Rechtsprechung
BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsfrist - Urteilsverkündung - Ordnungsgemäße Ladung - Ordnungsgemäße Prozessvertretung - Mahnbescheid - Erfolgreicher Einspruch - Kenntnis des Urteils bei fehlender Zustellung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 516
Beginn der Berufungsfrist bei unwirksamer Urteilszustellung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 516
Beginn der fünf-monatigen Frist für die Einlegung der Berufung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1022
- VersR 1994, 1491
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.1988 - IVb ZB 10/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in mehreren Entscheidungen Ausnahmen von der genannten Regel für den Fall zugelassen oder für möglich gehalten, daß die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Urteil vom 20. April 1977 - IV ZR 68/76 = LM § 88 ZPO Nr. 3; Beschluß vom 2. März 1988 - IVb ZB 10/88 = NJW 1989, 1432, 1433; ähnlich bereits RG JW 1938, 2982). - BGH, 20.04.1977 - IV ZR 68/76
Revision gegen ein Versäumnisurteil - Säumnis des Berufungsklägers im …
Auszug aus BGH, 01.03.1994 - XI ZB 23/93
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in mehreren Entscheidungen Ausnahmen von der genannten Regel für den Fall zugelassen oder für möglich gehalten, daß die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Urteil vom 20. April 1977 - IV ZR 68/76 = LM § 88 ZPO Nr. 3; Beschluß vom 2. März 1988 - IVb ZB 10/88 = NJW 1989, 1432, 1433; ähnlich bereits RG JW 1938, 2982).
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Wenn nach § 516 zweite Alternative ZPO eine Berufungsfrist spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung eines Urteils beginnt, so knüpft dies an die Publizitätswirkung einer Verkündung in einem den Prozeßbeteiligten an sich bekannten Verfahren an (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 1. März 1994 - XI ZB 23/93, NJW-RR 1994, 1022). - BGH, 29.09.1998 - KZB 11/98
Lauf der Berufungsfrist bei den Parteien nicht mitgeteilter Verlegung des …
Trifft dieser Grundgedanke im Einzelfall nicht zu, kann ausnahmsweise die Fünfmonatsfrist nicht zu laufen beginnen, was etwa dann in Betracht kommt, wenn die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Beschl. v. 20.4.1977 - IV ZR 68/76, MDR 1977, 1006, 1007; Beschl. v. 2.3.1988 - IVb ZB 10/88, NJW 1989, 1432, 1433; Beschl. v. 1.3.1994 - XI ZB 23/93, VersR 1994, 1491 f.).Ungeachtet der Fehler, die im Zusammenhang mit der Verkündung des angefochtenen Urteils im Bereich des Landgerichts gemacht worden sind, wäre es daher unter den gegebenen Umständen Sache der durch das Sachurteil beschwerten Beklagten gewesen, sich rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten (vgl. dazu auch BGH VersR 1994, 1491, 1492; BGH NJW-RR 1997, 770 f.).
- BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96
Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich
Davon ist jedoch dann eine Ausnahme zu machen, wenn die beschwerte Partei oder ein am Verfahren Beteiligter zum Verhandlungstermin nicht geladen und in ihm nicht vertreten war und auch sonst keinen Anlaß hatte, sich über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1995 - XII ZB 22/95 - FamRZ 1995, 800; vom 2. März 1988 - IV ZB 10/88 - FamRZ 1988, 827; vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93 - BGHR ZPO § 516, Fristbeginn 8).
- BGH, 20.01.2011 - IX ZB 214/09
Beginn der Berufungsfrist für eine im Ausland wohnhafte Partei: Fehlende wirksame …
Deshalb wird eine Ausnahme von der Vorschrift des § 517 Halbsatz 2 ZPO nur für den - hier nicht gegebenen - Fall erwogen, dass die beschwerte Partei in dem Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Beschl. v. 2. März 1988 - IVb ZB 10/88, NJW 1989, 1432, 1433; v. 1. März 1994 - XI ZB 23/93, NJW-RR 1994, 1022; v. 29. September 1998 - KZB 11/98, NJW 1999, 143, 144).b) Die Würdigung des Berufungsgerichts, wonach die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht beachtet ist, begegnet - ungeachtet etwaiger Erkundigungspflichten des Beklagten (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 1994, aaO;… v. 29. September 1999, aaO S. 144) - im Ergebnis keinen rechtlichen Bedenken.
