Rechtsprechung
| BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 1748 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1748 Abs. 4
Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer Adoption - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einwilligung; Leiblicher Vater; Adoption; Ersetzung durch Gerichtsentscheidung; Umstände des Einzelfalls
Verfahrensgang
- AG Hof - XVI 24/99
- LG Hof - 2 T 129/00
- BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 433
- FamRZ 2002, 486
- BayObLGZ 2001, 333
- BayObLGZ 2002, 333
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
Auszug aus BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 903).Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m. w. N.).
Der Hinweis des Rechtsbeschwerdeführers, dass nach der Rechtsprechung ein Nachteil auch dann vorliegen könne, wenn das Kind ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müsste (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686 m. w. N.), trifft nicht den vorliegenden Fall.
Eine durch die Adoption bewirkte Vollintegration schafft in der Regel günstige Voraussetzungen für die gedeihliche Entwicklung des Kindes (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00
Begriff des Nachteils
Auszug aus BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Demgegenüber nimmt das OLG Karlsruhe (FamRZ 2001, 573) einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne von § 1748 Abs. 4 BGB bereits dann an, wenn das Unterbleiben der Adoption für das Kind nachteilig ist und wenn die Abwägung der Interessen des Kindes mit denen des Vaters zu dem Ergebnis führt, dass das Interesse des Kindes an der Adoption überwiegt. - BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86
Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption
Auszug aus BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m. w. N.). - OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
Auszug aus BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01
Der Hinweis des Rechtsbeschwerdeführers, dass nach der Rechtsprechung ein Nachteil auch dann vorliegen könne, wenn das Kind ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müsste (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686 m. w. N.), trifft nicht den vorliegenden Fall.
- OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des …
Insoweit kann auf die zum Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils in § 1748 Abs. 1 BGB entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden ( Anschluss BayObLG FamRZ 2002, 486 = NJW-RR 2002, 433; Abweichung zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 573).Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Absatz 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Absatz 1 (BayObLGR 2004, 212; NJW-RR 2002, 433).
Vielmehr darf die Einwilligung erst dann ersetzt werden, wenn ansonsten ein gegenüber den zu schützenden Interessen des Vaters besonders großer Nachteil für das Kindeswohl eintreten würde (BayObLG FamRZ 2002, 486 = NJW-RR 2002, 433).
- OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der …
Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar, wie auch die Gesetzesmaterialien belegen, die Ersetzung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333, 336 f. m.w.N.; BayObLGR 2004, 212-213).Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).
Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 09.11.2001 (BayObLGZ 2001, 333 ff), auf welche sich der angefochtene Beschluss des Landgerichts bezieht.
- BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04
Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater …
Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Abs. 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Abs. 1 (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336).Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen - die Ersetzung der Einwilligung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336 f. m.w.N.).
- BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03
Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in …
Ein Fehlverhalten des Vaters (Pflichtverletzung oder Gleichgültigkeit) ist - im Unterschied zur Regelung in § 1748 Abs. 1 BGB - nicht Voraussetzung für die Ersetzung; Abs. 4 verdrängt in seinem Anwendungsbereich den Abs. 1 (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336;… FamRefK/Maurer § 1748 Rn. 2).Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar, wie auch die Gesetzesmaterialien belegen, die Ersetzung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333/336 f. m.w.N.).
- LG Kiel, 22.08.2012 - 2 O 252/09
Testamentsvollstreckung: Anforderungen an ein Nachlassverzeichnis
Ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände im Sinne des § 2215 Abs. 1 BGB hat jeden Nachlassgegenstand (auch Kleidungsstücke, Wäsche, Hausrat, Möbel, persönliche Dinge etc.) einzeln aufzuführen (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 8.6.2001 und 9.11.2001, Aktenzeichen 1Z BR 8/01 und 1Z BR 18/01).
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