Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mängelbeseitigung - Verjährungsfrist - Fristverlängerung - Mängelrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2
Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei vertraglicher Vereinbarung einer längeren Verjährungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung bei VOB-Vertrag; Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsunterbrechung nach VOB/B: Wirkungen? (IBR 1990, 500)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1240
- MDR 1991, 141
- VersR 1991, 442
- WM 1990, 2005
- BB 1990, 1934
- BauR 1990, 723
- ZfBR 1990, 274
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1977 - VII ZR 134/76
Unterbrechung der Gewährleistungsfrist
Auszug aus BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89
Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge unterbrochen worden ist (i. A. an Senat NJW 78, 537).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung die Verjährung zu verlängern, unabhängig davon, ob die Verjährung nach der ersten Mängelrüge durch ein Anerkenntnis unterbrochen worden ist (zuletzt NJW 1978, 537, 538 m.w.N.).
- BGH, 23.02.1989 - VII ZR 89/87
Inhaltskontrolle von Vertragsbedingungen eines Bauträgers mit seinen …
Auszug aus BGH, 05.07.1990 - VII ZR 164/89
Unter dieser Voraussetzung ist die Vereinbarung der fünfjährigen Verjährung wirksam; nach der Rechtsprechung des Senats kann auch in einem VOB-Vertrag eine von der Regelfrist abweichende längere Verjährungsfrist von fünf Jahren durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden (zuletzt BGHZ 107, 75, 82 ff m.w.N.).
- OLG Naumburg, 05.08.2016 - 7 U 17/16
VOB-Vertrag: Darlegung und Umfang des Baumangels
Weitere schriftliche Mängelrügen haben danach keine verjährungsunterbrechende Bedeutung (vgl. BGH BauR 1990, 723;… Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., Kap. 6, Rdn. 117). - OLG Karlsruhe, 24.01.2012 - 8 U 172/10
Anforderungen an ein Mängelbeseitigungsverlangen i.S. von § 13 Nr. 5 Abs. 1 …
Läuft die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten fünfjährigen Verjährungsfrist ab, so wird die Verjährungsfrist durch eine nochmalige schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht weiter verlängert (BGH, Urteil vom 05.07.1990 - VII ZR 164/89 -, NJW-RR 1990, 1240; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003 - 17 U 234/02 -, NJW-RR 2004, 745 ). - OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02
VOB-Vertrag: Stillschweigender Verzicht auf förmliche Abnahme; Verlängerung der …
Dies gilt auch dann, wenn die durch eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung gem. § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B in Lauf gesetzte Verjährungsfrist vor der vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist abläuft (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1240).
- OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 30/07
Bauvertrag: Einbeziehung der VOB/B bei Vereinbarung einer abweichenden …
Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Verlängerung der Verjährungsfrist auf fünf Jahre entsprechend der damals geltenden Verjährungsfrist aus § 638 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. auch bei isolierter Vereinbarung von § 13 VOB/B zulässig; der abweichenden Auffassung des OLG München ist der BGH nicht gefolgt (BGH BauR 1990, 723; BauR 1989, 322; BauR 1987, 84;… s.a. Werner/Pastor aaO Rn 2388 f). - OLG Hamm, 14.03.1995 - 28 U 104/94
Anwaltshaftung: Pflichten eines Rechtsanwalts bei Übernahme einer Rechtssache mit …
Bei der Beurteilung der Frage, wie der Vorprozess verlaufen wäre, wenn der, Beklagte die Klage fristgerecht erhoben hätte, kommt es nicht darauf an, wie das konkret mit der Entscheidung befasste Gericht entschieden hätte, sondern darauf, wie nach Auffassung des Senats bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage richtigerweise hätte entschieden werden müssen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1240, 1241). - OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen
(1) Es erscheint zwar zweifelhaft, ob die Mängelrügen vom 6.02.2001 (Bl. 42 d.A.) und 5.03.2001 (Bl. 43 d.A.) auf die Verjährung Einfluss hatten, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe nur BGH NJW-RR 1990, 1240), der auch der Senat folgt, hat der Auftraggeber nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen. - LG Ulm, 05.09.2003 - 4 O 79/00
Schadensersatzanspruch wegen einer mangelhaften Holzbalkendecke aufgrund von …
Zwar tritt die verjährungsverlängernde Wirkung nur ein, soweit der einzelne Baumangel nach Art und Umfang genau bezeichnet ist (BGH NJW-RR 1990, 1240 [BGH 05.07.1990 - VII ZR 164/89] ).
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