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Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 10.08.2000

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2925
BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00 (https://dejure.org/2001,2925)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - VII ZR 296/00 (https://dejure.org/2001,2925)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - VII ZR 296/00 (https://dejure.org/2001,2925)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Judicialis

    BGB § 134

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Vertrages auf Grund des einseitigen Verstoßes eines Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • ra.de
  • archive.org

    Wirksamkeit des Werkvertrags und des Vergütungs-Anspruchs bei einem einseitigen Verstoß des Handwerkers gegen das Schwarzarbeits-Gesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134
    Wirksamkeit eines auf Schwarzarbeit gerichteten Vertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit bei Schwarzarbeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schwarzarbeit des Werkunternehmers: Nichtigkeit des Werkvertrags? (IBR 2000, 595)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 557
  • NZBau 2002, 149
  • BauR 2001, 632
  • ZfBR 2001, 269
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
    Allein der Umstand, daß er für das ausgeübte Gewerk nicht in die Handwerksrolle eingetragen war, führt ebenfalls nicht zur Nichtigkeit des Vertrages (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - VII ZR 43/83 = ZfBR 1984, 31).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
    Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 388/83

    Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht zur Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 134 BGB (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - VII ZR 388/83 = BauR 1985, 197 = ZfBR 1985, 116).
  • LG Mainz, 26.02.1997 - 9 O 214/96

    Werklohnanspruch bei Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
    Dem entgegenstehende Entscheidungen der Landgerichte (LG Bonn, NJW-RR 1991, 180; LG Mainz NJW-RR 1998, 48) sind mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.
  • LG Bonn, 24.10.1990 - 15 O 121/90

    Kein Wertersatz beim Besteller nicht bekannt. Schwarzarbeit

    Auszug aus BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00
    Dem entgegenstehende Entscheidungen der Landgerichte (LG Bonn, NJW-RR 1991, 180; LG Mainz NJW-RR 1998, 48) sind mit dieser Rechtsprechung nicht vereinbar.
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Rn. 16 Ebenso wurden Fälle beurteilt, in denen der Auftraggeber zwar nicht selbst verbotswidrig handelte, aber den Gesetzesverstoß des Vertragspartners kannte und diesen bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzte (BGH…, Urteil vom 19. Januar 1984 - VII ZR 121/83, aaO, S. 375; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1984 - VII ZR 388/83, BauR 1985, 197, 198; Beschluss vom 25. Januar 2001 - VII ZR 296/00, BauR 2001, 632 = NZBau 2002, 149).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 29 U 115/22

    Keine Kenntnis des Vertragspartners von Verstoß gegen Schwarzarbeitergesetz

    Diese ganz herrschende Auffassung zur Rechtslage nach der Reform des SchwarzArbG durch die Gesetze zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz a.F., wonach ein einseitiger Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß § 134 BGB führt und daher mithin der Werkvertrag mit einem nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Unternehmer wirksam ist (BGH, Beschl. v. 25.1.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557; BGH, Urteil vom 22.09.1983 - VII ZR 43/83, NJW 1984, 230, 231).

    Mit der Reform des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit 2004 hat es also die vermeintliche Änderung der gesetzgeberischen Zielsetzung, die in der Entscheidung des 4. Senats des OLG Frankfurt am Main vom 24.5.2017 - 4 U 269/15 zur Rechtfertigung der Abweichung von den Judikaten des Bundesgerichtshofs vom 25.1.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557 und vom 22.09.1983 - VII ZR 43/83, NJW 1984, 230 anführt, gar nicht gegeben.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2016 - 23 U 110/15

    Rechtsfolgen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern durch einen Bauunternehmer …

    Dem entspricht es, dass der Bundesgerichtshof allein wegen der fehlenden Eintragung in die Handwerksrolle eine Nichtigkeit gemäß § 134 BGB verneint hat (…Urt. v. 22.09.1983 - VII ZR 43/83, NJW 1984, 230; Beschl. v. 25.01.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557).

    Rn. 8 Im Falle eines einseitigen Verstoßes gegen die Bestimmungen des SchwarzArbG, von denen der Vertragspartner keine Kenntnis hat, der Vertrag nicht gemäß § 134 BGB nichtig (…BGH, Urt. v. 2.12.1984 - VII ZR 388/83, NJW 1985, 2403; Beschl. v. 25.01.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557).

    Der in der Literatur (vgl. Canaris, Anmerkung zu BGH, NJW 1985, 2403;… Sack/Seibl, a. a. O., § 134 Rz. 279) und Rechtsprechung (LG Bonn, Beschl. v. 24.10.1990 - 15 O 121/90; NJW-RR 1991, 180) vertretenen Ansicht, in Fällen eines einseitigen Verstoßes sei von einer halbseitigen Teilnichtigkeit auszugehen, so dass der Unternehmer keinen Werklohn, wohl aber der Besteller Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche geltend machen könne, ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt (BGH, Beschl. v. 25.01.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557).

