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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.08.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 76/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4227
BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 76/98 (https://dejure.org/1998,4227)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.1998 - 1Z AR 76/98 (https://dejure.org/1998,4227)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 1998 - 1Z AR 76/98 (https://dejure.org/1998,4227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Bestimmung des mit einer Sache zu befassenden Eingangsgerichts im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1296
  • MDR 1999, 115
  • BayObLGZ 1998 Nr. 53
  • BayObLGZ 1998, 209
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.11.1987 - AR 1 Z 84/87

    Gesuch zur Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Nr. 3 ZPO

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1998 - 1Z AR 76/98
    Dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren gemäß §§ 36, 37 ZPO liegen Zweckmäßigkeitserwägungen und damit der Gedanke der Prozeßwirtschaftlichkeit zugrunde (vgl. BayObLGZ 1987, 389/390, Wieczorek/ Hausmann ZPO 3. Aufl. § 36 Rn. 1 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 1Z AR 17/02

    Örtliche Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen Prozessbevollmächtigten und …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts berufen (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO; BayObLG NJW-RR 1999, 1296 m. w. N.).
  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des …

    Mit dieser Rechtsauffassung würde das Oberlandesgericht Celle jedenfalls von derjenigen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Hamburg und des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen, nach der, wenn noch kein Rechtsstreit anhängig ist, das "im Rechtszuge zunächst höhere Gericht" nur eines derjenigen Gerichte sein kann, bei denen die Antragsgegner ihre allgemeinen Gerichtsstände haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.10.2005, OLGR 2006, 357 f.; OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2006, OLGR 2006, 567, 568; BayObLG, Beschl. v. 08.09.1998, MDR 1999, 115).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 1 AR 4/07

    Gerichtsstandsbestimmungsantrag: Zuständigkeit des Gerichts bei Streitgenossen; …

    Vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage ist dasjenige übergeordnete Gericht im Sinne von § 36 Abs. 2 ZPO "zuerst mit der Sache befasst" und zuständig, das zuerst um die Gerichtsstandsbestimmung angegangen wird, sofern zumindest einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses Gerichts hat (s. BayObLGZ 1998, S. 209, 210 f. = NJW-RR 1999, S. 1296;… OLG Karlsruhe, NJW 1998, S. 3359 f. = MDR 1998, S. 1305;… OLG Koblenz, MDR 1998, S. 1305 f.;… OLG Frankfurt am Main, OLGR 1998, S. 265, 266;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 4;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 10;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 36 Rdnr. 6 b;… Musielak/ Heinrich, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 36 Rdnr. 9).

    Unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit (…s. BGHZ 90, S. 155, 157;… s. auch BGH NJW 1993, S. 2752, 2753;… BayObLGZ 1993, S. 170, 172 f.; BayObLGZ 1998, S. 209, 210 f.;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 Rdnr. 18;… Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 36 Rdnr. 18) ist das Landgericht P... als gemeinsam zuständiges Gericht zu bestimmen.

  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 144/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Kosten eines …

    Zwar kann ein Kläger im Fall des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vor Klageerhebung bei einem Gericht, das (nur) für einen Streitgenossen zuständig ist, nach seiner Wahl bei einem Oberlandesgericht, in dessen Bezirk einer der Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, eine Gerichtsstandsbestimmung beantragen (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1296), so dass die hier vom Kläger gewählte Verfahrensweise nicht unvermeidlich war.
  • BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98

    Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach …

    Das Bayerische oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über das Gesuch um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , § 37 ZPO ) berufen (§ 36 Abs. 2 ZPO , § 9 EGZPO ), da die Beklagten ihren Wohnsitz jeweils in verschiedenen deutschen Ländern haben und ein bayerisches Gericht zuerst mit der Sache befaßt wurde (BayObLGZ 1998, 209/210 und 191).
  • OLG Celle, 16.05.2001 - 4 AR 33/01

    Gerichtsstand für Klagen von BGB-Gesellschaftern gegeneinander bei fehlendem Sitz …

    Ist - wie hier - noch kein Gericht mit der Sache befasst, so ist das Oberlandesgericht zuständig, das zuerst um die Bestimmung des zuständigen Gerichts angegangen wird (BayObLG NJW-RR 1999, 1296; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 3359).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2002 - 1 AR 58/02

    Voraussetzungen einer Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug …

    Unter dem maßgeblichen Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit (…s. BGHZ 90, S. 155, 157;… s. auch BGH NJW 1993, S. 2752, 2753;… BayObLGZ 1993, S. 170, 172 f.; BayObLGZ 1998, S. 209, 210 f.;… Zöller/Vollkommer, aaO., § 36 Rdn. 18;… Thomas/Putzo, aaO., § 36 Rdn. 18) ist das Landgericht Potsdam als das gemeinsam zuständige Gericht zu bestimmen.
  • OLG Hamm, 13.07.2004 - 1 Sbd 37/04

    Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO

    Nur dann ist Voraussetzung für die Anrufung eines vom Antragsteller auszuwählenden OLG, dass zumindest einer der künftigen Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand im Bezirk dieses OLG hat, um so eine willkürliche Anrufung eines in keinerlei räumlicher Beziehung zu einem Anknüpfungspunkt der künftigen Klage stehenden OLG zu verhindern (…vgl. Zöller, a.a.O., Rn. 4 zu § 36 ZPO; Kemper in NJWE 1998, 3552; OLG Karlsruhe in OLGR 1999, 380; wohl auch BayObLG in NJW-RR 1999, 1296; OLG Koblenz in MDR 1998, 1305).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 1Z AR 90/03

    Verweisung im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Dem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren liegen Zweckmäßigkeitserwägungen und damit der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit zugrunde (vgl. BGHZ 90, 155/157; BayObLGZ 1993, 170/177; 1998, 209/211;… Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 18).
  • BayObLG, 17.02.2000 - 4Z AR 71/99

    Örtliche Zuständigkeit für eine Rückzahlungsklage gegen den Darlehensnehmer und …

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung über den Bestimmungsantrag gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO berufen (§ 36 Abs. 2 ZPO , § 9 EGZPO ), weil die Antragsgegner ihre Wohnsitze in verschiedenen Bundesländern haben und das Bayerische Oberste Landesgericht durch den vorliegenden Antrag zuerst mit der Sache befaßt wurde (BayObLGZ 1998, 209).
  • KG, 17.04.2015 - 18 AR 17/15

    Streitgenossenschaft auch bei Ungleichheit der geltend gemachten Ansprüche?

  • OLG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 AR 21/05

    Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei mehreren Beklagten

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14106
OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97 (https://dejure.org/1998,14106)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.1998 - 2 W 33/97 (https://dejure.org/1998,14106)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 1998 - 2 W 33/97 (https://dejure.org/1998,14106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfebeschluss; Hinreichende Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage; Unterbrechung der Verjährung durch die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs; Anforderungen an einen ordnungsgemäß begründeten und vollständigen Antrag auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1296
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97
    Die Einreichung eines Prozeßkostenhilfegesuchs innerhalb der noch nicht beendeten Verjährungsfrist hemmt den Ablauf der Verjährung gem. § 203 BGB nur, wenn ein ordnungsgemäß und begründetes und vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch eingereicht wurde (BGH in VersR 1989, S. 642).

    Gem. § 117 Abs. 2 ZPO sind dies die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege (BGH NJW 1989, S. 3149).

    Sowohl für die Verjährungsunterbrechung nach § 270 Abs. 3 ZPO als auch für die Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB ist es nämlich Voraussetzung, daß die Klägerin rechtzeitig, d.h. vor Eintritt der Verjährung, ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch einreicht (BGH NJW 1989, S. 3149, BGHZ 70, S. 235).

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97
    Dem Eintritt der Verjährung steht nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof dem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens des § 234 Abs. 1 ZPO eine zweiwöchige Frist zur Vorbereitung der Klage zugebilligt hat (BGHZ 70, S. 235, 240 [BGH 19.01.1978 - II ZR 124/76] ;… NJW 1991, S. 1745, 1746) [BGH 21.03.1991 - III ZR 94/89] und die Klägerin daher die Verjährung gem. den §§ 270 Abs. 3 ZPO , 209 Abs. 1 BGB hätte unterbrechen können.

    Sowohl für die Verjährungsunterbrechung nach § 270 Abs. 3 ZPO als auch für die Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB ist es nämlich Voraussetzung, daß die Klägerin rechtzeitig, d.h. vor Eintritt der Verjährung, ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Prozeßkostenhilfegesuch einreicht (BGH NJW 1989, S. 3149, BGHZ 70, S. 235).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 94/89

    Formularmäßiger Ausschlußfrist in Teilnahmebedingungen für Rennquintett; …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.08.1998 - 2 W 33/97
    Dem Eintritt der Verjährung steht nicht entgegen, daß der Bundesgerichtshof dem Kläger, dessen Armenrechtsgesuch abgelehnt worden war, in Anwendung des Rechtsgedankens des § 234 Abs. 1 ZPO eine zweiwöchige Frist zur Vorbereitung der Klage zugebilligt hat (…BGHZ 70, S. 235, 240 [BGH 19.01.1978 - II ZR 124/76] ; NJW 1991, S. 1745, 1746) [BGH 21.03.1991 - III ZR 94/89] und die Klägerin daher die Verjährung gem. den §§ 270 Abs. 3 ZPO , 209 Abs. 1 BGB hätte unterbrechen können.
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