Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 21.08.1991

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91   

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https://dejure.org/1992,5422
OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungpflicht eines Versicherungsgebers aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ); Vorliegen einer "Berufsunfähigkeit" bei einem Polizeibeamten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Zur Verweisbarkeit eines Polizisten nach einjähriger Umschulung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit bei einem Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 730
  • VersR 1992, 1387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 20 U 56/88

    Zweiter Kreditnehmer; Gesamtschuldner; Restschuldversicherung; Versicherungsfall;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Der Senat bleibt damit unterhalb des in der Rechtsprechung vertretenen Grenzwertes von 50 % (vgl. Benkel/Hirschberg, BUZ, § 2 Rn. 22 mit Nachweisen) und im Rahmen der durch seine Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (vgl. VersR 1989, 694 ) unterhalb von 40 % gezogenen Grenze.
  • OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84

    Umschulung; Andere Tätigkeit; Versicherungsnehmer; Ausbildungserfahrung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Eine Tätigkeit, auf welche sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muß, liegt vielmehr auch dann vor, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München, VersR 1986, 669 ).
  • OLG Hamm, 02.12.1981 - 20 W 43/81

    Berufsunfähigkeitsrente; Polizist; Dienstunfähigkeit; Nachweis;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Demgemäß wird in der Rechtsprechung die Berufsunfähigkeit im Sinne der BUZ bei einem Polizeibeamten davon abhängig gemacht, daß neben der Polizeidienstunfähigkeit, die schon bei geringen gesundheitlichen Mängeln vorliegen kann, auch Dienstuntauglichkeit für eine andere Beamtenlaufbahn vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 890), weil er nach den beamtenrechtlichen Vorschriften einen Laufbahnwechsel hinnehmen muß (vgl. OLG Köln, R. u. S. 1988, 344).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Eine solche Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz (dafür: OLG Nürnberg VersR 1992, 1387, 1388; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 118) ist aber mit dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbar (so auch: OLG Karlsruhe VersR 2012, 841, 843; OLG München r+s 2003, 166, 167).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Eine etwaige - sofern überhaupt mögliche - "Einarbeitung" würde einen zeitlichen Umfang zum Erwerb der erforderlichen (kaufmännischen) Fähigkeiten erfordern, dass eben nicht mehr von einer Einarbeitung, sondern einer Umschulung zu sprechen wäre (vgl. OLG Nürnberg 9.1.1992 - 8 U 2890/91, r+s 1992, 177; OLG München 25.10.1984 - 1 U 2989/84, VersR 1986, 669).
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Es beruft sich in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidungen aus den Jahren 1988 (VersR 1989, 693) und 1992 (VersR 1992, 1387 = RuS 1992, 177).
  • OLG München, 22.10.2010 - 25 U 5827/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis der Falschbeantwortung der

    Das OLG Hamm hat dies bei einer Einkommensminderung von 26, 5 % bei einem Ausgangsgehalt von DM 3500,/Monat brutto zuzüglich DM 600,- steuerfreie Spesen/Monat verneint (VersR 1992, 1338), ebenso bei einer Einkommenseinbuße von 28 % ausgehend von einem Ausgangsgehalt von brutto DM 2.500/Monat (VersR 2008, 949) während das OLG Nürnberg eine Einkommenseinbuße von unter 30 % für zumutbar erachtete (VersR 1992, 1387).
  • LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe

    So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.08.1991 - 1 U 80/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6995
OLG Saarbrücken, 21.08.1991 - 1 U 80/91 (https://dejure.org/1991,6995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.08.1991 - 1 U 80/91 (https://dejure.org/1991,6995)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. August 1991 - 1 U 80/91 (https://dejure.org/1991,6995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 730
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 14.01.2011 - 2 U 115/10

    Anspruch auf Gegendarstellung hinsichtlich Äußerungen auf der Internetseite einer

    Die Schriftform des Gegendarstellungsverlangens ist bei jeder Art der Fixierung durch Druck oder Schrift gewahrt und auch das Erfordernis der eigenhändigen Unterzeichnung ist bei Zuleitung durch Telefax erfüllt (Schulz in Hahn/Vesting § 56 RStV Rz. 32 f; LG Köln, AfP 1995, 684 f; OLG Saarbrücken NJW-RR 1992, 730; OLG München NJW 1990, 2895 zu den jeweiligen Pressegesetzen).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 225/15

    Medienberichterstattung über Grönemeyer-Streit weitestgehend untersagt

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kommt es auch die Zuleitung des Originals der Gegendarstellung nicht an ( Kammer , Urteil vom 14.06.1995 - 28 O 178/95), da auch die Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) der Gegendarstellung den Erfordernissen des § 126 Abs. 1 BGB genügt (vgl. auch: KG, AfP 1993, 748; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 730; OLG München, AfP 1999, 72; OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2006 - 4 U 1541/06; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Auflage 2003, Kapitel 11, Rn. 159).

    Es zeigt daher in gleicher Weise wie das Original der unterschriebenen Gegendarstellung deren Inhalt, die Identität des Verfassers und den Umstand auf, dass dieser die Verantwortung für seine Darstellung übernehmen will (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1992, 730).

  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer

    Sofern weiter in einzelnen Fällen die Zuleitung einer Gegendarstellung mittels Telefax als ausreichend angesehen worden ist, handelt es sich um Entscheidungen von Gerichten, die gerade nicht über Gegendarstellungen nach dem Hamburgischen Pressegesetz zu entscheiden hatten: Der Beschluss des OLG Saarbrücken vom 21.8.1991 (Az. 1 U 80/91) betraf das inzwischen nicht mehr geltende saarländische Pressegesetz.
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