  • OLG Zweibrücken, 31.07.2015 - 2 U 10/15

    Schwarzarbeit wegen Nichteintragung in die Handwerksrolle; Nichtigkeit des …

    (vgl. BGHZ 88, S. 240 ff, BGHZ 89, S. 369 ff. und BGH NJW-RR 2002, S. 557).

    Insbesondere tritt bei einen einseitigen Verstoß keine Teilnichtigkeit bezogen auf den Werklohnanspruch des Unternehmers ein (vgl. OLG Nürnberg BauR 2000, S. 1494 ff. und Nichtannahmebeschluss des BGH vom 25. Januar 2001, Az. VII ZR 296/00 = NJW-RR 2002, S. 557).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02

    Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft

    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dann anzunehmen, wenn beide Vertragsparteien gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen haben (vgl. BGH NJW-RR 2002, 557 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.11.2003, -22 U 62/03-; Senat in NJW-RR 1998, 1710, NJW-RR 1993, 884).
  • OLG Köln, 25.11.2016 - 6 U 92/16

    Abgrenzung zwischen Schuldanerkenntnis und Anerkenntnisvertrag

    Solange der Beklagte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Erbringung der Leistungen von der Schwarzarbeit keine Kenntnis hatte, führt dies dazu, dass nur ein Fall des einseitigen Verstoßes vorliegt, der keine Nichtigkeit nach § 134 BGB zur Folge hat (vgl. BGH, Urt. V. 2.12.1984 - VII ZR 388/83, NJW 1985, 2403; Beschluss v. 25.1.2001 - VII ZR 296/00, NJW-RR 2002, 557).
  • KG, 17.07.2006 - 24 U 374/02

    Bauvertrag: Nichtigkeit bei einseitigem Verstoß des Unternehmers gegen das …

    21 a) Gemäß § 134 BGB in Verbindung mit §§ 1, 2 SchwArbG sind Werkverträge nichtig, wenn entweder Auftraggeber und Auftragnehmer gegen das Schwarzarbeitsgesetz verstoßen haben oder ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers vorliegt, den der Auftraggeber kennt und bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (vgl. BGH NJW 1985, 2403; Z 111, 308; NJW-RR 2002, 557; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 884; Palandt/Heinrichs, BGB, 65.Aufl., § 134 Rdn.22 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines …

    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dann anzunehmen, wenn beide Vertragsparteien gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen haben (vgl. BGH NJW-RR 2002, 557 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.11.2003, -22 U 62/03-; Senat in NJW-RR 1998, 1710, NJW-RR 1993, 884).
  • OLG Celle, 08.02.2012 - 14 U 139/11

    Vertrauensschaden aus Anlass eines nicht erteilten Auftrages zur Installation …

    Rn. 24 Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss, der wegen des Abbruchs von Vertragsverhandlungen geltend gemacht wird, kommt erst in Betracht, wenn ein Verhandlungspartner bei der Gegenseite zurechenbar das aus deren Sicht berechtigte Vertrauen erweckt hat, der Vertrag werde mit Sicherheit zustande kommen, dann aber die Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund abbricht (vgl. nur BGH, BauR 2001, 632 - juris-Rdnr. 11).
  • LG Bielefeld, 12.06.2013 - 5 O 214/12

    Darlegung und Nachweis der Erbringung der eigenen Leistungen eines …

    Anders ist es jedoch, wenn - wie hier - der Auftragnehmer oder Dienstverpflichtete den Gesetzesverstoß des Vertragspartners kennt und den Verstoß zum eigenen Vorteil ausnutzt oder der Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz im allseitigen Einvernehmen erfolgt (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 557; NJW 1985, 2403).
  • LG Köln, 17.12.2019 - 4 O 77/19
  • LG Bonn, 08.04.2004 - 13 O 202/02

    Keine Gewährleistung beim Schwarzarbeit-Bauvertrag!

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Rechtsprechung
   LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7265
LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00 (https://dejure.org/2000,7265)
LG Kleve, Entscheidung vom 10.08.2000 - 6 S 85/00 (https://dejure.org/2000,7265)
LG Kleve, Entscheidung vom 10. August 2000 - 6 S 85/00 (https://dejure.org/2000,7265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Hinweispflicht des Reisebüros auf Einreisebestimmungen

  • RA Kotz

    Reisebüros müssen Kunden nicht über Visum-Pflicht aufklären!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflicht des eine Pauschalreise vermittelnden Reisebüros; Folgen der mangelnden Aufklärung über die Einreisebestimmungen des Zielstaates - hier die Visumpflicht; Abgrenzung der Aufgabenbereiche des Reiseveranstalters und des die Reise vermittelnden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf Einreisebestimmungen

  • archive.is (Leitsatz)

    Reisevermittlung/Einreisebestimmungen/Informationspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Main, 10.12.1998 - 24 S 109/98

    Reisevertragsrecht; unterlassener Hinweis auf Visumspflicht

    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Bisher hat, soweit ersichtlich, ausschließlich das LG Frankfurt a.M. (NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55) entschieden, dass das Reisebüro nicht verpflichtet sei, von sich aus auf die Einreisebestimmungen für das Zielland hinzuweisen.

