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Rechtsprechung
   LG Gießen, 17.04.1996 - 1 S 529/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15823
LG Gießen, 17.04.1996 - 1 S 529/95 (https://dejure.org/1996,15823)
LG Gießen, Entscheidung vom 17.04.1996 - 1 S 529/95 (https://dejure.org/1996,15823)
LG Gießen, Entscheidung vom 17. April 1996 - 1 S 529/95 (https://dejure.org/1996,15823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 289, 564; AGBG §§ 4, 5
    Befristung; Mietverhältnis; Ordentliche Kündigung; Kaution; Anlage; Zinsen; Verzugszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1293
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Wiesbaden, 01.12.2003 - 7 O 165/03
    Eine Befristung einerseits und eine Bestimmung betreffend eine ordentliche Kündigung andererseits stellen angesichts des § 542 Abs. 2 BGB n. F. insgesamt eine unklare Vertragsbestimmung dar, die in kundenfreundlicher Auslegung dazu führt, dass der Mieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt ist (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1996, 1293; LG Frankfurt/M., WuM 1999, 114; OLG Frankfurt/M., WuM 1999, 117; LG Kassel, NZM 2000, 378;… Basedow, in: MüKo, 4. Aufl., § 5 AGBG Rn. 24).

    Allein der Umstand, dass ein befristeter Vertrag geschlossen wird, schließt es nämlich nicht schlechthin und völlig aus, dass es im Einzelfall im Interesse der Mietvertragspartner liegt oder liegen kann, sich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung für die geplante Laufzeit des befristeten Mietvertrages zu erhalten (vgl. LG Gießen, NJW-RR 1996, 1293).

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