Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 204/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 826
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 826
Haftung des Anlagevermittlers - GmbH-Geschäftsführer - Optionsgeschäfte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 826
Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers einer Optionsscheinvermittlungs-GmbH kraft fortdauernder beherrschender Stellung - rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Geschäftsführer-Haftung für Optionsscheinvermittlungs-GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Optionsgeschäfte; Aufklärung des Anlegers; Anlegerhaftung; Vermittlung ; Terminoptionsgeschäfte; Schadensersatz
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1207 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 204/99
Die vom Erstgericht angeführten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des BGH in Fällen gewerblicher Vermittlung von Terminoptionen (vgl. BGHZ 124, 151, 154 ff = NJW 1994, 512 f m. w. N.), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat.b) daß die Aussicht auf einen Gewinn darüber hinaus durch Aufschläge auf die Prämie, hohe Gebühren für die einzelnen Transaktionen (commissions) und das von der Geldanlage einbehaltene Disagio von 15% so stark herabgesetzt wird, daß ein Gewinn letztlich kaum erwartet werden kann (vgl. BGHZ 124, 151, 154/155 = NJW 1994, 512).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungs-GmbH deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Optionsgeschäfte ohne die gebotene Aufklärung des Anlegers abschließt, den Abschluß veranlaßt oder bewußt nicht verhindert (vgl. BGHZ 105, 108,109 f.; 124, 151, 162).
- BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87
Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 204/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungs-GmbH deshalb gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Optionsgeschäfte ohne die gebotene Aufklärung des Anlegers abschließt, den Abschluß veranlaßt oder bewußt nicht verhindert (vgl. BGHZ 105, 108,109 f.; 124, 151, 162). - BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93
Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - 22 U 204/99
Die gebotene Aufklärung kann deshalb grundsätzlich nur schriftlich erfolgen (vgl. BGH a. a. O., BGH WM 1994, 1746, 1747).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 3 U 31/12
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein als "Oldtimer mit Macken" angebotenes …
Ist aber die Prüfplakette wegen einer weniger schlechten Note als "verkehrsunsicher" zu verweigern, steht dies der Eigenschaft des Fahrzeugs als "fahrbereit" nicht entgegen, so auch bei der Benotung "erhebliche Mängel" (…OLG Düsseldorf, a.a.O.; LG Aachen, NJW-RR 2001, 1207, 1208;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Auflage 2012 Rdz. 2712).
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