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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5218
BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01 (https://dejure.org/2002,5218)
BayObLG, Entscheidung vom 26.04.2002 - 1Z BR 34/01 (https://dejure.org/2002,5218)
BayObLG, Entscheidung vom 26. April 2002 - 1Z BR 34/01 (https://dejure.org/2002,5218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 2087

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2087
    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Konkurrenz zwischen notariellem und eigenhändigem Testament - tatrichterlichen Wertung von Zeugenaussagen über Äußerungen des Erblassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis; Auslegung der letztwilligen Verfügung; Testamentsergänzung; Gesetzliche Auslegungsregel; Einzelner Vermögensgegenstand; Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kulmbach - VI 59/00
  • LG Bayreuth - 15 T 176/00
  • BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1302
  • FamRZ 2003, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199;… Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).

    Anders als Regelungen, in denen einer testamentarisch bedachten Person die Auflage gemacht wird, für die Bestattung zu sorgen (vgl. BayOLG FamRZ 1999, 1392/1394; 1986, 835/837), spricht eine Regelung, wonach einer bestimmten Person gerade nur die Kosten für die Beerdigung zur Verfügung stehen sollen, eher gegen die Erbeinsetzung dieser Person, wie das Landgericht mit seinem Hinweis auf die im vorliegenden Fall nicht einschlägige Entscheidung des Senats …

  • OLG Köln, 24.01.1992 - 2 Wx 38/91

    Wertverhältnis der zugewandten Einzelgegenstände zum Wert des Nachlasses als …

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199;… Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).

    Davon ist z.B. auszugehen, wenn ein zugewendetes Grundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Nachlasses darstellt (BayObLG FamRZ 1990, 1401; OLG Köln Rpfleger 1992, 199).

  • BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91

    Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen wurden, ob ein wesentlicher Umstand - z.B. ein Teil des Testamentswortlauts - übersehen wurde oder ob dem Testament ein Inhalt gegeben wurde, der dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist und auch nicht auf verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellungen anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen gestützt werden kann (BGHZ 121, 357/363; BayObLG NJWE-FER 2000, 33;… Münch-Komm/Leipold BGB 3. Aufl. § 2084 Rn. 84).
  • BayObLG, 09.12.1985 - BReg. 1 Z 90/85

    Auslegung eines Testamentszusatzes; Gesonderte Unterzeichnung nachträglicher …

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Anders als Regelungen, in denen einer testamentarisch bedachten Person die Auflage gemacht wird, für die Bestattung zu sorgen (vgl. BayOLG FamRZ 1999, 1392/1394; 1986, 835/837), spricht eine Regelung, wonach einer bestimmten Person gerade nur die Kosten für die Beerdigung zur Verfügung stehen sollen, eher gegen die Erbeinsetzung dieser Person, wie das Landgericht mit seinem Hinweis auf die im vorliegenden Fall nicht einschlägige Entscheidung des Senats …
  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung zu Erbeinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199;… Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 14.11.1994 - 1Z BR 160/93

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die (fehlende) Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (BayObLG FamRZ 1999, 1392/1393; 1995, 835; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; Rpfleger 1992, 199;… Staudinger/Otte § 2087 Rn. 9 f.).
  • BayObLG, 22.06.1990 - BReg. 1a Z 9/90

    Abgrenzung Vermächtnis Erbschaft; Testamentsauslegung bezüglich des Willens die …

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Davon ist z.B. auszugehen, wenn ein zugewendetes Grundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Nachlasses darstellt (BayObLG FamRZ 1990, 1401; OLG Köln Rpfleger 1992, 199).
  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89

    Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers …

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    Diese Auslegung des - nicht nach den Regeln der Grammatik gebildeten, daher auch nicht eindeutigen - Wortlauts ist jedenfalls möglich; zwingend muss sie nicht sein (BayObLG FamRZ 1990, 1156/1157).
  • BayObLG, 16.11.1993 - 1Z BR 73/93

    Adoption; Adoptionsgesetz; Annahme; Volljähriger; Abkömmling; Annehmender; …

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2002 - 1Z BR 34/01
    d) Bei der Ermittlung des sachlichen Inhalts des eigenhändigen Testaments vom 20.2.1999 ist das Landgericht zutreffend vom Text der auszulegenden Verfügung ausgegangen, hat aber neben deren Wortlaut auch außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände berücksichtigt, insbesondere das vorausgegangene notarielle Testament sowie Äußerungen der Erblasserin über den Inhalt ihrer Verfügung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 853/854; Kipp/Coing Erbrecht 14. Bearb. § 21.IV.1 und 2).
  • KG, 22.06.2020 - 19 W 91/19

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung einer mit Nachlassangelegenheiten betrauten …

    Rn. 13 Mit einer solchen Anordnung ist eine Einsetzung als Erbin nicht verbunden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. April 2002 - 1Z BR 34/01 -, NJW-RR 2002, 1302;… Krafka in: Kroiß/Ann/Mayer, BGB, 5. Aufl. 2018, § 2087 RdNr. 11).
  • OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13

    Irrtum über das maßgebliche Erbstatut; "Handeln unter falschem Recht"

    Unabhängig davon, dass bei Verwertung von mündlichen Äußerungen des Erblassers über den Inhalt seines Testaments Vorsicht geboten ist, weil vielfach schon ihr genauer Wortlaut nicht mehr rekonstruierbar ist, die subjektive Wahrhaftigkeit oder auch die Erinnerung an den genauen Inhalt des Testaments fehlen kann und außerdem die Möglichkeit von Sinnesänderungen des Erblassers und der Verfolgung eigennütziger Interessen durch Dritte besteht (vgl. hierzu etwa BayObLG NJW-RR 2002, 1302, 1303;… MünchKomm/Leipold, BGB, 6. Aufl. 2013, § 2084 Rdnr. 31), ergäbe sich aus einer den schriftsätzlichen Darlegungen entsprechenden Aussage der Zeugin lediglich der bereits erwiesene und von keinem Beteiligten angezweifelte Umstand, dass die Beteiligte zu 3. nur "ihren Pflichtteil" erhalten sollte.
  • OLG Köln, 19.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Auslegung einer letztwilligen Verfügung; …

    Der Vorschrift kann also insgesamt entnommen werden, dass es auf die Bezeichnung als Erbe nicht entscheidend ankommt, vielmehr auf den sachlichen Inhalt der letztwilligen Verfügung (vgl. Senat, FamRZ 1991, 1481 [1482]; Senat, Rpfleger 1992, 199; BayObLG, NJW-RR 2002, 1302; BayObLG, FamRZ 1999, 1392 [1393]; BayObLG, FamRZ 1995, 835), hier mithin der beiden Verfügungen aus dem Jahre 1951 und 1961.
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