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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 30.08.1999 | OLG Düsseldorf, 16.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6465
OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99 (https://dejure.org/1999,6465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 WF 143/99 (https://dejure.org/1999,6465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 1999 - 1 WF 143/99 (https://dejure.org/1999,6465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 362
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • AG Kenzingen, 29.07.1994 - C 396/93

    Erinnerungsverfahren; Kostenentscheidung; Kostenfestsetzung durch Rechtspfleger; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
    Die Gegenmeinung wird vertreten vom Oberlandesgericht Koblenz (Juristisches Büro 1984, Seite 446) und vom Amtsgericht Kenzingen (FamRZ 1995 Seite 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe, FamRZ 1995 Seite 1167).

    Die Gegenmeinung wird vertreten vom Oberlandesgericht Koblenz (Juristisches Büro 1984, Seite 446) und vom Amtsgericht Kenzingen (FamRZ 1995 Seite 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe, FamRZ 1995 Seite 1167).

  • OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Kindern des Unterhaltsschuldners aus …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.1999 - 1 WF 143/99
    Ausweislich des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 05.11.1998 - 1 UF 155/98 - hat der Beklagte zu 2. nicht 1/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers aus der 2. Instanz zu tragen, sondern 1/12.2/3 dieser Kosten hat er selbst, 1/4 dieser Kosten hat die Beklagte zu 1. zu tragen.
  • OLG Celle, 23.12.2008 - 2 W 277/08

    Kostenentscheidung bei Abhilfe durch den Rechtspfleger

    Zwar kommt ein Absehen von einer Kostenentscheidung nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt darüber hinaus auch dann in Betracht, wenn ausschließlich ein Rechenfehler des Gerichts vorliegt, nicht aber die Berechtigung einer Erstattungsposition im Streit steht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 362).
  • LG Frankfurt/Main, 11.01.2021 - 14 O 145/20

    Abhilfebeschluss muss Kostenentscheidung beinhalten!

    b) Allerdings wird vertreten, eine Kostenentscheidung im Abhilfeverfahren habe zu unterbleiben, wenn der mit der sofortigen Beschwerde angegriffene Fehler in der Sphäre des Gerichts - etwa in einem Berechnungsfehler - liege, mithin von den Parteien nicht beeinflussbar sei, und sich die Gegenseite zur sofortigen Beschwerde nicht verhalte (OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 3.8. 1999 - 1 WF 143/99, NJW-RR 2000, 362;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 17. Aufl. 2020, ZPO § 104 Rn. 32;… ablehnend BeckOK ZPO/Jaspersen, 38. Ed. 1.9.2020, ZPO § 104 Rn. 80a).
  • OLG Bamberg, 02.10.2026 - 8 W 11/26

    Kostentragungspflicht des im Beschwerdeverfahren formal unterlegenen Gegners …

    Rn. 16 Entsprechendes gilt für die vom Oberlandesgericht Düsseldorf zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. (Beschluss vom 03.08.1999 - 1 WF 143/99, NJW-RR 2000, 362), in der angenommen wird, dass eine Kostenentscheidung bei einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht veranlasst sei, wenn das Gericht eine Kostengrundentscheidung missverstanden und deswegen eine unrichtige Kostenausgleichung vorgenommen hat.
  • OLG Köln, 30.01.2002 - 4 WF 11/02

    Ermäßigung der dreifachen Gerichtsgebühr bei Anerkenntnis

    Ob letzteres auch bei einem bloßen Berechnungsfehler des Gerichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 362) oder bei einer Beschwerde des Erstattungsberechtigten, dem im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluß zu wenig zugesprochen wurde (…vgl. OLG Nürnberg aaO; LG Halle MDR 2000, 480;… Zöller/Herget aaO §§ 103, 104 Rdn. 21 Stichwort "Kostentragung"), zu gelten hat, kann vorliegend auf sich beruhen, weil einer dieser Fälle hier nicht gegeben ist.
  • KG, 29.07.2003 - 1 W 291/03

