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   OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - I-3 Wx 256/13   

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https://dejure.org/2014,17238
OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - I-3 Wx 256/13 (https://dejure.org/2014,17238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2014 - I-3 Wx 256/13 (https://dejure.org/2014,17238)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - I-3 Wx 256/13 (https://dejure.org/2014,17238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 2069, 2084, 2093, 2094 Abs. 1
    Auslegung eines Testaments bezüglich der Folgen bei Ableben der eingesetzten Miterben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter Miterben

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ein Erbe fällt weg - Was passiert mit dem frei gewordenen Erbteil?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Testamentsauslegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1287
  • FGPrax 2014, 263
  • FamRZ 2015, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - 3 Wx 256/13
    Das ergibt sich schon daraus, dass der Erblasser seine beiden Geschwister nicht gleichmäßig bedacht, sondern nur seine Schwester, nicht aber seinen Bruder eingesetzt und aus der Linie seines Bruders nicht einmal dessen beiden Kinder, sondern nur die Beteiligte zu 3) als sein Patenkind ausgewählt hat (vgl. insoweit MüKo/Leipold, a.a.O., § 2069, 34; OLG München, FamRZ 2011, 1692).
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG München, FamRZ 2016, 2154; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).

    Eine ergänzende Auslegung gemäß dem Rechtsgedanken des § 2069 BGB erfordert vielmehr zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch außerhalb des Testaments liegenden Umständen ergibt, dass die Zuwendung der Bedachten als Erste ihres Stammes und nicht nur ihr persönlich gegolten hat (vgl. BGH NJW 1973, 240/242; BayObLGZ NJOZ 2005, 1070/1073 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).

    Dieses enge Verhältnis begründet jedoch nicht die Annahme, dass die Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung die Mutter der Beteiligten zu 4 und 5 (lediglich) als Repräsentantin ihres "Stammes" angesehen hat und ihre Willensrichtung primär darauf gerichtet war, deren "Stamm" im Wege der Erbfolge zu bedenken (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2017 - 3 Wx 295/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments hinsichtlich des einer vorverstorbenen Erbin

    Eine ergänzende Auslegung im vorstehend behandelten Sinne erfordert zusätzlich, dass sich aus sonstigen letztwilligen Bestimmungen oder auch aus außerhalb des Testaments liegenden Umständen - für den Zeitpunkt der Testamentserrichtung - ergibt, dass die Zuwendung dem Bedachten als Erstem seines Stammes und nicht nur ihm persönlich gegolten hat (zu allem Vorstehenden: OLG München ZErb 2017, 199 f; NJW-RR 2017, 907 ff; FamRZ 2016, 2154 ff; FamRZ 2014, 514 f; Senat, NJW-RR 2014, 1287 f; MK-Leipold, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2069 Rdnr. 38 f m.w.Nachw.).
  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

    In diesen Fällen erfordert die Annahme einer Ersatzberufung der Abkömmlinge des Zuwendungsempfängers eine zusätzliche Begründung auf der Grundlage des durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Erblasserwillens (allg. Meinung vgl. nur OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 1287/1288).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2022 - 3 W 121/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages; Begriff der

    Bei einer nur in der Seitenlinie verwandten Person oder anderen nahen Verwandten fehlt es an dieser Erfahrungsgrundlage, so dass eine analoge Anwendung grundsätzlich ausscheidet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.6.2014 - I-3 Wx 256/13; BeckOK BGB/Litzenburger, § 2069 Rn. 6; Staudinger/Otte, § 2069 Rn. 30).
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