Rechtsprechung
| OLG Köln, 20.10.2010 - II-4 UF 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 225 Abs. 1; FamFG § 225 Abs. 3
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich wegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse
Verfahrensgang
- AG Brühl, 10.03.2010 - 32 F 269/08
- OLG Köln, 20.10.2010 - II-4 UF 79/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 366
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und …
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2010 - 4 UF 79/10
Eine durch den Versorgungsausgleich entstehende Bedürftigkeit des Verpflichteten kann bei der Billigkeitsabwägung nach § 27 VersAusglG allenfalls dann relevant werden, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits unter Berücksichtigung außerhalb der Ehezeit erworbener Anwartschaften oder seines sonstigen Vermögens über ausreichende Altersversorgung verfügt (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 14.07.2010 - 10 UF 71/10 - mit Zitierung von BGH FamRZ 2006, 769 m.w.N.).Für eine grobe Unbilligkeit der Abänderung des alten Wertausgleichs wäre vielmehr erforderlich, dass ausnahmsweise die Beibehaltung des gesetzlichen Grundsatzes der Halbteilung, nämlich eine dauerhaft gleichmäßige Teilhabe beider Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechten zu gewährleisten, als in unerträglicher Weise ungerechtfertigt und nicht interessengerecht erschiene (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2006- XII ZB 2/02 - = u.a. NJW 2006, 1967-1969).
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Anwendung und Auslegung der Härtefallklausel
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2010 - 4 UF 79/10
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (so zum alten Recht: BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.;… Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1587 c Rdn. 19, 25). - OLG Rostock, 14.07.2010 - 10 UF 71/10
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2010 - 4 UF 79/10
Eine durch den Versorgungsausgleich entstehende Bedürftigkeit des Verpflichteten kann bei der Billigkeitsabwägung nach § 27 VersAusglG allenfalls dann relevant werden, wenn der Ausgleichsberechtigte bereits unter Berücksichtigung außerhalb der Ehezeit erworbener Anwartschaften oder seines sonstigen Vermögens über ausreichende Altersversorgung verfügt (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschluss vom 14.07.2010 - 10 UF 71/10 - mit Zitierung von BGH FamRZ 2006, 769 m.w.N.). - AG Springe, 20.04.1990 - 6 F 92/89
Auszug aus OLG Köln, 20.10.2010 - 4 UF 79/10
Zu Recht hat das Familiengericht in der angefochtenen Entscheidung unter Ziffer II. die Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 22.08.1990 - 6 F 92/89 VA - entsprechend der Tenorierung im Beschluss vom 10.03.2010 - 32 F 269/08 - ausgesprochen.
- OLG Düsseldorf, 07.04.2014 - 8 UF 77/13
Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitig eingetretener Invalidität
Dies rechtfertigt jedoch noch keinen Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs (vgl. OLG Rostock FamRZ 2011, 57 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2006, 769; OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; OLG Stuttgart, FamFR 2011, 178).Eine durch den Versorgungsausgleich entstehende Bedürftigkeit des Verpflichteten kann bei der Billigkeitsabwägung nach § 27 VersAusglG nur dann relevant werden, wenn der Ausgleichsberechtigte unter Berücksichtigung außerhalb der Ehezeit erworbener Anwartschaften oder eines sonstigen Vermögens über eine ausreichende Altersversorgung verfügt; eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommt also in Betracht, wenn die Altersversorgung des Ausgleichsberechtigten uneingeschränkt abgesichert ist und der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (…OLG Koblenz, aaO; vgl. BGH, FamRZ 1999, 714; BGH FamRZ 2010, 2067; OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; OLG Rostock, FamRZ 2011, 57; OLG Stuttgart, FamFB 2011, 178).
- OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 9 UF 90/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendung der Härteklausel nach Wegfall des …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; so zum alten Recht: BVerfG FamRZ 2003, 1173 f.;… vgl. auch Johannsen/Henrich/Holzwarth, a.a.O., Rz. 15). - OLG Koblenz, 05.03.2013 - 11 UF 714/12
Versorgungsausgleich: Folgen des Wegfalls des Pensionsprivilegs; wirtschaftlicher …
Rn. 30 Der Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht schon dann gerechtfertigt, wenn dem Ausgleichspflichtigen durch den Versorgungsausgleich nicht der eigene angemessene Selbstbehalt verbleibt (OLG Rostock FamRZ 2011, 57 unter Hinweis auf BGH FamRZ 2006, 769; OLG Köln NJW-RR 2011, 366).Eine Kürzung oder ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kommt danach in Betracht, wenn der Ausgleichsberechtigte über Vermögen (Grundbesitz, Kapital) verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist, und der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (vgl. BGH FamRZ 1999, 714; BGH FamRZ 2010, 2067; OLG Köln NJW-RR 2011, 366; OLG Rostock FamRZ 2011, 57; OLG Stuttgart FamFB 2011, 178).
- OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; siehe auch - zum alten Recht - BVerfG FamRZ 2003, 1173;… vgl. auch Johannsen/Henrich/Holzwarth, a.a.O., Rz. 15). - OLG Stuttgart, 07.03.2011 - 18 UF 332/10
Versorgungsausgleich: Ausschluss nach Streichung des Rentnerprivilegs durch die …
Rn. 12 Der Ausschluss oder eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht allein deshalb gerechtfertigt, weil dem Ausgleichspflichtigen durch den Versorgungsausgleich wenig Geld zum Leben, eventuell sogar nicht einmal der eigene angemessene Selbstbehalt verbleibt (OLG Rostock FamRZ 2011, 57 unter Verweis auf BGH FamRZ 2006, 769 zum alten Recht; OLG Köln, Beschluss vom 20.10.2010, 4 UF 79/10, zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 12.11.2013 - 3 UF 74/13
Versorgungsausgleich: Auswirkungen der Gesetzesänderung zum sog. Rentnerprivileg
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (OLG Köln NJW-RR 2011, 366). - OLG Saarbrücken, 27.07.2011 - 6 UF 80/11
Versorgungsausgleich: Voraussetzungen der Herabsetzung bzw. des Ausschlusses …
Die grobe Unbilligkeit muss sich vielmehr wegen des Ausnahmecharakters des § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der bekannten und vorhersehbaren wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben, die ihre Versorgungslage beeinflussen (OLG Köln, NJW-RR 2011, 366; siehe auch - zum alten Recht - BVerfG FamRZ 2003, 1173;… vgl. auch Johannsen/Henrich/ Holzwarth, a.a.O., Rz. 15).
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