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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7410
OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97 (https://dejure.org/1998,7410)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.03.1998 - 4 U 4197/97 (https://dejure.org/1998,7410)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. März 1998 - 4 U 4197/97 (https://dejure.org/1998,7410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1896 1902
    Rechtsnatur der Krankenhausbehandlung eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Behandlung eines psychisch kranken Strafgefangenen im Landeskrankenhaus

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 3 O 240/97
  • OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1237
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 311/82

    Psychiatrische Behandlung - Krankenunterlagen - Recht auf Einsicht - Ausschluß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97
    Diese Auffassung ist inzwischen aufgegeben worden, die höchstrichterliche Rechtsprechung ging vor dem Zeitraum der Gültigkeit des Betreuungsgesetzes für den Fall der Unterbringung eines volljährigen, geistig Kranken durch seinen Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes von der zivilrechtlichen Natur der Rechtsbeziehungen aus und beschränkte den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechtes auf den Fall der Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (BGH VersR 84, 1171; BGH NJW 85, 677).

    Soweit ein Behandlungsvertrag zu Gunsten des Beklagten (§ 328 BGB ) geschlossen worden sein sollte (vgl. BGH VersR 84, 1171), entstünde daraus keine unmittelbare Verpflichtung des Beklagten selbst.

    Der Streitfall unterscheidet sich aber ganz wesentlich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des BGH (VersR 84, 1171; NJW 85, 677) und denen zugrundelagen, die Gegenstand der Erörterungen von Fischer/Mann (NJW 92, 1340) waren.

  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 172/82

    Rechtsnatur der Aufsichtspflicht über einen Patienten in einer psychiatrischen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97
    Diese Auffassung ist inzwischen aufgegeben worden, die höchstrichterliche Rechtsprechung ging vor dem Zeitraum der Gültigkeit des Betreuungsgesetzes für den Fall der Unterbringung eines volljährigen, geistig Kranken durch seinen Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes von der zivilrechtlichen Natur der Rechtsbeziehungen aus und beschränkte den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechtes auf den Fall der Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder (BGH VersR 84, 1171; BGH NJW 85, 677).

    Der Streitfall unterscheidet sich aber ganz wesentlich von den Sachverhalten, die den Entscheidungen des BGH (VersR 84, 1171; NJW 85, 677) und denen zugrundelagen, die Gegenstand der Erörterungen von Fischer/Mann (NJW 92, 1340) waren.

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts in NJW 91, Seite 2373 besagt für die Haftung des Beklagten als Patient nichts, denn danach haftet derjenige aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem die Übernahme der Behandlung oblegen hätte.
  • BGH, 24.09.1962 - III ZR 201/61

    Psychiatrisches Landeskrankenhaus (Baden)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.03.1998 - 4 U 4197/97
    Allerdings hat die Rechtsprechung früher die Meinung vertreten, daß auch bei einem freiwilligen stationären Aufenthalt in einem psychiatrischen Landeskrankenhaus die Beziehungen zwischen diesem und dem Patienten öffentlich-rechtlicher Natur sind (BGHZ 38, 49).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2008 - 12 U 90/08

    Maklerprovision: Stillschweigender Vertragsschluss bei Mitteilung der Adresse …

    Der Interessent darf nämlich, soweit ihm Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat, deshalb mit der angetragenen Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Anbieter erbringen will und von diesem eine Provision erhält (BGH MDR 2007, 512; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1237; OLG Hamburg, MDR 1997, 819).
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