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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11198
OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11198)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.1997 - 7 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11198)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 7 W 18/97 (https://dejure.org/1997,11198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Einlegung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil; Abgrenzung des ersten von einem zweiten Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1286
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Diese angesichts von Fällen eines irrig als "zweites" bezeichneten technisch "weiteren" (ersten) Versäumnisurteils entwickelte Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.12.1996 (NJW 1997, 1448) nun ausdrücklich auch auf den umgekehrten Fall erstreckt, daß nämlich - wie hier - ein "weiteres" (erstes) Versäumnisurteil erlassen wurde, obwohl richtigerweise ein "zweites" Versäumnisurteil hätte ergehen müssen.

    Denn bei Einhaltung des korrekten Verfahrens hätte ihr - anders als bei der Sachlage, die der bereits zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1997, 1448) zugrunde lag - nur die Möglichkeit einer auf die Frage der Säumnis beschränkten Berufung nach § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO offengestanden; diese hätte nicht zu einer insgesamt erneuten Sachprüfung geführt, da die Beklagte im Einspruchstermin tatsächlich säumig gewesen ist.

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    "Verfügt" im Sinne des § 694 ZPO ist zwar nicht verfahrenstechnisch, sondern tatsächlich zu verstehen, das heißt die entsprechende rechtliche Verfügung des Rechtspflegers muß zusätzlich auch noch in den Geschäftsgang abgegeben worden sein (vgl. BGHZ 85, 364 [BGH 24.11.1982 - VIII ZR 286/81]).
  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Dagegen darf er durch den Grundsatz der Meistbegünstigung nicht den Vorteil einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstige prozessuale Vorteile erhalten (vgl. BGHZ 40, 265 (267) [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62]; 46, 112 (113) [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; NJW-RR 1990, 1483; 1993, 956 (957); Stein/Jonas/Grunsky, 21 Aufl., Einl. III zu § 511 ZPO, Rn 49 und 63; Baumbach/Lauterbach/Albers, Grundz.
  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Dagegen darf er durch den Grundsatz der Meistbegünstigung nicht den Vorteil einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstige prozessuale Vorteile erhalten (vgl. BGHZ 40, 265 (267) [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62]; 46, 112 (113) [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; NJW-RR 1990, 1483; 1993, 956 (957); Stein/Jonas/Grunsky, 21 Aufl., Einl. III zu § 511 ZPO, Rn 49 und 63; Baumbach/Lauterbach/Albers, Grundz.
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Dagegen darf er durch den Grundsatz der Meistbegünstigung nicht den Vorteil einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges oder sonstige prozessuale Vorteile erhalten (vgl. BGHZ 40, 265 (267) [BGH 18.11.1963 - VII ZR 182/62]; 46, 112 (113) [BGH 17.10.1966 - II ZR 230/64]; NJW-RR 1990, 1483; 1993, 956 (957); Stein/Jonas/Grunsky, 21 Aufl., Einl. III zu § 511 ZPO, Rn 49 und 63; Baumbach/Lauterbach/Albers, Grundz.
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 268/82

    Anspruch auf rückständigen Mietzins und Nebenkosten - Anfechtung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Sie kann dementsprechend den Rechtsbehelf wählen, der entweder nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft oder bei der in der richtigen Form getroffenen Entscheidung zulässig gewesen wäre (vgl. z.B. BGH VersR 1984, 287/288).
  • BGH, 25.11.1977 - I ARZ 584/77
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Abgesehen davon, daß der Prozeßvertreter der Beklagte ausweislich seines Schriftsatzes vom 30.10.1996 (Bl. 93 d.A.) rechtzeitig von dem Termin am 20.11.1996 Kenntnis erlangt hatte und damit ein eventueller Ladungsmangel bereits nach § 187 ZPO geheilt erscheint (vgl. BGH NJW 1978, 427), ist die Beklagte entgegen ihrem Vorbringen aber auch tatsächlich in einer dem Gesetz entsprechenden Weise geladen worden.
  • OLG Köln, 06.06.1990 - 24 U 24/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Die Annahme, ein besonderes Geschäftslokal sei nicht vorhanden, war berechtigt, da die Zustellung dort wiederholt vergeblich versucht worden war (vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1994, 616 [OLG Karlsruhe 17.03.1994 - 4 U 305/93]; OLG Köln MDR 1990, 1021 [OLG Köln 06.06.1990 - 24 U 24/90]; OLG Koblenz RIW/AWD 1988, 739/740).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1994 - 4 U 305/93

    Ersatzzustellung bei einer GmbH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.1997 - 7 W 18/97
    Die Annahme, ein besonderes Geschäftslokal sei nicht vorhanden, war berechtigt, da die Zustellung dort wiederholt vergeblich versucht worden war (vgl. auch OLG Karlsruhe MDR 1994, 616 [OLG Karlsruhe 17.03.1994 - 4 U 305/93]; OLG Köln MDR 1990, 1021 [OLG Köln 06.06.1990 - 24 U 24/90]; OLG Koblenz RIW/AWD 1988, 739/740).
  • KG, 07.08.2015 - 8 U 244/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz: Berufung gegen ein fälschlich als Versäumnisurteil …

    Rn. 11 Allerdings soll dieser Meistbegünstigungsgrundsatz die beschwerte Partei lediglich vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen, ihr aber keine prozessualen Vorteile verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2008 - XII ZB 125/06 - MDR 2009, 1000, zitiert nach juris Tz. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.6.1997 - 7 W 18/97 - NJW-RR 1998, 1286, zitiert nach juris Tz. 13 mit weiteren Nachweisen) und keine Vermehrung der Anfechtungsmöglichkeiten gegen eine der Form nach unkorrekte Entscheidung bewirken (OLG Brandenburg, Beschluss vom 1.2.1996 - 5 U 118/95 - MDR 1996, 635;… Althammer in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Auflage, vor § 511 Rn. 43).
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