    Wirkungslos gewordener Kostenfestsetzungsbeschluss: Rückfestsetzung gezahlter …

    Soweit die Ansicht vertreten wird, es fehle an einem Beschwerdegegner - wie ihn die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO voraussetze -, wenn die Gegenseite dem Festsetzungsantrag und der Beschwerde nicht entgegengetreten sei (OLG Koblenz JurBüro 84, 446; AG Kenzingen, FamRZ 95, 490 mit ablehnender Anmerkung Lappe S. 1167; LG Halle MDR 00, 480; siehe auch OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 00, 362), kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2000 - 1 WF 101/00
    Sofern es im Beschwerdeverfahren nicht nur um eine unrichtige Durchführung der Kostenausgleichung, sondern um die Frage der Berechtigung einer von einer Partei im Festsetzungsverfahren angemeldeten Kostenposition ging, ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann über die Kosten nach § 91 ZPO zu entscheiden, wenn die Partei, zu deren Nachteil die Entscheidung ergeht, im Beschwerdeverfahren nicht widerspricht (Beschluß vom 3.8.1999 - 1 WF 143/99, Anwaltsblatt 1999 Seite 413).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.08.1999 - 14 W 583/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6813
OLG Koblenz, 30.08.1999 - 14 W 583/99 (https://dejure.org/1999,6813)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.08.1999 - 14 W 583/99 (https://dejure.org/1999,6813)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. August 1999 - 14 W 583/99 (https://dejure.org/1999,6813)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RPflG § 11 II 3; ; ZPO § 99 I

  • rechtsportal.de

    RPflG § 11 Abs. 2 S. 3, ZPO § 99 Abs. 1
    Rechtsmittel gegen Rechtspflegerkostenentscheidung = Erinnerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung; Abhilfe; Beschwerde; Erinnerung; Kostenfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 362
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 W 96/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8865
OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 W 96/99 (https://dejure.org/1999,8865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.1999 - 10 W 96/99 (https://dejure.org/1999,8865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 1999 - 10 W 96/99 (https://dejure.org/1999,8865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 269; KV- GKG Nr. 1201, 1202
    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Klagerücknahme

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 32 O 160/97
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 10 W 96/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 362
  • MDR 1999, 1465
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.12.2015 - 8 O 5771/15

    Prämienrückstände aus einer Krankheitskostenversicherung

    Die mündliche Verhandlung vom 03.12.2015 war mit der Bestimmung eines Verkündungstermins geschlossen worden (§ 136 Abs. 4 ZPO; vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 362).
  • BVerwG, 22.01.2010 - 9 KSt 18.09

    Erinnerung; Kostenansatz; ermäßigte Verfahrensgebühr; Klagerücknahme; Schluss der …

    Damit gemeint ist aber lediglich der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, d.h. derjenigen, auf die die Endentscheidung ergeht (vgl. zu Nr. 1211 KV bzw. zu deren Vorgängerregelung OLG München, Beschluss vom 27. November 1996 - 11 W 2740/96 - MDR 1997, 402 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. September 1999 - 10 W 96/99 - MDR 1999, 1465 ;… Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, KV 1211 Rn. 5;… Oestreich/Winter/Hellstab, Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Loseblatt, Nr. 1211 Rn. 19).
  • OLG München, 05.04.2000 - 11 W 1073/00
    Deshalb kann der Senat für den hier gegebenen Fall, dass es sich um die letzte mündliche Verhandlung handelte, nicht dem OLG Düsseldorf (AGS 200, 57 = MDR 1999, 1465; a. M. OLG Frankfurt, MDR 1999, 1286) folgen, da schon eine Aufhebung des Verkündungstermins die Möglichkeit (wieder) eröffnet, die Klage mit gebührenermäßigender Wirkung zurückzunehmen.
  • OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 120/23

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei Beendigung des gesamten Verfahrens durch …

    Allenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Klagerücknahme nach Aktenlage bereits feststeht, dass ohne die Rücknahme eine weitere mündliche Verhandlung stattfinden muss, kann eine Klagerücknahme nach Schluss der mündlichen Verhandlung zu einer Ermäßigung der Gebühren führen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.1999 - 10 W 96/99, BeckRS 1999, 8498; OLG München MDR 1997, 402).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2007 - L 12 KR 3070/07 KO-A
    Daher wird auch in der kostenrechtlichen Literatur die Auffassung vertreten, dass bei den Kostenvorschriften des GKG das Gebührenprivileg bei einer Zurücknahme "vor Verhandlungsschluss" im Sinne des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung auszulegen ist (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, GKG, Rdnr. 5 zu KV 1211 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf, MDR 99, 1465).
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