Rechtsprechung
| LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 59 EGRL 64/2007, § 675c BGB
Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten: Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers; Anscheinsbeweis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
EC-Karte im Handschuhfach grob fahrlässig
- rabüro.de (Pressemitteilung)
EC-Karte in unbeaufsichtigtem PKW zurückzulassen ist grob fahrlässig
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
EC-Karten nicht im Auto lassen!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ferner-alsdorf.de (Entscheidungsanmerkung)
EC-Karten nicht im Auto lassen!
- 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Bankenhaftung und Anscheinsbeweis bei EC-Karten-Verlust
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
- LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 352
- MDR 2010, 1206
- WM 2010, 2353
- AnwBl 2011, 11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03
Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Rn. 5 II. Der Beklagten steht aber gegen die Klägerin ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung zu, den sie in das Kontokorrent einstellen und mit dem sie das Girokonto der Klägerin belasten durfte (vgl. BGHZ 84, 371, 376; BGHZ 160, 308 Tz. 19).Danach spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der Karte notiert oder aber die PIN gemeinsam mit der Karte verwahrt hat, wenn zeitnah nach einem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung der Karte und der Eingabe der richtigen PIN an einem Geldautomaten einer Bank Bargeld abgehoben wird (BGHZ 160, 308 = NJW 2004, 3623 ff.).
Als eine solche andere Ursache kommt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von EC-Karten die Möglichkeit des Ausspähens der persönlichen Geheimzahl durch einen Dritten in Betracht, wenn die EC-Karte in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an einer Geldausgabeautomaten oder einem POS-Terminal entwendet worden ist (BGHZ 160, 308 = BGH NJW 2004, 3623 ff.).
- BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Spricht ein Anscheinsbeweis für einen bestimmten Ursachenverlauf, kann der Beweisgegner diesen entkräften, indem er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, welche die ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit einer anderen Ursache nahe legen (BGH NJW 1991, 230, 231 m. w. N.; BGH VersR 1995, 723, 724). - BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91
Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Zwar trifft es zu, dass ein Bankkunde, auf dessen Girokonto ohne seinen Auftrag oder sonstigen Rechtsgrund Belastungsbuchungen vorgenommen werden, nicht nur die Rückbuchung, sondern auch die unmittelbare Auszahlung des sich nach der Berichtigung ergebenden Guthabens von der Konto führenden Bank verlangen kann (BGHZ 121, 98, 106;… Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl, § 47 Rn. 28).
- BGH, 29.06.2006 - I ZR 176/03
Anforderungen an die Darlegung des qualifizierten Verschuldens des Frachtführers …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Hierfür reicht es bei einem entsprechenden ausdrücklichen Hinweis aus, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Einsicht bereit gehalten werden (BGH NJW-RR 2007, 32 ff. m. w. N.). - BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Von dieser Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis ist in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen (BVerfG, WM 2010, 208, 209 f.). - OLG Düsseldorf, 26.10.2007 - 16 U 160/04
Obliegenheiten des EC-Karteninhabers bei Benutzung und Verwahrung der …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Nach der ganz überwiegenden Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung begründet das Zurücklassen einer EC-Karte in einem unbeaufsichtigten Pkw den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; OLG Düsseldorf MDR 2008, 95; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264; AG Nürnberg WM 2002, 1060; AG Spandau WM 2001, 856; AG Hamburg, Urteil vom 29.06.2005, 7c C 156/04). - BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80
Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Rn. 5 II. Der Beklagten steht aber gegen die Klägerin ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung zu, den sie in das Kontokorrent einstellen und mit dem sie das Girokonto der Klägerin belasten durfte (vgl. BGHZ 84, 371, 376; BGHZ 160, 308 Tz. 19). - BGH, 17.01.1995 - X ZR 82/93
Anforderungen an die Entkräftung eines Anscheinsbeweises; Beweisbedürftigkeit …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Spricht ein Anscheinsbeweis für einen bestimmten Ursachenverlauf, kann der Beweisgegner diesen entkräften, indem er Tatsachen darlegt und gegebenenfalls beweist, welche die ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit einer anderen Ursache nahe legen (BGH NJW 1991, 230, 231 m. w. N.; BGH VersR 1995, 723, 724). - OLG Frankfurt, 07.12.2001 - 24 U 188/99
Girovertrag: Aufbewahrung der ec-Karte bei Camping-Urlaub im Wohnmobil in …
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Die Aufbewahrung einer Zahlungskarte im Pkw kann sich nur im Einzelfall nicht als grob fahrlässig darstellen, wenn keine sicherere Verhaltensalternative offen steht und es somit an der Vermeidbarkeit eingetretenen Erfolges fehlt (OLG Frankfurt WM 2002, 1055 [Strandbesuch]). - AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
Schadensersatz bei Diebstahl der EC-Karte aus Mietwagen in Spanien
Auszug aus LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25.11.2009 - 21 C 442/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen. - LG Hamburg, 23.11.2001 - 313 S 116/01
Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen der ec-Karte in Pkw
- OLG Frankfurt, 17.01.2003 - 10 U 30/02
Rechtsfolgen des Erwerbs von Reiseschecks; Abrechnung bei grob fahrlässig …
- AG Nürnberg, 30.01.2002 - 31 C 9097/01
Haftung bei Missbrauch der ec-Karte
- AG Berlin-Spandau, 15.11.2000 - 3b C 681/00
Grobfahrlässig ermöglichter Missbrauch der ec-Karte: Zurücklassen im Kfz
- AG Hamburg, 29.06.2005 - 7c C 156/04
- VerfG Brandenburg, 13.04.2012 - VfGBbg 43/11
Rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Sachvortrag
Ob dieser Wertung zu folgen sein wird (vgl. dazu LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352; OLG Frankfurt, Urteil v. 7. Dezember 2001 - 24 U 188/99 - NJW-RR 2002, 692), ist eine Frage des materiellen Rechts und einer Bewertung des Verfassungsgerichts entzogen. - LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16
Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Diebstahl aus unbeaufsichtigtem Fahrzeug
Die Aufbewahrung von Wertgegenständen in einem auf der Straße abgestellten und dann unbeaufsichtigt zurückgelassenen Fahrzeug begründet den Vorwurf des grob fahrlässigen Verhaltens (LG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2010 - 10 S 10/09 -, NJW-RR 2011, 352-355; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 555; LG Hamburg, NJW-RR 2002, 264). - LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 21 S 81/10
Der Inhaber einer gestohlenen EC-Karte hat bei unbefugter Geldabhebung mittels …
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