- OLG Schleswig, 23.06.2021 - 5 U 58/21
Anforderungen an die wirksame Verkündung eines Urteils; Beginn der Berufungsfrist …
Trifft dieser Grundgedanke im Einzelfall nicht zu, kann ausnahmsweise die Fünfmonatsfrist nicht zu laufen beginnen, was etwa dann in Betracht kommt, wenn die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten und zu diesem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen war (BGH, Beschluss vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93, juris Rn. 7 mwN; BGH…, Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98, juris Rn. 11 mwN; BGH…, Beschluss vom 18. November 2003 - LwZB 1/03, juris Rn. 7).Ungeachtet der Fehler, die im Zusammenhang mit der Verkündung des angefochtenen Urteils im Bereich des Landgerichts gemacht worden sind (keine Gründe, keine Zustellung), wäre es daher unter den gegebenen Umständen Sache der durch das Sachurteil beschwerten Klägerin gewesen, sich rechtzeitig über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 29. September 1998 - KZB 11/98, juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 21.07.2010 - XII ZB 135/09
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist mit Verkündung …
cc) Ob darüber hinausgehend die beschwerte Partei bereits dann eine Erkundigungspflicht trifft, wenn sie nur von der Existenz des Verfahrens Kenntnis erhalten hat, hat der Bundesgerichtshof in der vom Oberlandesgericht herangezogenen Entscheidung (vgl. BGH Beschluss vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93 - NJW-RR 1994, 1022) offen gelassen und sich im Übrigen für die weitere Voraussetzung der Unkenntnis vom Rechtsstreit auf Rimmelspacher (…in: MünchKomm ZPO 3. Aufl. § 517 Rdn. 1, 18) bezogen. - BGH, 18.11.2003 - LwZB 1/03
Verfahrensrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist
Für die sachlich gleiche Vorschrift des § 516 ZPO a.F. (jetzt § 517 ZPO) hat der Bundesgerichtshof allerdings angenommen, daß die Norm dann unanwendbar sein könne, wenn die beschwerte Partei im Verhandlungstermin nicht vertreten gewesen und zu dem Termin auch nicht ordnungsgemäß geladen worden sei (…Urt. v. 20. April 1977, IV ZR 68/76, LM ZPO § 88 Nr. 3; zweifelnd Beschl. v. 1. März 1994, XI ZB 23/93, NJW-RR 1994, 1022). - OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15
Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren …
Nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretener und vom Senat geteilter Ansicht läuft für den "vergessenen" Beteiligten keine Frist zur Rechtsmitteleinlegung, bis ihm die ihn betreffende Entscheidung tatsächlich mitgeteilt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 9 UF 23/13 - OLG Köln, FamRZ 2013, 1913; OLG Dresden, FamRZ 2014, 681;… zum Meinungsstand: Borth/Grandel in: Musielak/Borth, FamFG, 5. Aufl., § 63, Rz. 10, m.w.N.; Schwamb, FamRB 2015, 215; zum alten Recht: OLG München, FamRZ 2007, 491, Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, FamRZ 2001, 550; OLG Brandenburg, FamRZ 2000, 1028; siehe auch BGH, NJW-RR 1994, 1022; FamRZ 1997, 999, sowie BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, GRUR 2013, 536, zur Beschwerde des Anschlussinhabers gegen die Gestattung der Auskunftserteilung nach § 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG). - BGH, 18.04.2012 - XII ZB 659/11
Zulässigkeit einer nach Ablauf der Berufungsfrist eingelegten Berufung
Er konnte demnach spätestens am 10. Mai 2011 erkennen, dass die Frist abgelaufen war (…vgl. BGH Beschlüsse vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04 - NJW-RR 2005, 143 Rn. 6 und vom 1. März 1994 - XI ZB 23/93 - NJW-RR 1994, 1022). - OLG Stuttgart, 16.02.2000 - 17 UF 234/99
Versorgungsausgleich - Beschwerdefrist bei Nichtbeteiligung eines …
Dies gilt aber nicht, wenn der Betroffene mangels Beteiligung oder ordnungsgemäßer Ladung zu einem Termin weder vom Verfahren noch von einem Verkündungstermin Kenntnis erlangt hat (BGH NJW 1989, 1432, 1433; NJW-RR 1994, 1022; Musielak-Ball, § 516 ZPO, Rn 8 m.w.N.). - BGH, 22.02.1995 - XII ZB 22/95
