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Rechtsprechung
   BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2574
BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98 (https://dejure.org/2001,2574)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2001 - XII ZR 199/98 (https://dejure.org/2001,2574)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - XII ZR 199/98 (https://dejure.org/2001,2574)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 283
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98
    Eine Erledigungserklärung der Klägerin ist grundsätzlich auch dann zu beachten, wenn sie erst im Revisionsverfahren abgegeben wird (BGHZ 106, 359, 368).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98
    Geht der Kläger von der positiven Feststellungsklage zu einer deckungsgleichen Leistungsklage über, ohne die Feststellungsklage weiterzuverfolgen, handelt es sich um eine ohne weiteres zulässige Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO (st.Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91 - NJW 1992, 2296 m.N.).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf …

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98
    Jedenfalls ist das Feststellungsinteresse in der zweiten Instanz entfallen, als die Klägerin neben der weiterverfolgten Feststellungsklage Leistungsklage erhoben hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - IX ZR 234/88 - MDR 1990, 540 = BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 15).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 16.05.2001 - XII ZR 199/98
    Ist das nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen (BGHZ 91, 126, 127).
  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Verkehrsunfallbedingter Schadensersatz bei Verletzung des Sicherungseigentums an …

    Selbst für den Fall, dass sich dies nicht bereits durch Auslegung ihres Hilfswiderklagebegehrens ergeben haben sollte, wäre eine diesbezügliche Modifikation des Antrags, die keine Klageänderung darstellt (§ 264 Nr. 2 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2001 - XII ZR 199/98, juris Rn. 6), auch im Revisionsverfahren noch zulässig, weil es zur Entscheidung über den Freistellungsantrag vorliegend keiner weiteren Feststellungen bedarf, insbesondere nicht zur Höhe der Forderung auf Ersatz der Wertminderung, von der freigestellt werden soll (…vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 2020 - VI ZR 573/20, juris Rn. 7 mwN; BGH…, Urteil vom 7. Juni 2021 - I ZR 198/98, juris Rn. 16).
  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Insbesondere bestehen keine Bedenken gegen den Übergang von der ursprünglichen Feststellungsklage zur Klage auf Teilleistung, denn diese Klageänderung ist mit der Rechtsprechung des BGH als ein erlaubter Fall im Sinne von § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2001 - XII ZR 199/98, jedenfalls aber sachdienlich im Sinne von § 263 ZPO.
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf …

    Rn. 50 Bei der Umstellung eines unzulässigen Feststellungsantrags auf eine deckungsgleiche Leistungsklage handelt es sich um eine Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO (Zahlung anstatt Feststellung; vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2001 - XII ZR 199/98, juris, Leitsatz 1).
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