Rechtsprechung
OLG Köln, 01.09.1994 - 18 U 27/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 6 ABS. 7 BAUO NW; § 765 A ZPO
- Kanzlei Prof. Schweizer
Beseitigung eines baurechtswidrigen Zustandes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverhältnismäßige Aufwendungen für den Abriss eines Erkers; Individualschutz des § 6 Abs. 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (Bauordnung NRW); Überschreitung bauordnungsrechtlicher Grenzabstände bei der Errichtung eines Erkers als rechtswidrige deliktische ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BauO NW § 6 Abs. 7; ZPO § 765 a
Anspruch auf Abriß bei Verletzung des Grenzabstands - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NWBauO § 6 Abs. 7; ZPO § 765a
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Beseitigung eines baurechtswidrigen Zustands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zivilklage des Nachbarn auch bei Vorliegen einer behördlichen Beseitigungsanordnung? (IBR 1995, 115)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.12.1993 - 20 O 217/93
- OLG Köln, 01.09.1994 - 18 U 27/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 336
- MDR 1994, 1121
- VersR 1995, 1108
- ZfBR 1995, 90
Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen eines kaufrechtlichen Gewährleistungsanspruchs i.R.e. Grundstückkaufs wegen einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft ; Anforderungen an die Qualifizierung der Bebaubarkeit eines Grundstücks als zugesicherte Eigenschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks zugesichert? (IBR 1995, 133)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.11.1993 - 5 O 263/92
- OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 336
- MDR 1995, 471
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1983 - VIII ZR 92/82
Anforderungen an die Schlüssigkeit des Klagevorbringens - Erwerb eines …
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- OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04
Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der …
Was die Wohnflächenangaben anbelangt, so fehlt es für die Annahme der Zusicherung einer Eigenschaft schon daran, dass die Beklagten insoweit - wie unerlässlich (vgl. BGH NJW 1991, 1880; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; OLG-Report 2001, 188) - ihre Einstandsbereitschaft in vertragsmäßig bindender Weise zu erkennen gegeben hätten.Hierdurch unterscheidet sich die Zusicherung von der bloßen Beschaffenheitsvereinbarung (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1991, 912; NJW 1983, 2242; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; 1481; OLG Celle OLGZ 1982, 215;… Soergel-Huber, Rn. 169 zu § 459 BGB;… Staudinger-Honsell, a.a.O., Rn. 178).
Folglich haben die Parteien hier allein mit dem Verkauf des Kaufobjekts als "Einfamilienhaus" im Zweifel noch keine Zusicherung vereinbart, zumal die Absprache der Partner eines Kaufvertrages, "als was" der Kaufgegenstand veräußert werden solle, zwar dessen Sollbeschaffenheit im Sinne der §§ 459 ff. BGB a.F. festlegt (BGH NJW 1983, 2242), aber nicht ohne weiteres den Willen der Beteiligten ausdrückt, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
- OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01
Grundstückskaufvertrag; Gewährleistung ; Bebaubarkeit ; Zusicherung; …
Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden (BGH WM 1970, 819; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336;… Palandt-Putzo, a. a. O., Rdnr. 18 zu § 459 BGB;… Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 194).Die Absprache der Partner eines Kaufvertrages, als was der Kaufgegenstand veräußert werden solle, legt zwar dessen Sollbeschaffenheit i. S. der §§ 459 ff. BGB fest, drückt aber nicht den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
- OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07
Grundstücksverkauf durch Gemeinde - arglistiges Verschweigen eines Mangels: …
Diese enthält lediglich eine Aussage darüber, als was das Grundstück verkauft werden soll, drückt aber nicht den Willen aus, es solle die Beklagte als Veräußerin für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Celle, OLGR 1997, 174, OLG Hamm NJW-RR 1995, 336). - OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96
Stellt die Bebaubarkeit eines Grundstückes eine zusicherungsfähige Eigenschaft …
Die in § 1 des notariellen Kaufvertrages enthaltene Formulierung, der Erwerb des Grundbesitzes erfolge zum Zwecke der Bebauung, ist nicht als garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden der Klägerin unabhängige Haftung für die zulässige Bebauung ihres Grundstückes in dem von der Beklagten geplanten Umfang anzusehen (BGH NJW 1983, 2242; ebenso: OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).