Beginn der Fünfmonatsfrist; Beginn der Frist für die Anbringung des …
- OLG Jena, 11.07.2008 - 1 UF 137/08
Zulässigkeit der Beschwerde eines am Versorgungsausgleich nicht beteiligten …
- BGH, 05.03.1997 - XII ZB 160/96
Beginn der einmonatigen Frist zur Einlegung einer Beschwerde - Beschwerde gegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.12.2010 - 9 Sa 307/10
Unzulässigkeit der Berufung - nicht statthaftes Rechtsmittel - Berufungsfrist
- BGH, 03.05.1995 - XII ZB 37/95
Einhaltung der Rechtsmittelfrist durch eine im Ausland lebende Partei
- OLG Saarbrücken, 16.07.2012 - 9 UF 19/12
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten bei der deutschen …
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93 |
Übereiltes Gegendarstellungsbegehren
§ 93 ZPO, grundsätzlich keine Veranlassung zur Klageerhebung bei unterlassener außergerichtlicher Leistungsaufforderung;
§ 935 ZPO, Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde analog § 99 Abs. 2 ZPO bei Kostenwiderspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorgehensmöglichkeiten gegen ein auf einen Kostenwiderspruch hin ergangenes Urteil; Eindeutige Stellungnahme des Antragsgegners in Bezug auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen Entscheidung in der Hauptsache
- rechtsportal.de
ZPO § 93 § 99 Abs. 2 § 935
Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten eingelegten Widerspruch ergehendes Kostenurteil - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- KreisG Potsdam-Stadt, 30.07.1993 - 26 C 1297/92
- KreisG Potsdam, 30.07.1993 - 26 C 1297/92
- OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1022
- MDR 1994, 404
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Karlsruhe, 10.02.1986 - 15 W 12/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82
Feststellungsinteresse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 25.09.1990 - 4 U 199/90
Auf Kosten beschränkter Widerspruch; Verzicht der Durchführung des Eilverfahrens; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Bremen, 30.03.1987 - 2 W 8/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 09.12.1971 - 6 U 1679/71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 24.03.1972 - 5 W 48/71 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen …
Denn auch eine Ausnahmevorschrift ist analogiefähig, wenn der Normzweck eine entsprechende Heranziehung grundsätzlich zulässt und die Interessenlage der Beteiligten jedenfalls vergleichbar erscheint (vgl. für den Fall des sog. Kostenwiderspruchs auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung: OLG Brandenburg MDR 1994, 404).Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).
Die Zulassung der sofortigen Beschwerde wird dabei in erster Linie auf die Erwägung gestützt, dass allein eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO dem Wesen und der Zulassung des Kostenwiderspruchs entspricht und eine prozessökonomische Entscheidung des Kostenstreits erlaubt (vgl. OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; OLG Hamm MDR 1994, 404).
- OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96
Zulässigkeit eines auf eine Kostenentscheidung beschränkten Widerspruchs; Erlass …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98
Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein …
Bringt der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck, daß er den Verfügungsantrag anerkennt und sich unter Berufung auf § 93 ZPO lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will, so ist über die Kosten durch streitiges Urteil zu befinden, das nach überwiegender, vom Senat geteilter Auffassung analog § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (s. Senat OLG-NL 1994, S. 118 f. = MDR 1994, S. 404 = NJW-RR 1994, S. 1022 f;… Zöller/Herget, aaO., § 99 Rdn. 17 m.w.Nw.;… a.A. Baumbach/Hartmann, aaO., § 925 Rdn. 11 m.w.Nw. zum Streitstand).