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Rechtsprechung
   KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2773
KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85 (https://dejure.org/1986,2773)
KG, Entscheidung vom 30.04.1986 - 24 W 1906/85 (https://dejure.org/1986,2773)
KG, Entscheidung vom 30. April 1986 - 24 W 1906/85 (https://dejure.org/1986,2773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1274
  • MDR 1986, 761
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • KG, 08.01.1986 - 24 W 3636/85

    Stimmernechtshäufung in der Person eines Wohnungseigentümers; Parteistellung …

    Auszug aus KG, 30.04.1986 - 24 W 1906/85
    Dabei weist der Senat bereits jetzt darauf hin, daß die vom Amtsgericht Charlottenburg in dem Verfahren 70 II ( WEG ) 98/84 im Beschluß vom 7. Dezember 1985 vertretene Auffassung, daß dem Antragsgegner als "Mehrheitseigentümer" bei der Abstimmung über die Jahresabrechnung entgegen der Regelung in der Teilungserklärung nicht für jede Wohneinheit eine Stimme, sondern insgesamt nur eine Stimme zur Verfügung gestanden habe, mit der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Stimmrechtsausübung durch einen Mehrheitseigentümer (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Januar 1986 - 24 W 3636/85 - = ZMR 1986, 174 = NDR 1986, 413) nicht vereinbar ist.
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07

    Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …

    2 Z 7/90">BayObLGZ 1990, 101, 102 f.; NJW-RR 1997, 1443, 1444; OLG Hamm ZMR 2000, 128, 129; ZMR 2003, 776, 777; aA: KG NJW-RR 1986, 1274; NJW-RR 2003, 589; OLG Jena WuM 2001, 504; Staudinger/Rapp, BGB [2005], § 8 WEG Rdn. 25; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO, § 10 WEG Rdn. 9; Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, S. 250).
  • KG, 15.04.1992 - 24 W 2066/91
    "Ein die Jahresabrechnung billigender Eigentümerbeschluß ist wegen absoluter Unzuständigkeit der Eigentümerversammlung jedenfalls insoweit nichtig, als die Jahresabrechnung offene Altschulden aus der Zeit vor Entstehung der Eigentümergemeinschaft und aus einer anderen Bewirtschaftungsperiode ausweist (Abgrenzung zu Senat, WuM 1986, 357).«.

    Diese ist erst ... mit der Eintragung des ersten Erwerbers im Wohnungsgrundbuch entstanden (vgl. Senat, WuM 1986, 357).

    Entscheidung des Senats ([in] WuM 1986, 357) entnehmen.

  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …

    Ob die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft erst entsteht, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt sind (so OLG Hamm DNotZ 1968, 489; KG NJW-RR 1986, 1274;… Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. Rn. 6 vor § 1 WE;… a.A. Weitnauer/Lüke 7. Aufl. § 10 Rn. 3; offengelassen in BayObLGZ 1990, 101, 102 f.; 1991, 150, 152), kann auch diesmal offen bleiben; denn diese Voraussetzung ist jedenfalls inzwischen erfüllt.
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Entscheidungen des KG NJW-RR 86, 1274, des BayObLG …
  • BayObLG, 11.04.1991 - AR 2 Z 110/90

    Beurteilung eines Zuständigkeitsstreits zwischen Prozessgericht und …

    Ob darüber hinaus die Wohnungsgrundbücher angelegt sein müssen oder dies wenigstens beim Grundbuchamt unter Vorlage des Vertrags gemäß § 3 WEG beantragt sein muß (vgl. KG NJW-RR 1986, 1274;… OLG Hamm DNotZ 1968, 489, aber auch Weitnauer WEG 7. Aufl. Anh. zu § 10 Rn. 3), kann offen bleiben.
  • KG, 17.01.2001 - 24 W 2065/00
    Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass eine Bindungswirkung der schriftlichen Erklärung nicht über die Rechtsfigur der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft angenommen werden kann, da eine werdende Gemeinschaft bei der Begründung von Wohnungseigentum durch einen Teilungsvertrag nach § 3 Abs. 1 WEG vor der Anlegung der Wohnungsgrundbücher nicht zur Entstehung gelangt (BayObLG in NJW-RR 1992, 597, 598; KG in NJW-RR 1986, 1274).
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 122/91

    Abgrenzung von gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum

    ob die Wohnungsgrundbücher bereits angelegt sein müssen (vgl. BayObLG WuM 1990, 371; KG NJW-RR 1986, 1274;… Weitnauer WEG 7. Aufl. Anhang zu § 10 Rn. 3), und ob diese Mindestvoraussetzungen hier zum Zeitpunkt der Abänderungen der Teilungserklärung vorgelegen hatten.
  • KG, 16.09.1988 - 24 W 3200/88

    Abgeleitetes Stimmrecht einer werdenden Wohnungseigentümerin bei …

    Denn wie der Senat in seinem Beschluß vom 30. April 1986 - 24 W 1906/85 (NJW-RR 1986, 1274) ausgeführt hat, kann vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher zwischen den bisherigen Grundstückseigentümern oder zwischen Wohnungseigentumsanwärtern eine nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu behandelnde faktische Eigentümergemeinschaft nicht bestehen.
  • OLG Hamm, 25.02.1992 - 15 W 486/90

    Anspruch des Verwalters gegen die Eigentümergemeinschaft auf Ausgleich des …

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  • KG, 02.03.1987 - 24 W 4028/86

    Feststellung der Beendigung einer Bestellung zur Verwalterin; Verhältnis von …

    Abgesehen davon, daß die Regelung in § 27 Nr. 2 der Teilungserklärung trotz der etwas mißverständlichen Formulierung ersichtlich auf die Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft abstellt, hat der Senat in Übereinstimmung mit der von anderen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung bereits ausgeführt, daß vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher - im vorliegenden Falle am 9. Oktober 1981 angelegt - zwischen den bisherigen Grundstückseigentümern oder zwischen Wohnungseigentumsanwärtern eine nach dem Wohnungseigentumsanwärtern eine nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu behandelnde "faktische" Eigentümergemeinschaft nicht bestehen kann (vgl. Senat, Beschluß vom 30. April 1986 - 24 W 1906/85 -, NJW-RR 1986, 1274 = MDR 1986, 761 = ZMR 1986, 295 = WuM 1986, 357 mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 06.06.1991 - AR 2 Z 44/91

    Streitigkeiten zwischen Bauträger und den Wohnungseigentümern einer werdenden …

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