    Die Kammer schließt sich der vorstehend skizzierten Ansicht des LG Frankfurt a.M. (NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55) an.

    Auch wenn Reisebüros mit ihrer Sachkunde werben, nehmen sie damit lediglich das normale, ihren primären Aufgabenbereich betreffende Verhandlungsvertrauen und kein darüber hinaus gehendes, besonderes Vertrauen im Hinblick auf die Einreisebestimmungen des Ziellandes oder sonstige mit der Vertragsdurchführung in Zusammenhang stehende Umstände in Anspruch; allein die möglicherweise vorhandene Sachkunde reicht dazu jedenfalls nicht aus (LG Frankfurt a.M. NJW-RR 1999, 1145 = RRa 1999, 55).

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 375/83

    Reiseveranstalter - Auslandsreise - Einreisebestimmungen - Unterrichtung - …

    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Soweit sich der Kl. auf den BGH (BGH, NJW 1985, 1165 = LM § 651f BGB Nr. 8) bezieht, stammt die Entscheidung zum einen aus der Zeit vor dem In-Kraft-Treten der InfVO, zum anderen hat der BGH in dieser Entscheidung nur die Pflicht des Reiseveranstalters, über Einreisebestimmungen zu informieren, festgelegt.
  • OLG Schleswig, 13.08.1985 - 10 WF 88/85
    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Das LG Mönchengladbach (NJW-RR 1986, 561) hat die Haftung eines Reisebüros für eine falsch mitgeteilte Abreisezeit bejaht.
  • AG Berlin-Mitte, 23.02.1996 - 14 C 690/95

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund einer mangelhaften Reise; Begriff der Reise

    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Das AG Berlin-Mitte hält das Reisebüro nicht für verpflichtet, über Einreisebestimmungen in das außereuropäische Ausland aufzuklären, wenn der Reisende keine Pauschalreise, sondern eine oder mehrere Reiseleistungen bucht (NJW-RR 1996, 1400).
  • LG Frankfurt/Main, 12.06.1997 - 24 S 161/96
    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des LG Frankfurt a.M. (NJW-RR 1998, 196), die ebenfalls die Haftung des Reiseveranstalters (wegen einer falschen Auskunft durch das Reisebüro) betrifft.
  • AG Hannover, 21.10.1992 - 523 C 11235/92
    Auszug aus LG Kleve, 10.08.2000 - 6 S 85/00
    Die vom Kl. zitierte Entscheidung des AG Hannover (NJW-RR 1993, 381) ist für den vorliegenden Streitfall ebenfalls nicht einschlägig.
  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang …

    Das Berufungsgericht ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der Literatur davon ausgegangen, dass zwischen einem Reisebüro, das mehrere Reiseveranstalter vertritt, und einem Kunden, den es bei der Auswahl einer Pauschalreise berät, stillschweigend ein selbständiger Vertrag mit Haftungsfolgen zustandekommt, der zumeist als Reisevermittlungsvertrag bezeichnet wird (s. nur LG Frankfurt a.M. RRa 1999, 55; LG Kleve RRa 2000, 210; LG Frankfurt a.M. RRa 2002, 26; AG Kronach RRa 2002, 83; LG Baden-Baden RRa 2003, 82;… Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., § 84 Rdn. 49; Dewenter, Die rechtliche Stellung des Reisebüros, S. 42 f.;… Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rdn. 701;… MünchKomm/Tonner, BGB, 4. Aufl., § 651a Rdn. 44;… Neuner, ACP 1993, S. 1, 23;… Nies, Reisebüro, 2. Aufl., Rdn. 10;… Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., vor § 651 a Rdn. 4).
  • LG Baden-Baden, 07.03.2003 - 2 S 104/02

    Positive Vertragsverletzung eines Reisevermittlungsvertrages: Ablehnung von …

    Der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen einem Reisevermittler und einem Reisekunden begründet nämlich auch unter Berücksichtigung des Vertrauens des Reisenden in die Sachkunde des Reisebüros und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung keine Pflicht des Reisebüros, ungefragt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes aufzuklären (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.12.1998, NJW-RR 1999, 1145; LG Kleve, Urteil vom 10.08.2000, NJW-RR 2002, 557).
  • LG Bremen, 05.08.2004 - 2 S 122/04

    Umfang der sich aus einem Reisevermittlungsvertrag ergebenden Nebenpflichten …

    Während einige Gerichte eine Pflicht des Reisebüros, über die Notwendigkeit eines Reisepasses aufzuklären, ablehnen (LG Kleve NJW-RR 2002, 557 [LG Kleve 10.08.2000 - 6 S 85/00] ; LG Baden-Baden RRa 2003, 82 [LG Baden-Baden 07.03.2003 - 2 S 104/02] ), vertritt das Landgericht Frankfurt die Auffassung, dass die Erteilung eines entsprechenden Hinweises zu den vertraglichen Pflichten eines Reisebüros gehöre (NJW-RR 2001, 1423 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1999, 1145).
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