Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 392; VOB/B § 6 Nr. 6 § 8 Nr. 2, 3 § 16
Aufrechnung gegen Werklohnforderung mit Schadenersatzansprüchen bei Arbeitseinstellung des insolventen Bauunternehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konkurs des Bauunternehmers: Kann gegen Werklohnforderung aufgerechnet werden? (IBR 1999, 417)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 17.09.1998 - 12 O 12/97
- OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 231
- BauR 1999, 1334 (Ls.)
- BauR 2000, 932 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Nach der herrschenden Meinung geht nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Anspruch auf Abschlagszahlungen unter (BGH, NJW 1991, 565 f.; NJW-RR 1987, 724 = BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840 f.; Senat, NJW-RR 1992, 1373 = OLGR Düsseldorf 1992, 353;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1228 m.w.N.).Mit der Arbeitseinstellung ist der Zweck der Abschlagszahlungen (Ausgleich für die Vorleistungspflicht des Unternehmers durch Finanzierung der erbrachten Teilleistungen, s. BGH, NJW 1985, 1840 ) entfallen.
Der Schlußzahlungsanspruch ist vielmehr mit dem Anspruch auf Abschlagszahlung identisch, es handelt sich im Prozeß um denselben Streitgegenstand (BGH, NJW 1985, 1840, 1841).
- BGH, 22.11.1979 - VII ZR 322/78
Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Für den Erwerb des Anspruchs im Sinne von § 392 BGB genügt es, daß dieser zum maßgeblichen Zeitpunkt nach seinem Rechtsgrund entstanden war (BGH, NJW 1980, 584, 585).Da für die Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs die Berechenbarkeit des Anspruchs genügt (BGH, NJW 1980, 584, 585), war dieser sogleich mit der Arbeitseinstellung fällig und somit jedenfalls nicht später als der (noch abzurechnende) Schlußzahlungsanspruch.
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Nach der herrschenden Meinung geht nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Anspruch auf Abschlagszahlungen unter (BGH, NJW 1991, 565 f.; NJW-RR 1987, 724 = BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840 f.; Senat, NJW-RR 1992, 1373 = OLGR Düsseldorf 1992, 353;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1228 m.w.N.). - BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89
Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Nach der herrschenden Meinung geht nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Anspruch auf Abschlagszahlungen unter (BGH, NJW 1991, 565 f.; NJW-RR 1987, 724 = BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840 f.; Senat, NJW-RR 1992, 1373 = OLGR Düsseldorf 1992, 353;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1228 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 05.06.1992 - 22 U 235/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98
Nach der herrschenden Meinung geht nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses der Anspruch auf Abschlagszahlungen unter (BGH, NJW 1991, 565 f.; NJW-RR 1987, 724 = BauR 1987, 453; NJW 1985, 1840 f.; Senat, NJW-RR 1992, 1373 = OLGR Düsseldorf 1992, 353;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1228 m.w.N.).
- BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß; …
In diesen Fällen behält der Auftragnehmer grundsätzlich den etwaigen Anspruch auf Abschlagszahlung, den er jedenfalls für den Fall geltend machen darf, daß er eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 15. Juni 2000 - VII ZR 30/99, WM 2000, 1909, 1910 = NJW 2000, 2818, 2819; einschränkend OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 231). - OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10
Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem …
Dasselbe gilt, wenn das Vertragsverhältnis infolge einer Kündigung beendet ist oder der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht oder endgültig eingestellt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.05.2009, 22 U 226/98, Rn. 32; OLG Nürnberg…, Urteil vom 8.06.2000, 13 U 77/00, Rn. 36) oder aus sonstigen Gründen Schlussrechnungsreife eingetreten ist. - OLG Köln, 05.02.2013 - 24 U 75/12
Ansprüche nach vorzeitiger Kündigung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem …
Auch in diesem Fall wird die Leistung des Unternehmers "schlussrechnungsfähig" und muss insgesamt abgerechnet werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. Mai 1999 - 22 U 226/98, NJW-RR 2000, 231-232, juris: Tz. 32).
- OLG Düsseldorf, 16.07.2004 - 23 U 38/04
Zur (einseitigen) Vertragsänderung für die Leistung von Abschlagszahlungen und …
Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nämlich nicht mehr (s. das bereits vom Landgericht zitierte Urteil des Senats vom 20.8.2001 - 23 U 6/01, veröffentlicht in NJW-RR 2002, 163 = BauR 2002, 117 = OLGR Düsseldorf 2002, 26; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 231, jeweils m. w. Nachw.). - OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
Zur fehlenden Schlussrechnung (Hausbauvertrag) des Auftragnehmers bei erlangter …
Der fast vollständige Fertigstellungsgrad führt im Übrigen auch deshalb zur Schlussrechnungsreife, weil den Umständen nach nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Unternehmer die geringfügigen Restarbeiten noch ausführt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 231 f). - LG Potsdam, 18.07.2002 - 7 S 113/02
Unzulässige Aufrechnung gegen eine Werklohnforderung des Schuldners mit einem …
Die Entscheidung OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, S. 231 f, steht dieser Wertung nicht entgegen. - LG Karlsruhe, 03.03.2008 - 7 O 112/07
Eigentumsverlust am Baugrundstück: Unmöglichkeit der Werkleistung
Für die Frage, ob Leistungen erbracht werden, kommt es nach der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, Seite 231) auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an.
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