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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6850
OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90 (https://dejure.org/1992,6850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.1992 - 6 U 209/90 (https://dejure.org/1992,6850)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 1992 - 6 U 209/90 (https://dejure.org/1992,6850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Unzulässige Schulferienklausel etc.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1207
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90
    Es ist anerkannt, daß Preisnebenabreden, die zu zusätzlichen Belastungen des Kunden führen, für den Kunden durchschaubar sein müssen, um dem Transparenzgebot gerecht zu werden (BGH. NJW 1990, 2383; NJW 1989, 1889; Köndgen NJW 1989, 943, 950).
  • BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84

    Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90
    Das für schuldrechtliche gegenseitige Verträge wesentliche Prinzip der Äquivälenz von Leistung und Gegenleistung (BGHZ 96, 103, 109 m.w.N.) gehört zu den wesentlichen Grundgedanken auch der gesetzlichen Regelung des Dienstvertragsrechts (…Münch.Komm./Schaub, BGB, 2.Aufl., Rdnr. 1 zu § 614; Entscheidung des erkennenden Senats NJW-RR 1989, 633).
  • LG Hannover, 09.03.1988 - 3 S 335/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90
    Das für schuldrechtliche gegenseitige Verträge wesentliche Prinzip der Äquivälenz von Leistung und Gegenleistung (BGHZ 96, 103, 109 m.w.N.) gehört zu den wesentlichen Grundgedanken auch der gesetzlichen Regelung des Dienstvertragsrechts (…Münch.Komm./Schaub, BGB, 2.Aufl., Rdnr. 1 zu § 614; Entscheidung des erkennenden Senats NJW-RR 1989, 633).
  • OLG Stuttgart, 22.04.1988 - 2 U 219/87

    Ausschluss des Leistungsverweigerungsrechts durch Allgemeine …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90
    Eine sachliche Rechtfertigung dieses Ungleichgewichts von Leistung und Gegenleistung bei einer privaten Musikschule sieht der Senat nicht (vgl. auch zum ähnlich gelagerten Fall eines Sportstudios Entscheidung des Senats NJW-RR 1989) 633; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082; LG Köln, NJW-RR 1988, 1084).
  • LG Köln, 16.12.1987 - 26 O 103/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.1992 - 6 U 209/90
    Eine sachliche Rechtfertigung dieses Ungleichgewichts von Leistung und Gegenleistung bei einer privaten Musikschule sieht der Senat nicht (vgl. auch zum ähnlich gelagerten Fall eines Sportstudios Entscheidung des Senats NJW-RR 1989) 633; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082; LG Köln, NJW-RR 1988, 1084).
  • KG, 20.03.2009 - 9 W 49/09

    Unterrichtsvertrag: (Un-)Wirksamkeit von die Kündigungsmöglichkeit, eine …

    Zwar wird in derartigen Vergütungsregelungen bei Unterrichtsverträgen teilweise ein Verstoß gegen § 307 Abs. 1 u. 2 BGB gesehen, weil je nach Laufzeit des Vertrages der Preis für eine Unterrichtsstunde wesentliche Unterschiede aufweisen könne und außerdem durch die Verschleierung des wahren Preises gegen das Transparenzgebot verstoßen werde (OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1207;… Wolf/Lindacher/Pfeifer/Dammann, a. a. O., Klausel U 4).
  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 276/93

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses oderVerwirkung der Klagebefugnis bei …

    Nicht eindeutig sind dagegen die Entscheidungen des OLG Frankfurt/Main (NJW-RR 1992, 1207, 1208) [OLG Frankfurt am Main 12.03.1992 - 6 U 209/90] , LG Hamburg (WuM 1990, 115, 116) [LG Hamburg 14.07.1989 - 74 O 139/89] und AG Freiburg (WuM 1987, 50), da nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht festgestellt werden kann, ob sich diese Entscheidungen auch auf das Einzugsermächtigungsverfahren beziehen oder sich lediglich mit dem Abbuchungsverfahren befassen.
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