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   BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07   

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https://dejure.org/2008,4947
BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07 (https://dejure.org/2008,4947)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2008 - III ZR 256/07 (https://dejure.org/2008,4947)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 (https://dejure.org/2008,4947)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Maklercourtage aus § 652 Abs. 1 BGB; Kausalität zwischen Abschluss des Mietvertrags und des Maklervertrags als Voraussetzung für den Anspruch aus einem Maklervertrag; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Nachweismaklerleistung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Anforderungen an Tätigekeit des Nachweismaklers (hier: Folgeverträge zwischen Vertragsparteien binnen Jahresfrist)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerlohn bei Abschluss eines weiteren Vertrages; Lohn für Nachweismakler bei Zusatzverträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Kausalität der Maklerleistung für den Abschluss des Hauptvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Maklercourtage bei "Hinzumiete"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis nur bei Abschlussbereitschaft des Vertragspartners! (IMR 2008, 428)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1281
  • NZM 2008, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07
    Dazu gehört in der Regel, dass der Vertragspartner auch tatsächlich bereit ist, über das Objekt den in Rede stehenden Vertrag zu schließen (vgl. Senatsurteil BGHZ 141, 40, 46).
  • BGH, 23.11.2006 - III ZR 52/06

    Kausalität der Maklerleistung bei vorherigem Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus BGH, 15.05.2008 - III ZR 256/07
    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg (Senatsurteil vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403 Rn. 13).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 153/09

    Provisionsanspruch des Wohnungsmaklers: Anforderungen an eine Nachweistätigkeit;

    Unverzichtbare, aber auch ausreichende Voraussetzung für einen Nachweis ist dabei, dass der Makler dem Kunden einen möglichen Vertragspartner, der zum Vertragsschluss bereit ist, grundsätzlich mit vollständigem Namen und Anschrift, zur Kenntnis bringt und damit auf eine konkrete Vertragsgelegenheit hinweist (vgl. zu den Anforderungen an einen Nachweis z.B. die Senatsurteile BGHZ 141, 40, 46; vom 15. Mai 2008 - III ZR 256/07 - NJW-RR 2008, 1281, Rn. 11; vom 23. November 2006 - III ZR 52/06 - NJW-RR 2007, 402, 403, Rn. 13; vom 6. Juli 2006 - III ZR 379/04 - NJW 2006, 3062 f; Rn. 13; vom 28. September 1995 - III ZR 16/95 - NJW-RR 1996, 113, 114; Schwerdtner/Hamm, Maklerrecht, 5. Aufl. 2008, Rn. 235 f; MünchKommBGB/Roth, 5. Aufl. 2009, § 652, Rn. 96; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653, Rn. 35; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl. 2010, § 652, Rn. 25, 26).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 679/13

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages

    Der Nachweis einer Gelegenheit erfordert zudem, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte im Nachweiszeitpunkt vertragsbereit ist (BGHZ 141, 40, 46; BGH NJW-RR 1992, 687 ; BGH NJW 2005, 753 ; BGH NJW-RR 2008, 1281 ; OLG Naumburg, a.a.O.).

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten relevanten Maklerleistung (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1281 , Rd. 11 bei [...]) war der benannte Vertragspartner selbst nach dem eigenen Vortrag der Klägerin, wie oben ausgeführt, in mehrfacher Hinsicht auf Jahre hinaus nicht in der Lage, einen Hauptvertrag mit der Beklagten abzuschließen.

    Hierzu gehört auch, dass der eigene Vertragspartner des Maklers mit der Nennung des Dritten in konkrete Verhandlungen über den Hauptvertrag treten kann (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1281 [Rd. 11 bei [...]]).

  • AG München, 21.10.2009 - 233 C 17880/09

    Zu früh...

    Der Nachweis einer Gelegenheit setzt aber voraus, dass der nachgewiesene Abschlussberechtigte im Nachweiszeitpunkt zum Abschluss des beabsichtigten Vertrages im Grundsatz bereit (BGH, NJW-RR 08, 1281) und in der Lage ist, sowie zu Verhandlungen zur Verfügung steht.
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