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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 24 W 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11238
OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 24 W 18/96 (https://dejure.org/1996,11238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.1996 - 24 W 18/96 (https://dejure.org/1996,11238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 (https://dejure.org/1996,11238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1213
  • MDR 1997, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 62/02

    Parteiidentität - vollmachtsloser Prozeßvertreter

    Fehlt es dagegen an einer Partei, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen und über die Kosten des Rechtsstreits - diese sind nicht identisch mit den von § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO erfaßten Kosten, die dem Gegner durch die Zulassung entstanden sind - ist nach dem Verursacherprinzip zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 - MDR 1997, 303 mit i. c. ablehnender Anm. Zimmermann/Damrau).

    Vielmehr hätte in diesem - von § 89 ZPO nicht erfaßten - Fall die Frage der Verursachung geklärt werden müssen (vgl. OLG Frankfurt 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 - MDR 1997, 303 m. zahlr. wN).

  • KG, 02.04.2009 - 4 U 184/07

    Berufung: Zulässigkeit der Berufung einer partei- bzw. prozessunfähigen Partei

    Diese waren dem Kläger zu 2. zur Gänze aufzuerlegen, da seine eigene Berufung als unzulässig verworfen worden ist und da er nach dem Veranlasserprinzip die Kosten der unzulässigen Berufung der Klägerin zu 1. zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 -, Leitsatz zu Ziffer 2.).
  • FG Münster, 11.05.2011 - 9 V 3872/10

    Prozessvollmacht erlischt mit Auflösung der antragstellenden Gesellschaft in der …

    Allerdings gilt dieser dann nicht als Veranlasser, wenn er gutgläubig im Besitz einer tatsächlich erteilten Vollmacht ist (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1601, unter II.5., unter Hinweis auf BGH-Beschluss vom 4.3.1993 V ZB 5/93, NJW 1993, 1865 zu einem geschäftsunfähigen Kläger; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.5.1996 24 W 18/96, NJW-RR 1996, 1213 zu einer tatsächlich nicht existenten ausländischen Gesellschaft).
  • FG Münster, 26.07.2011 - 9 K 3871/10

    Handlungsfähigkeit einer aufgelösten Limited

    Allerdings gilt dieser dann nicht als Veranlasser, wenn er gutgläubig im Besitz einer tatsächlich erteilten Vollmacht ist (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 1601, unter II.5., unter Hinweis auf BGH-Beschluss vom 4.3.1993 V ZB 5/93, NJW 1993, 1865 zu einem geschäftsunfähigen Kläger; siehe auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.5.1996 24 W 18/96, NJW-RR 1996, 1213 zu einer tatsächlich nicht existenten ausländischen Gesellschaft).
  • LG Aachen, 25.07.2008 - 43 O 13/08

    Zulässigkeit der Durchführung einer Hauptversammlung einer AG zum Ausschluss von …

    Die Gründe dafür sind dieselben wie im Fall einer Klage, die für eine existierende Partei ohne deren Vollmacht erhoben wird (OLG Frankfurt in MDR 1997, S. 303;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 2): Auch hier fallen die Kosten dem jeweiligen Veranlasser zur Last (…vgl. BGH in MDR 1993, S. 1249).
  • OLG Celle, 11.09.2024 - 3 U 73/24

    Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Parteibezeichnung!

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei Nichtexistenz der klagenden Partei derjenige die Prozesskosten zu tragen, der das Bestehen und die Existenz der Partei behauptet hat und in deren Namen aufgetreten ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 1999 - II ZR 383/96; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 24 W 18/96;… Althammer in Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, Vor § 50, Rn.12).
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