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   OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95   

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OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95 (https://dejure.org/1996,2530)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.1996 - 15 U 4049/95 (https://dejure.org/1996,2530)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 1996 - 15 U 4049/95 (https://dejure.org/1996,2530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 12 O 16024/93
  • OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 958
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Keine grundlegende Änderung durch Entscheidung des EGMR vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413).

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 1995, S. 1413) führt nicht zu einem anderen Ergebnis.

    Denn auch nach der Auffassung des Gerichtshofs bestimmt sich die Kompetenz eines Zeugen in erster Linie nach nationalem Recht (NJW 1995, S. 1413).

    Außerdem hatte der Gerichtshof über einen vor einem Niederländischen Gericht anhängigen Fall zu entscheiden, in dem nach dem zur Zeit der Entscheidung gültigen Niederländischen Recht eine Prozeßpartei in eigener Sache generell nicht gehört werden konnte (vgl. die Sachverhaltsschilderung in NJW 1995, S. 1413).

    Der EGMR hat in seiner Entscheidung vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413) ausgeführt, daß er nicht aufgerufen sei, ganz allgemein darüber zu entscheiden, ob es zulässig sei, die Zeugenaussage einer Person in Zivilprozessen auszuschließen, wenn diese als Partei beteiligt sei.

  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 186/65

    Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung der Parteivernehmung

    Auszug aus OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Deshalb setzt die Vernehmung einer Partei von Amts wegen voraus, daß für die zu beweisende Tatsache bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit erbracht ist; dazu gehört auch, daß der bisherige Vortrag einleuchtend und widerspruchsfrei ist, und das Gericht sich von der Vernehmung einen Überzeugungswert verspricht (vgl. BGH WM 1968, S. 406).

    Deshalb setzt die Vernehmung einer Partei von Amts wegen voraus, daß für die zu beweisende Tatsache bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit erbracht ist; dazu gehört auch, daß der bisherige Vortrag einleuchtend und widerspruchsfrei ist und das Gericht sich von der Vernehmung einen Überzeugungswert verspricht (BGH, WM 1968, 406 ).

  • BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages -

    Auszug aus OLG München, 13.03.1996 - 15 U 4049/95
    Aus diesem Grund fordert die Rechtsprechung und die herrschende Auffassung in der Literatur zu Recht, daß, abgesehen von Sonderfällen (vgl. z.B. BGH WM 1980, S. 1071; BGH NJW 1990, S. 11721) die Parteivernehmung nach § 448 erst nach umfassender Würdigung aller anderen angebotenen und erhobenen Beweise in Betracht kommen kann, wenn bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die streitige Tatsachenbehauptung spricht; andernfalls würde die Amtsvernehmung zur Willkür (vgl. Münchener Kommentar/Schreiber, § 448Rn. 4).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Zöller/Greger, ZPO, 20. Aufl., § 448 Rdn. 2).
  • OLG Rostock, 29.05.2006 - 3 U 167/05

    Formularmäßige Abbedingung der Verlängerung eines Mietvertrages

    Sie ist nach § 448 ZPO vielmehr nur geboten, wenn bereits nach erfolgter Beweisaufnahme ein gewisser Beweis erbracht ist und noch restliche Zweifel auszuräumen sind (OLG Braunschweig Urt. v. 31.5.1995 - 3 U 151/94 - NZV 1996, 146; OLG München Urt. v. 13.3.1996 - 15 U 4049/95 - NJW-RR 1996, 958).
  • BGH, 09.10.1997 - IX ZR 269/96

    Bindungswirkung von Erklärungen im Rahmen von Vergleichsverhandlungen

    Ob dies in einem Fall wie dem vorliegenden dazu zwingt, einer Anregung zur Parteivernehmung nachzukommen (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte v. 27. Oktober 1993, NJW 1995, 1413, 1414 [EGMR 27.10.1993 - - 37/1992/382/460/-]; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405 [EGMR 27.10.1993 - - 37/1992/382/460/-]; Thomas-Putzo, ZPO 20. Aufl. § 448 Rdnr. 4 m.w.N.; ablehnend OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Zöller/Greger, ZPO 20. Aufl. § 448 Rdnr. 2), ist allerdings fraglich, weil das deutsche Prozeßrecht die Möglichkeit bietet, die Partei formlos persönlich anzuhören (§ 141 ZPO), und das Gericht auch dem Ergebnis einer solchen Anhörung den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben kann (BGHZ 122, 115, 121).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2000 - 21 O 331/99

    Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Dieses sollte daher grundsätzlich nur zur Ergänzung der Beweise herangezogen werden (OLG München NJW-RR 1996, 958; Zöller/Stephan, ZPO, 21. Aufl., 1999, § 448, Rz. 1).

