO 14714/16

    Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsratswahl und Sonderprüfung

    Vorliegend haben die Klägerinnen mit den Nebenintervenienten rügelos verhandelt, indem sie im Termin vom 30.3.2017 ihre Anträge aus der Klageschrift gestellt haben, ohne die Rechtsmissbräuchlichkeit und damit die Unzulässigkeit des Beitritts geltend zu machen - hierbei geht es gerade nicht um persönlich Beitrittsvoraussetzungen wie Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit, die stets geltend gemacht werden können (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 1679, 1681; Zöller/Vollkommer, ZPO, a.a.O., § 71 Rdn. 1; Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl., a.a.O., § 71 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19

    Wettbewerbsrecht: Haftung des Unternehmers für von ihm nicht veranlasste

    Ein Antrag auf Zurückweisung eines Streitbeitritts ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Partei in Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis des behaupteten Mangels in der ersten mündlichen Verhandlung, an der der Streitgehilfe teilgenommen hat, keinen Antrag gestellt hat (OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, mwN zur Literatur).
  • OLG Nürnberg, 14.02.2012 - 13 W 2249/11

    Kosten der Streithilfe: Entscheidung über die Kosten des nicht als Streithelfer

    b) Das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 2003, 1509) und ihm folgend das Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 2010, 1679) haben einen solchen Automatismus angenommen, weil es sich bei dem selbstständigen Beweisverfahren und einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren um eine Einheit handle, da die Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 493 Abs. 1 ZPO einer solchen im Hauptsacheverfahren gleichstehe und § 101 ZPO nicht danach differenziere, in welchem der beiden Verfahren die Kosten entstanden seien.
  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 17 W 3/13

    Entscheidung über die Kosten des Nebenintervenienten im selbständigen

    Eine derartige Vorgehensweise stellte einen überflüssigen Formalismus dar, wodurch zusätzliche und überflüssige Kosten produziert würden, was letztlich auch nicht im Interesse der Parteien des Hauptsacheverfahrens liegen kann, während die Durchführung des Hauptverfahrens einen Kostenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten im selbständigen Beweisverfahren aus § 494a II ZPO regelmäßig hindert (OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, 1680; OLG Celle, NZBau 2003, 618, 619; a.A.: Zöller/Herget, a.a.O.).
  • LG München I, 14.12.2017 - 5 HKO 17464/16

    Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Wahl des Aufsichtsrats

    Vorliegend haben die Klägerinnen mit den Nebenintervenienten rügelos verhandelt, indem sie im Termin vom 30.3.2017 ihre Anträge aus der Klageschrift gestellt haben, ohne die Rechtsmissbräuchlichkeit und damit die Unzulässigkeit des Beitritts geltend zu machen - hierbei geht es gerade nicht um persönlich Beitrittsvoraussetzungen wie Partei-, Prozess- und Postulationsfähigkeit, die stets geltend gemacht werden können (vgl. OLG Köln NJW-RR 2010, 1679, 1681; Zöller/Vollkommer, ZPO, a.a.O., § 71 Rdn. 1; Thomas-Putzo/Hüßtege, ZPO, a.a.O., § 71 Rdn. 2).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2012 - 16 W 52/11

    Kostenentscheidung bei selbständigem Beweisverfahren mit Streitverkündung

    Der Senat schließt sich aber - ebenso wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung - der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (NJW-RR 2010, 1679) an mit dem Ergebnis, dass zugunsten der Beschwerdegegnerin der angefochtene Beschluss zu Recht erlassen worden ist.
  • LG Wiesbaden, 27.10.2011 - 7 O 174/09

    Zum Kostenerstattungsanspruch eines im selbständigen Beweisverfahren

    Das Gericht folgt insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Köln (Beschluss vom 03.05.2010, Az: 16 W 6/10, NJW-RR 2010, 1679; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 13.03.1995, Az: 3 U 1809/94).
  • OLG Jena, 24.04.2012 - 5 U 546/10

    Wirksamkeit eines Beitrittes nach § 66 ZPO i.R.d. Kostenentscheidung gem. § 101

    Nach herrschender Ansicht (vgl. z.B. MünchKomm, 3. Aufl., Rdn. 14 zu § 101 ZPO ; Prütting/Gehrlein, Rdn. 3 zu § 101 ZPO ; Baumbach/Lauterbach 70. Aufl., Rdn. 11 zu § 101 ZPO ; OLG Köln BauR 2010, 1643 - zitiert nach [...] - LG Itzehoe AnwBl. 85, 215), der sich der Senat anschließt, ist die prozessuale Zulässigkeit des Beitrittes nicht von Amts wegen zu überprüfen.
  • LG Bonn, 05.03.2021 - 11 O 65/19
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15774
OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.09.2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. September 2010 - 7 W 40/10 (https://dejure.org/2010,15774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Zwar hat eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzliche die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat (BGH BauR 2005, 133; BGH BauR 2005, 1056).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Eine Teilkostenentscheidung wäre nicht zulässig (BGH MDR 2004, 1373; OLG Koblenz IBR 2006, 534).
  • BGH, 10.03.2005 - VII ZB 1/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Zwar hat eine Rücknahme des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zur Folge, dass der Antragsteller grundsätzliche die Kosten des Verfahrens in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zu tragen hat (BGH BauR 2005, 133; BGH BauR 2005, 1056).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 5/05

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.09.2010 - 7 W 40/10
    Eine Teilkostenentscheidung wäre nicht zulässig (BGH MDR 2004, 1373; OLG Koblenz IBR 2006, 534).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2014 - 1 W 1/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen die

    Bei der Regelung in § 494 a Abs. 2 ZPO und der von Judikatur und Literatur bei vollständiger Zurückweisung oder Zurücknahme des Antrages befürworteten entsprechenden Anwendung des § 91 Abs. 1 bzw. § 269 Abs. 3 S.2 ZPO handelt es sich nämlich um Ausnahmen , die ihre Rechtfertigung darin finden, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (wie hier für die teilweise Antragsrücknahme OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1679; OLG Koblenz NJOZ 2006, 395).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2016 - 2 W 6/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Voraussetzungen einer isolierten

    Richtig ist allerdings, dass es sich bei den genannten Fällen, in denen im selbständigen Beweisverfahren über dessen Kosten entschieden wird, um Ausnahmen handelt, die ihre Rechtfertigung an sich darin haben, dass ein Hauptsacheverfahren nicht mehr stattfindet (OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 1679).
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