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Rechtsprechung
   AG Mosbach, 15.03.2011 - 146/10 BHG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34038
AG Mosbach, 15.03.2011 - 146/10 BHG (https://dejure.org/2011,34038)
AG Mosbach, Entscheidung vom 15.03.2011 - 146/10 BHG (https://dejure.org/2011,34038)
AG Mosbach, Entscheidung vom 15. März 2011 - 146/10 BHG (https://dejure.org/2011,34038)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zahlungen des Gegners an den Rechtsanwalt in einem Beratungshilfemandat auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Zahlungen des Gegners an den Rechtsanwalt in einem Beratungshilfemandat auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungshilfe und Kostenerstattungsansprüche

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 698
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • LG Saarbrücken, 08.04.2009 - 5 T 172/09

    Beratungshilfe und Erstattungen des Gegners

    Auszug aus AG Mosbach, 15.03.2011 - 146/10
    Hierbei bezieht sich der Antragstellervertreter auf einen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 08.04.2009 (BeckRS 2009, 10463).

    Rn. 9 So vertritt das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 08.04.2009 - 5 T 172/09, BeckRS 2009, 10463) die Auffassung, dass die Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Anwaltsvergütung erst dann gem. § 58 Abs. 1 RVG auf die aus der Landeskasse zu zahlende Rechtsanwaltsvergütung angerechnet würden, wenn der dem Rechtsanwalt für seine Tätigkeit gesetzlich zustehende Vergütungsanspruch voll befriedigt sei.

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Selbst wenn man aber, wie der Senat in anderer Besetzung im Verfahren 15 U 146/10, in dem die Parteien entsprechende Unterlassungsanträge im Eil- und Hauptsacheverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, eine Rechtswidrigkeit der Berichterstattungen jedenfalls für erwägenswert halten wollte, bleibt zu berücksichtigen, dass die wiedergegebenen Umstände der vorgeworfenen Tat Gegenstand der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 19.05.2010 zur Anklageerhebung und damit ab diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit bekannt waren.
  • OLG Naumburg, 22.08.2011 - 2 Wx 30/11

    Beratungshilfe: Anrechnung von Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners

    Rn. 14 Hinsichtlich der Anrechenbarkeit schließt sich der Senat der übereinstimmenden Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss v. 29.12.2010 - Az.: 2 W 383/10 -, NJW-RR 2011, 719), des OLG Saarbrücken (Beschluss v. 24.07.2009 - Az.: 5 W 148/09 -, zitiert nach juris, teilweise für die Gegenmeinung angeführt) und des OLG Bamberg (Beschluss v. 16.01.2009 - Az.: 4 W 171/08 -, zitiert nach juris) an (ebenso auch AG Halle, Beschluss v. 09.03.2011 - Az.: 103 II 8727/06 -, zitiert nach juris; AG Mosbach, Beschluss v. 15.03.2011 - Az.: 146/10 BHG -, NJW-RR 2011, 698 ff.).
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