    Eine Beweisführung durch Parteivernehmung erscheint daher erst dann sinnvoll, wenn für die Richtigkeit der zu beweisenden Tatsache bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NZM 1998, 449; OLG München NJW-RR 1996, 958).

  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Aber die - aus Gründen der Waffengleichheit gebotene - Befragung musste, auch wenn damit der Beweisnot der Klägerin vom Ansatz her am ehesten hätte begegnet werden können (BGH WM 1980, 1071, 1073; BGH NJW-RR 1994, 1143 ), nicht notwendig nach den förmlichen Regeln der Parteivernehmung erfolgen (zu deren Möglichkeit im Hinblick auf das Erfordernis eines "Anfangsbeweises" vgl. einerseits OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; Greger in Zöller, ZPO , 22. Aufl., § 448 Rn. 2, 2 a; Schreiber in Münchener Kommentar, ZPO , 2. Aufl., § 448 Rn. 3; andererseits Leipold in Stein/Jonas, ZPO , 21. Aufl., § 448 Rn. 22; Schlosser NJW 1995, 1404, 1405).
  • LAG Köln, 17.08.2001 - 11 (7) Sa 484/00

    Verdachtskündigung; Betriebsgeheimnisse; Parteivernehmung;

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  • OLG Saarbrücken, 27.08.2002 - 7 U 913/01

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers

    Diese Rechtsprechung soll aber nicht die notwendigen Folgen der - hier vorliegenden - Beweisfälligkeit beseitigen (vgl. OLG München NJW-RR 1996, 958, 959).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2000 - 3 U 185/99

    Hausverbot in Lebensmittelmarkt: Entgangener Gewinn in Höhe ausgelobter Beträge

    Die im Urteil des EuGH vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413 - Dombo Beheer B.V../.Niederlande) im Hinblick auf die "Waffengleichheit" der Parteien im Prozeß aufgestellten Grundsätze greifen hier - unabhängig von der Frage, ob die Besonderheiten des niederländischen Zivilprozeßrechts auf das deutsche Recht überhaupt übertragbar sind (dazu kritisch: OLG München NJW-RR 1996, 958, 959; LG Mönchengladbach NJW-RR 1998, 501, 502) - nicht.
  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 288/98

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten auf Unregelmäßigkeiten

    Ob es dazu einer Parteivernehmung der beweisbelasteten Partei nach § 448 ZPO bedarf, kann hier dahingestellt bleiben (ablehnend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.08.1997, 6 Sa 219/97, LAGE § 448 ZPO, Entsch. 2; OLG München, Urteil vom 13.03.1996, NJW-RR 1996, 958; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 448 Rz 2).
  • LG Wiesbaden, 05.07.2012 - 9 S 14/12

    Schadensersatzanspruch wegen eines aufgrund von Straßenschäden eingetretenen

    Denn die Beklagte hat dem zulässigerweise widersprochen (§ 447 ZPO ), für eine Vernehmung des Klägers als Partei gemäß § 448 ZPO fehlte es aber an dem insoweit grundsätzlich unabdingbaren Anbeweis (vgl. OLG München, Urteil vom 13.03.1996 zu 15 U 4049/95).
  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

  • LAG Köln, 16.03.1999 - 13 Sa 1392/98

    Außerordentliche Kündigung; Beleidigung; Bedrohung; Vorgesetzter;

  • OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 22 U 256/96

    Begriff der Generalüberholung bei Instandsetzung eines Motors; Pflicht des

  • AG Aachen, 10.05.2005 - 10 C 623/04
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.1997 - 6 Sa 219/97

    Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung; Nutzen

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