Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7915
OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2012 - 2 WF 42/12 (https://dejure.org/2012,7915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zeugnisverweigerungsrecht; Ergänzungspfleger, Minderjähriger,

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des minderjährigen Kindes durch die allein sorgeberechtigte Mutter als Geschädigte der fraglichen Straftat; Absehen von einer Entziehung der Vertretungsmacht bei Handeln des Sorgerechtsinhabers im Interesse seines Kindes trotz der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für die Entscheidung über die Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts, wenn die Mutter Geschädigte im Strafverfahren ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ein Elternteil beschuldigt, ein Elternteil geschädigt - wer entscheidet über die Aussage des Kindes?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Minderjähriger als Zeuge gegen den Vater

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 839
  • MDR 2012, 653
  • FamRZ 2013, 45
  • Rpfleger 2012, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZR 156/07

    Recht einer als streitgenössische Nebenintervenientin beigetretenen Mutter zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Der Rechtspfleger wäre zwar gemäß § 3 Nr. 2a RPflG für eine Entziehung der elterlichen Vertretungsmacht nach §§ 1629 Abs. 2 Satz 3, 1796 Abs. 1 und 2 BGB funktional zuständig gewesen, weil eine Ausnahme von der Zuständigkeit des Rechtspflegers für Kindschaftssachen nach § 14 RPflG nicht vorliegt (vgl. BGH NJW 2009, 1496 ff.).
  • OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10

    Zeugnisverweigerungsrecht des minderjährigen Kindes: Entscheidungsbefugnis des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Hinsichtlich des Vorliegens oder Fehlens der erforderlichen Verstandesreife des minderjährigen Zeugen ist das Oberlandesgericht an die Einschätzung der vernehmenden Stelle gebunden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1996, m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Entscheidung über die Ausübung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Von einer Entziehung der Vertretungsmacht ist nämlich schon dann mit Blick auf den immer strikt zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzusehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51 f. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearb. 2007, § 1629 Rn. 284 f.).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1983 - 8 W 162/83

    Ehelichkeitsanfechtung; Entzug der gesetzlichen Vertretung; Bestellung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Von einer Entziehung der Vertretungsmacht ist nämlich schon dann mit Blick auf den immer strikt zu wahrenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abzusehen, wenn trotz eines konkret festgestellten oder erkennbaren Interessenwiderstreits zu erwarten ist, dass der Sorgerechtsinhaber dennoch im Interesse seines Kindes handeln wird (OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 831; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 51 f. Staudinger/Peschel-Gutzeit, BGB, Neubearb. 2007, § 1629 Rn. 284 f.).
  • LG Berlin, 03.02.2004 - 83 T 667/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12
    Die überwiegende Auffassung geht dabei unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut und das Fehlen einer Regelungslücke davon aus, dass eine entsprechende Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO auf die vorstehend genannte Fallgestaltung ausscheidet (LG Berlin, FamRZ 2004, 905, m.w.N.; OLG Nürnberg, a.a.O.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 52 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Das Familiengericht ist insoweit - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

    Ein erheblicher Interessengegensatz ist dabei gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az.: 2 WF 42/12, FamRZ 2013, 45 (Leitsatz), NJW-RR 2012, 839, Rn 26, zitiert nach juris; Beschluss vom 27.03.2003, Az. 16 UF 25/03, FamRZ 2004, 51, Rn 9 zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Das Familiengericht ist daher - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden zur Verstandesreife gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12; OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1719).
  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Das Familiengericht ist daher - mit Ausnahme offensichtlicher Fehleinschätzungen - an die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden zur Verstandesreife gebunden (so auch BayObLG vom 7.8.1997, FamRZ 1998, 257; OLG Sachsen-Anhalt vom 25.8.2005; OLGR Naumburg 2006, 392; OLG Karlsruhe vom 26.3.2012, NJW-RR 2012, 839; OLG Schleswig vom 20.11.2012, 10 WF 187/12; OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683; OLG Koblenz, FamRZ 2014, 1719).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22

    Entziehung der Vertretungsmacht für ein Kind in einem Erbscheinsverfahren

    Erheblich ist ein Interessengegensatz dann, wenn er eine genügende Berücksichtigung der Interessen des Kindes durch den vertretenden Elternteil nicht erwarten lässt (OLG Frankfurt JAmt 2013, 667 (668); OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839 (840); BayObLG FamRZ 2004, 906 (907); BeckOK BGB/Veit, 63. Ed. 1.5.2022, BGB § 1629 Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2023 - 13 WF 72/23

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei Vernehmung eines Kindes als Zeuge im

    Insoweit kommt es auf die Einschätzung der vernehmenden Stelle an, an die das Familiengericht gebunden ist (OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht