Rechtsprechung
   LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15227
LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16.10.2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sterbewunsch gegen den Willen des Pflegepersonals nicht durchsetzbar, Sterbehilfe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 221
  • NJW-RR 2003, 936 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab (Urteile veröffentlicht in NJW-RR 2003, 221 und NJW 2003, 1744).
  • LG Traunstein, 07.12.2005 - 3 O 3142/04
    In dem daraufhin durchgeführten Verfahren 3 O 205/02 Landgericht Traunstein unterlag der Kläger, vertreten durch den Betreuer, in 1. Instanz vor dem Landgericht und in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht München ( 3 U 5090/02).

    Die Kläger und die Beklagte erklärten daraufhin den Rechtsstreit 3 O 205/02 übereinstimmend für erledigt, woraufhin der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.06.2005 die Kosten des vorangegangenen Rechtsstreits gegeneinander aufhob.

    Die Kammer hat nach vorangegangener mündlicher Verhandlung den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zur abschließenden Entscheidung des Vorverfahrens 3 O 205/02 ausgesetzt.

    Im Vorverfahren 3 0 205/02 hatte sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen, ob vertraglich oder deliktsrechtlich ein Anspruch des zwischenzeitlich verstorbenen Wachkomapatienten ... auf Sterbehilfe gemäß ärztlicher Verordnung gegeben und durchsetzbar war, nachdem ein Wechsel im Therapieziel von der bisherigen lebenserhaltenden Pflege hin zur Sterbebegleitung durch den Betreuer angezeigt worden war.

  • OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06

    Voraussetzungen eines zulässigen Behandlungsabbruchs

    Mit der daraufhin vor dem Landgericht Traunstein erhobenen Klage (Az. 3 O 205/02 ) hatte der durch seinen Betreuer vertretene Sohn begehrt, seine künstliche Ernährung in jeglicher Form zu unterlassen; außerdem hatte er von der Beklagten verlangt, die Anordnung des … sowie sämtliche weiteren, ihn betreffenden palliativ-medizinischen Anordnungen des verantwortlich behandelnden Arztes, insbesondere zur Durstverhinderung und im Rahmen der Schmerztherapie, durchzuführen.

    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2385) und die vorangegangenen erwähnten Urteile (NJW-RR 2003, 221 und, NJW 2003, 1744) wird Bezug genommen.

    Die von der Beklagten im Verfahren LG Traunstein, Az. 3 O 205/02 , vertretene Auffassung, ihr Pflegepersonal könne sich bei Befolgen der Anweisung des Arztes strafbar machen, war - auch unter Berücksichtigung, dass sie die Äußerungen des Sohnes der Kläger zur Frage der Lebensbeendigung als solche nicht bezweifelte - vertretbar.

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04

    "West Single Packs"

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 57/04

    "Westpoint StiX"

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon"; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht